Beschluss:

 

1.    Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahr 2005 zunächst wie folgt aufgeteilt:

       Beschäftigung                                          33 %

       Vermittlung                                               17 %

       Feststellung und Orientierung:                31 %

       Qualifizierung                                          13 %

       Betreuung                                                  6 %

       Eine Anpassung der Quoten für Beschäftigung, Vermittlung, Feststellung und Orientierung, Qualifizierung und Betreuung durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitmarktkonferenz möglich.

 

2.    Der Kreis Coesfeld richtet eine Arbeitsmarktkonferenz ein, die über die Durchführung von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen im Kreis Coesfeld berät.

 

3.    Der Bericht der Verwaltung zur Erstattung der Personal- und Sachausgaben sowie über die Erstattung der Vorlaufkosten zur Implementierung des SGB II im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

4.    Über die Durchführung der beruflichen Eingliederung ist regelmäßig im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zu berichten.


Vorsitzende Schäpers bedankt sich bei der Verwaltung für die bisher bei der Umsetzung des SGB II geleistete Arbeit; sie wisse diese Aufgabe dort in guten Händen.

Ktabg. Willms stimmt dem zu und ergänzt, es sei erfreulich, dass bei der Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld – wie auch schon bei den Kreisprogrammen „Hilfe zur Arbeit“ – immer der Mensch im Mittelpunkt stehe.

 

Ltd. KRD Schütt betont zu Beginn seiner Ausführungen, dass Kreis und Gemeinden mit der Entscheidung für den Optionsantrag die arbeitsmarktpolitische Verantwortung gewollt hätten und diese nun auch zu übernehmen sei.

 

Die Aufteilung des vom Bund für berufliche Eingliederungsmaßnahmen in Höhe von 6,8 Mio. € zur Verfügung gestellten Budgets, so Ltd. KRD Schütt weiter, solle auf der Grundlage der Erfahrungen aus den Kreisprogrammen „Hilfe zur Arbeit“ erfolgen. Angesprochen von den beruflichen Eingliederungsmaßnahmen würden nach der Planung insgesamt 3.375 Personen. Unter beratender Beteiligung der Arbeitmarktkonferenz solle eine Anpassung der Quoten möglich sein.

 

Zur Einrichtung der Arbeitsmarktkonferenz weist Ltd. KRD Schütt zunächst darauf hin, dass bislang im Einzelfall in der Regionalkonferenz Konsens über die Vergabe von Landesmitteln sowie von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds herbeigeführt worden sei.

Jetzt sei ein beratendes Gremium vorgesehen, dessen Beratungsergebnisse in die durch die Verwaltung zu treffenden Entscheidungen über die Erstellung des Rahmenplans und die Durchführung einzelner Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung einzubeziehen seien.

Diese Lösung habe auch die Zustimmung der kreisangehörigen Gemeinden gefunden.

Sofern alternativ dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren die Beratung übertragen werde, stelle sich die Frage nach der Effizienz eines solchen Verfahrens.

 

Ltd. KRD Schütt führt weiter aus, dass durch das zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld vorgesehene Konzept und durch die Beteiligung der Gemeinden an den Planungen die Betreuung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sichergestellt sei. Dies erfordere im Gegenzug einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Über die Grundlagen hierfür – 3 Sachbearbeiter je 300 Fälle und 70.000 € je Sachbearbeiter – sei mit den Gemeinden Einvernehmen erzielt worden.

 

Hinsichtlich der Vorlaufkosten teilt Ltd. KRD Schütt mit, dass bereits ein Zahlungseingang über 528.900 € zu verzeichnen sei. Hiervon sollten rd. 20 v. H. in gemeinsame Aufwendungen für Software und Schulungen fließen. Es gelte, Nachweise über einen Mittelbedarf in Höhe der Gesamtsumme zu erbringen.

Ltd. KRD Schütt betont, dass eine Erstattung der Vorlaufkosten nicht nur an die Optionskommunen erfolge, sondern ebenso an die Agenturbezirke, in denen eine Arbeitsgemeinschaft errichtet worden sei.

 

Ktabg. Wessels fragt nach, ob sich die Erstattung der Personalkosten nach den tatsächlich bei den Gemeinden eingerichteten Stellen bemesse.

Ltd. KRD Schütt antwortet, dass ein festes Budget für Personal- und Sachkosten vorgesehen sei.

 

Vorsitzende Schäpers erklärt, die Beteiligung der Politik in der Arbeitsmarktkonferenz sei für sie ein Muss; sonst könne einem solchen Gremium kein Erfolg beschieden sein.

Dass dem Ausschuss regelmäßig über die Durchführung der beruflichen Eingliederung zu berichten sei, so Vorsitzende Schäpers weiter, sei selbstverständlich. Sie werde dafür Sorge tragen, dass dies bei der Erstellung der Tagesordnungen entsprechend berücksichtigt werde.

 

Ktabg. Havermeier weist darauf hin, dass die Struktur des zu betreuenden Personenkreises sich mit der Einbeziehung der Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger deutlich ändern werde, so dass die nach den Kriterien der bisherigen Hilfe zur Arbeit erfolgte Aufteilung der Mittel ggf. noch zu ändern sei. Anregungen zur Aufteilung können nach Mitteilung des Ltd. KRD Schütt in der Arbeitsmarktkonferenz geäußert werden.

 

Ktabg. Havermeier fragt weiter, ob die bestehenden Angebote der Schuldner- und Suchtberatung ausreichend und flächendeckend seien. Außerdem möchte sie wissen, ob Leistungsanreize für die Maßnahmeträger vorgesehen seien, ob es bereits ein Programm für die Plus-Jobs gebe und wie in diesen Bereichen das Controlling erfolge.

Ltd. KRD Schütt antwortet, dass grundsätzlich davon ausgegangen werde, dass durch die gewährten Zuschüsse ein ausreichendes Beratungsangebot vorgehalten werde. Zz. würden aber noch Gespräche mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege über die Notwendigkeit zusätzlicher Aktivitäten geführt.

Hinsichtlich des Controllings im Bereich der Maßnahmeträger weist Ltd. KRD Schütt darauf hin, dass insbesondere die Frage der Vergabe der Maßnahmen noch abzustimmen sei; hierzu würden Informationen vom Deutschen Landkreistag erwartet.

Für die Plus-Jobs seien mit den Gemeinden Empfehlungen erarbeitet worden, nach denen neben der Mehraufwandsentschädigung für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger jeweils ein weiterer Euro für Regiekosten gezahlt werden solle. In persönlichen Gesprächen bei jeder einzelnen Gemeinde sei abgefragt worden, welche Ideen und Planungen beständen. Die Zusammenfassung der Ergebnisse solle an alle Gemeinden verteilt werden, um damit einen Ideenwettbewerb zu eröffnen. Plus-Jobs seien in den verschiedensten Bereichen – vom Bauhof über Turnhalle und Schule bis zum Altenpflegeheim – vorgesehen. Es müsse sich jedoch stets um Arbeiten handeln, die sonst nicht erledigt würden.

Ltd. KRD Schütt sagt auf die entsprechende Bitte des Ktabg. Wessels zu, die Aufstellung der Niederschrift beizufügen (Anlage 3).

 

Ktabg. Pieper fragt nach, in welchem Teil des Eingliederungsbudgets die Mittel für die soziale Integration zu finden seien.

Weiter erkundigt sie sich, ob Plus-Jobs auch im Bereich der integrativen Beschulung eingerichtet werden könnten und welche Dauer für diese Jobs vorgesehen sei; die ihr genannten sechs Monate erschienen ihr nicht ausreichend zu sein.

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass der Kreis Coesfeld für die Leistungen zur sozialen Integration, wie z. B. die Kinderbetreuung und die Schuldnerberatung, unabhängig von der Option unmittelbar zuständig sei und die Kosten dafür daher nicht aus dem vom Bund zur Verfügung gestellten Eingliederungsbudget bestritten werden könnten.

Plus-Jobs, so Ltd. KRD Schütt weiter, seien regelmäßig für eine Dauer von sechs Monaten vorgesehen; die Laufzeit könne im Einzelfall verlängert werden.

Hinsichtlich der integrativen Beschulung wird durch Ltd. KRD Schütt eine entsprechende Recherche zugesagt.

 

Mitglied Witten stellt die Frage, inwieweit die Möglichkeit bestehe, auch in der Privatwirtschaft Plus-Jobs einzurichten – nicht als billige Arbeitskräfte, sondern zum Zweck des Praktikums und des Anlernens, um die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.

Ltd. KRD Schütt verweist auf die nach § 16 Abs. 3 SGB II bestehende Notwendigkeit, dass Plus-Jobs im öffentlichen Interesse sein müssten. Sofern dies gegeben sei, seien sie auch bei Privatunternehmen möglich. Praktika und Qualifizierungsmaßnahmen seien Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und nicht im Rahmen von Plus-Jobs vorgesehen.

 

Auf Vorschlag der Vorsitzenden Schäpers werden die Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz aus den Kreistagsfraktionen bereits jetzt und wie folgt benannt:

 

für die CDU-Fraktion               Ktabg. Willms und als Vertreter Ktabg. Wessels

für die SPD-Fraktion               Vorsitzende Schäpers und als Vertreterin Ktabg. Havermeier

für die Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen          Ktabg. Pieper und als Vertreter Ktabg. Kortmann

für die FDP-Fraktion               Ktabg. Große Verspohl und als Vertreterin Ktabg. Wilhelm.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig