Sitzung: 21.05.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0873
Beschluss:
Den Anträgen der Gemeinde Senden und des DRK-Ortsvereins Senden e.V.,
für die Tageseinrichtungen „An der Drachenwiese“ und „Am Schloss“ die
zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen
Brennpunkten zu gewähren und die Einrichtungen damit als Einrichtungen in einem
sozialen Brennpunkt anzuerkennen, wird für das Kindergartenjahr 2013/14 –
vorbehaltlich der Gewährung des Landesanteils an der Förderung nach § 21 Abs. 4
KiBiz - entsprochen.
Zusammen mit dem Verwendungsnachweis ist ein Konzept zur konkreten
Verwendung der Mittel nach § 20 Abs. 3 KiBiz einzureichen. In diesem sind
Angaben zu Art und Umfang der hierdurch finanzierten Maßnahmen, zur Zielgruppe,
zur Umsetzung in der Praxis und zu Umfang und Qualifikation des hierzu
eingesetzten Personals vorzusehen. Insbesondere muss dargelegt werden, welche
über den Auftrag der §§ 3, 8 und 13 KiBiz hinausgehenden Aufgaben mit Hilfe der
Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz wahrgenommen werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig