Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadt Billerbeck wird für die bauliche Umgestaltung und die Einrichtungsausstattung eines Jugendtreffs in dem Gebäudekomplex der Realschule, An der Kolvenburg in Billerbeck ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 54.715,00 EUR gewährt.


Mitglied Mensing fragt, ob Einrichtungsgegenstände aus der bisherigen Einrichtung nicht auch im neuen Jugendzentrum weiter verwendet werden können.

AL‘ Dülker stellt klar, dass es sich hierbei um einen zusätzlichen Einrichtungsbedarf für neu zu beschaffende Gegenstände handelt, soweit die Zweckbindung der bisher geförderten Einrichtungsgegenstände nicht mehr besteht. Laut den Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans werden neben der Erstbeschaffung auch Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen gefördert (Förderposition 10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit).

Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig