Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt stellt zunächst anhand der als Anlage 2 beigefügten Folie die Verteilung der Ausgaben des Bildungs- und Teilhabepakets auf die einzelnen Leistungsarten dar. Insgesamt sei im Jahr 2012 ein Betrag von rd. 907.000 € verausgabt worden. Den größten Bereich stelle der persönliche Schuldbedarf mit rd. 307.000 €, gefolgt von der Mittagsverpflegung mit 293.000 € dar. Die Kosten für die Schülerbeförderung seien vergleichsweise verschwindend gering, da die Kosten hier in der Regel vom Land getragen würden.

 

Anhand des als Anlage 3 beigefügten Schaubildes erläutert FBL Schütt die Finanzierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Hierzu führt er aus, dass nach entsprechender Forderung durch die Länder der Bund sich nunmehr damit einverstanden erklärt habe, für das Jahr 2012 keine Revision mehr durchzuführen, was bedeute, dass es für das Jahr 2012 bei einer Bundeserstattung in Höhe von 5,4 % der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung verbleibe. Jedoch sei die Bundeserstattung für das Jahr 2013 auf eine Quote von 3,4 % abgesenkt worden. Für den Kreis Coesfeld ergebe sich hieraus ein Betrag von 570.000 €. Mit diesem Betrag könnten die Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket nicht vollständig gedeckt werden. Im Jahr 2013 könne diese Deckungslücke noch durch eine Rücklage aus dem Jahr 2011 gedeckt werden. Jedoch werde bereits im Jahr 2014 diese Rücklage die ungedeckten Kosten nur noch zu einem kleinen Teil (115.000 €) decken können. Ab dem Jahr 2015 müsse die Deckungslücke vollständig aus Kreismitteln erbracht werden. Es werde hierbei mit einer Summe von ca. 615.000 € jährlich gerechnet, die zusätzlich im Wege der Umlage von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gefordert werden müsse.

Zu den Ursachen für diese Deckungslücke führt FBL Schütt aus, dass die Länder vom Bund die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket in tatsächlich geleisteter Höhe erstattet bekämen. Der Bund bilde jedoch aus diesen tatsächlichen Ausgaben eine Quote, die sich anhand der Leistungen für Unterkunft und Heizung berechne. So würden die tatsächlichen BuT-Ausgaben im Jahr 2013 (voraussichtlich) einem Anteil von 3,3 % der tatsächlich bundesweit aufgewendeten Leistungen für Unterkunft und Heizung entsprechen. Das Land NRW erhält hiervon eine Bundeserstattung in Höhe von 3,4 % der in NRW verausgabten Leistungen für Unterkunft und Heizung. Im Rahmen der Revision werde diese Quote für das Jahr 2013 aber rückwirkend noch genau berechnet.

Problematisch sei jedoch, dass das Land NRW nunmehr die Bundeserstattung nicht anhand der tatsächlichen Aufwendungen für BuT an die Kreise und kreisfreien Städte verteile, sondern jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt  eine BuT-Erstattung in Höhe von 3,4 % der dort geleisteten Unterkunfts- und Heizkosten erhalte. Dieses führe zu einem finanziellen Vorteil für die Kreise, die einerseits hohe Mietkosten und gleichzeitig wenige Kinder haben. Der Kreis Coesfeld werde hierdurch jedoch ebenso wie die übrigen Münsterlandkreise benachteiligt.

Inzwischen seien die Landtagsabgeordneten angeschrieben worden. Teilweise würden auch schon Rückmeldungen vorliegen. So verweise Landtagsabgeordneter Jostmeier auf die kleine Anfrage, während Landtagsabgeordneter Höne die Forderung nach einer trägerscharfen Verteilung der Bundeserstattung unterstütze. Auch die kommunalen Spitzenverbände hätten das Land angeschrieben.

Auf die Frage von Ktabg. Wessels, ob die kommunalen Spitzenverbände hierzu eine einheitliche Meinung vertreten, bestätigt FBL Schütt, dass auch diese einheitlich die trägerscharfe Verteilung der Bundeserstattung fordern würden.

 

Auf die Bitte von Ktabg. Wessels und Ktabg. Willms hin wird als Anlage 4 die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und als Anlage 5 der auf der Kreisseite der Westfälischen Nachrichten veröffentlichte Bericht zu diesem Thema beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Bockemühl bestätigt FBL Schütt, dass dadurch, dass die Bundeserstattung im Rahmen einer Spitzabrechnung auf die Länder verteilt werde, sich auch unterschiedliche Quoten im Bundesgebiet ergeben würden. Zu der Frage des Ktabg. Bockemühl, wie die Rücklage in 2011 zustandegekommen sei, entgegnet FBL Schütt, dass diese aus nicht verausgabten Mitteln resultiere, die mit einer Zweckbindung versehen zurückgestellt worden seien. Dass diese Mittel in 2011 nicht verausgabt worden seien, sei darauf zurückzuführen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2011 erst Mitte des Jahres gestartet sei, eine Erstattung jedoch für das ganze Jahr erfolgt sei. Ob es bei dieser Regelung auch „Verliererkreise“ gegeben habe, sei nicht bekannt, aber eher unwahrscheinlich.

Ferner möchte Ktabg. Bockemühl wissen, wie die in 2012 ausgewiesene Erstattungsquote von 5,4 % berechnet worden sei. Hierzu erklärt FBL Schütt, dass diese Erstattung zunächst als Pauschale gedacht gewesen sei. Der Bund habe ursprünglich auch für das Jahr 2012 bereits eine Revision durchführen wollen, was die Länder jedoch verhindert hätten, so dass es bei der Erstattung in dieser Höhe für 2012 verbleibe.

 

Ktabg. Pieper macht deutlich, dass nicht nachvollziehbar sei, dass das Land, wenn es doch die Aufwendungen für BuT in tatsächlicher Höhe erhalte, diese nicht im Wege einer Spitzabrechnung weiterleiten würde. Das Land könne doch nicht das System verkehren.

Auch Ktabg. Klose hält diese Vorgehensweise für ungerecht.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voß möchte wissen, ob auch andere Länder so vorgehen würden. Hierzu erklärt FBL Schütt, dass aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände hervorgehe, dass die überwiegende Anzahl der Länder eine Verteilung der Bundeserstattung anhand der tatsächlichen Kosten vornehme.

 

Ktabg. Wessels regt an, dass die SPD-Fraktion Herrn Stinka in seiner Funktion als Generalsekretär der Nordrhein – Westfälischen SPD bitten solle, sich für diese Thematik im Landtag einzusetzen.

 

Abschließend bekräftigt Vorsitzende Schäpers, dass möglichst bald eine Lösung gefunden werden müsse, sonst wäre diese Thematik bald ein Problem im Rahmen der Haushaltsberatungen. Es sei schon viel unternommen worden, jedoch sei hier ihrer Ansicht nach der Versuch von jedem Einzelnen wichtig.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.