Anmietung einer Halle auf dem ehemaligen Kasernengelände in Dülmen

 

Zu der unter TOP 1 im nicht öffentlichen Teil noch zu beratenden Anmietung möchte Ktabg. Vogelpohl wissen, ob auch ein Ankauf alternativ zur Anmietung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft worden sei.

 

Landrat Püning erklärt, dass das in Rede stehende Gebäude auf dem nunmehr verwerteten Kasernengelände über mehrere Jahre unentgeltlich zu Verfügung gestellt worden sei und ein Kauf nicht geprüft wurde.

 

Kreisdirektor Gilbeau ergänzt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die ordentliche Haushaltsführung gerade geprüft und testiert habe. Die Notwendigkeit der Prüfung eines Erwerbs des Gebäudes habe sich bislang nicht gestellt. Der Kreis Coesfeld sei bei dem Verkauf nicht eingebunden gewesen. Die Anmietung ermögliche eine spätere weitere Entscheidung für den Verbleib oder eine andere evtl. dann günstigere Lösung.

 

Auf die Feststellung des Ktabg. Wohlgemuth, dass der Kreis Coesfeld nach seiner Kenntnis gut daran getan hätte, Flächen nicht zu erwerben, und eine weiteren Nachfrage bedankt sich Landrat Püning für die Klarstellung, dass es keine Versäumnisse seitens des Kreises gebe und der Kreis Coesfeld nicht „im Geschäft“ gewesen sei.