Sitzung: 04.06.2013 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Zur Anfrage von Mitglied Waldmann nach grundsätzlichen Beschränkungen für Veranstaltungen ehrenamtlichen Inhaltes für eine Nutzung von Schulräumen der Berufskollegs durch Dritte, antwortet Studiendirektorin Neuser, stellv. Schulleiterin am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, dass es solche nicht gebe. Über Anträge auf Nutzungsüberlassung im Einzelfall entscheidet gemäß Benutzungsordnung die Schulleitung.