Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


Ref’in Hesselmann führt einleitend aus, dass es keine Überraschung mehr sei, dass sich die Wohnsituation von älteren Menschen verschärfe. So seien z.B. von 61 Mio. Wohnungen lediglich ca. 700.000 Wohnungen barrierefrei. Aber immer mehr Menschen würden bis ins hohe Alter im eigenen Haus verbleiben wollen. Insofern sei barrierefreies Wohnen zum Schwerpunktthema geworden.

Die Wohnberatung im Kreis Coesfeld sei in 2013 von den Pflegekassen gefördert worden. Für die Jahre 2014 und 2015 werde auf eine weitere Förderung gehofft.

 

Frau Niemann erläutert dann anhand einer Powerpoint-Präsentation den theoretischen Teil der Wohnberatung (Anlage 1).

 

Im Anschluss daran gibt Ktabg. Wilhelm zu Bedenken, dass bei Umbaumaßnahmen in Mietwohnungen seitens de Vermieter bestimmt mit Einschränkungen zu rechnen sei. Frau Manai-Joswowitz teilt hierzu mit, dass die Nachfragen von Personen, die in Mietwohnungen leben würden, tatsächlich gering sei. Dennoch habe sie in zwei Fällen erleben dürfen, dass Vermieter ihre Mieter bei den Umbaumaßnahmen unterstützt hätten. Ref’in Hesselmann ergänzt, dass Vermieter in solchen Fällen grundsätzlich bei den Wohnberatungen miteinbezogen werden müssten. Ihren Erfahrungen nach würden Vermieter Wert darauf legen, dass keine Kosten entstehen und dass die Umbaumaßnahmen wieder rückgängig gemacht werden könnten.

Ktabg. Pieper fragt nach, welche Finanzierungsmodelle es für einen barrierefreien Umbau gebe. Frau Niemann erläutert, dass durch die Pflegekasse ein Zuschuss in Höhe von bis zu 2.550,00 € gewährt werden könne. Des Weiteren würden das Land und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite vorhalten.

Ktabg. Merschhemke bittet um Mitteilung, ob die vorgestellten und von den Ratsuchenden erfragten Aspekte im Rahmen der Wohnberatung aus einem selbst erstellten Fragenkatalog resultieren oder ob es diesbezüglich vorgegebene Parameter vom Land geben würde. Frau Niemann erklärt, dass im Verwendungsnachweis des Landes vorgegeben sei, welche Parameter im Gespräch mit den Ratsuchenden abzufragen seien. Allerdings biete es sich aufgrund der unterschiedlichen Beratungssituationen nicht immer an, alle Parameter zu erfragen.

Ktabg. Klose führt aus, dass es als sehr positiv anzusehen sei, dass die präventive Wohnberatung zunehme, allerdings könne die Wohnberatung auch durch einen konkreten Vorfall notwendig werden. Sie bittet um Mitteilung, ab welchem Alter eine Inanspruchnahme der Wohnberatung sinnvoll sei. Frau Niemann hebt hervor, dass bei Beratungsanfragen eine mögliche Eilbedürftigkeit immer abgeklopft werde und, falls erforderlich, oft zeitnah ein Termin vereinbart werden könne. Des Weiteren führt sie aus, dass nach ihren Erfahrungen der Auszug der erwachsenen Kinder aus dem elterlichen Haushalt ein geeigneter Zeitpunkt für die Inanspruchnahme einer Wohnberatung sei.

Ktabg. Pieper bittet um Mitteilung, ob es auch Aufgabe der Wohnberatung sei, darauf zu achten, ob Menschen überhaupt noch in der Lage seien, selbständig zu wohnen. Ferner bittet sie um Angaben dazu, ob in diesem Zusammenhang auch die zur Verfügung stehenden komplementären Dienste geprüft würden. Frau Niemann antwortet, dass dieser Themenbereich eher der Pflegeberatung zuzuordnen sei, allerdings sei der Übergang zwischen Pflege- und Wohnberatung fließend.

 

Frau Manai-Joswowitz erläutert sodann in einem zweiten Teil anhand der Powerpoint-Präsentation den Ablauf der technischen Wohnberatung anhand von Beispielen (vgl. Anlage 1).

Nach Abschluss des Vortrages verweisen Frau Niemann und Frau Manai-Joswowitz insbesondere auf die Veranstaltung „Wohnen ohne Barrieren“ am 10.11.2013 von 11.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Kreishaus I in Coesfeld und laden die Ausschussmitglieder herzlich ein, an der interaktiven Ausstellung teilzunehmen.

 

Ktabg. Pieper fragt nach, ob es auch zu den Aufgaben der Wohnberatung gehört, dafür zu sorgen, dass Wohnungen geschaffen werden, damit Menschen bis ins hohe Alter zu Hause verbleiben können. Insbesondere da es auch für ältere Menschen mit einer geringen Rente schwierig werden könne, eine geeignete Wohnung zu finden, stelle sich die Frage, ob diese dann gezwungen seien, in eine Einrichtung zu gehen. Hintergrund hierbei sei der Beschluss über den Grundsatz, dass Menschen ohne Pflegestufe möglichst nicht in einer Einrichtung leben sollen. Ref’in Hesselmann erklärt hierzu, dass niemand, nur weil er aus diversen (z.B. finanziellen) Gründen nicht in einer barrierefreien Wohnung lebe könne, ins Heim müsse.

Ktabg. Willms lobt diesbezüglich auch die Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreies Wohnen der Abt. 63 – Bauen und Wohnen – und regt an, die zuständigen Mitarbeiter/innen der Verwaltung einzuladen, damit sie ihre Tätigkeiten im Ausschuss vorstellen können. FBL Schütt sichert zu, der Abt. 63 eine entsprechende Einladung zu einer der kommenden Sitzungen auszusprechen.

Ktabg. Hues schlägt vor, dass Bauherren grundsätzlich vorab die Möglichkeit gegeben werde solle, sich über das Angebot der Wohnberatung zu informieren, um dann ggf. eine Beratung in Anspruch nehmen zu können. Vorsitzende Schäpers regt an, dass dieser Vorschlag in die nächste Bürgermeister-Runde aufgenommen werden solle.

Ktabg. Klose bittet um Mitteilung, ob es seitens der Wohnberatung bereits Kontakte zu Bauherren gebe und ob diesbezüglich mit den Kommunen im Kreis zusammengearbeitet werde. Frau Manai-Joswowitz antwortet, dass auf Einzelanfragen von Bauherren natürlich eine Beratung erfolge. Bauherren, die Anträge auf Fördermittel stellen würden, bekämen auch eine entsprechende Beratung. Flächendeckend könnten Bauherren jedoch lediglich über die Presse oder aber über die Architekten erreicht werden.

FBL Schütt erklärt abschließend, dass der Gedanke, dass Thema Wohnberatung in die Bürgermeister-Runde einzubringen, sehr positiv sei und gerne aufgegriffen werde. Darüber hinaus werde angeregt, dass jedes Ausschussmitglied auch selbst z.B. in der eigenen Kommune dazu beitragen solle, die Tätigkeiten der Wohnberatung zu verbreiten.

Vorsitzende Schäpers bedankt sich für den informativen Vortrag.