Zur Anfrage von Mitglied Waldmann nach grundsätzlichen Beschränkungen für Veranstaltungen ehrenamtlichen Inhaltes für eine Nutzung von Schulräumen der Berufskollegs durch Dritte, antwortet Studiendirektorin Neuser, stellv. Schulleiterin am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, dass es solche nicht gebe. Über Anträge auf Nutzungsüberlassung im Einzelfall entscheidet gemäß Benutzungsordnung die Schulleitung.