Sitzung: 21.05.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0880
Beschluss:
Der Stadt Billerbeck wird für die bauliche
Umgestaltung und die Einrichtungsausstattung eines Jugendtreffs in dem
Gebäudekomplex der Realschule, An der Kolvenburg in Billerbeck ein
Kreiszuschuss in Höhe von bis zu
54.715,00 EUR gewährt.
Mitglied Mensing fragt, ob Einrichtungsgegenstände aus der bisherigen Einrichtung nicht auch im neuen Jugendzentrum weiter verwendet werden können.
AL‘ Dülker stellt klar, dass es sich hierbei um einen zusätzlichen Einrichtungsbedarf für neu zu beschaffende Gegenstände handelt, soweit die Zweckbindung der bisher geförderten Einrichtungsgegenstände nicht mehr besteht. Laut den Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans werden neben der Erstbeschaffung auch Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen gefördert (Förderposition 10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit).
Vorsitzender
Wobbe lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig