Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Den Anträgen der Gemeinde Senden und des DRK-Ortsvereins Senden e.V., für die Tageseinrichtungen „An der Drachenwiese“ und „Am Schloss“ die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten zu gewähren und die Einrichtungen damit als Einrichtungen in einem sozialen Brennpunkt anzuerkennen, wird für das Kindergartenjahr 2013/14 – vorbehaltlich der Gewährung des Landesanteils an der Förderung nach § 21 Abs. 4 KiBiz - entsprochen.

 

Zusammen mit dem Verwendungsnachweis ist ein Konzept zur konkreten Verwendung der Mittel nach § 20 Abs. 3 KiBiz einzureichen. In diesem sind Angaben zu Art und Umfang der hierdurch finanzierten Maßnahmen, zur Zielgruppe, zur Umsetzung in der Praxis und zu Umfang und Qualifikation des hierzu eingesetzten Personals vorzusehen. Insbesondere muss dargelegt werden, welche über den Auftrag der §§ 3, 8 und 13 KiBiz hinausgehenden Aufgaben mit Hilfe der Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz wahrgenommen werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig