Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen-, Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.            Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise zur substanziellen Sanierung des Pictorius-Berufskollegs wird anerkannt.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Sanierung des Schulgebäudes zu veranlassen.

 

3.            Für die Baumaßnahme wird im Investitionshaushalt für das HH-Jahr 2014 ein Ansatz von 3.570.000,00 € gebildet und zur Verfügung gestellt.


Vorsitzender Suntrup verweist auf die vorausgegangene Besichtigung des Pictorius-Berufskollegs. Die Begehung diente dazu, die in der Sitzungsvorlage beschriebenen Problemfelder vor Ort zu begutachten und sich die Einzelheiten durch die anwesenden Experten erläutern zu lassen.

So sei beispielsweise auch die Sanierung der Flachdächer thematisiert worden. Die Teilnehmer seien sich darüber einig gewesen, dass Alternativen für die vorgesehene bituminöse Abdichtung, in den Teilbereichen, wo Alternativen konstruktiv möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind, aufgezeigt werden sollten. Schließlich liege es nicht im Interesse der Ausschussmitglieder, in naher Zukunft erneut über eine Sanierung beraten zu müssen, weil sich die Abdichtung als nicht langlebig erwiesen hat.

So habe es in der Vergangenheit auch Probleme mit den Flachdächern der Kreishäuser gegeben, bis diese mit einem Kalzipdach langfristig abgedichtet worden seien.

Das Erarbeiten von Alternativen sei sowohl vom Planungsbüro als auch von der Verwaltung zugesagt worden.

Ktabg. Suntrup ergänzt, die Planungen würden den Einbau neuer Technik beinhalten. Aus diesem Grund werde es für notwendig erachtet, Referenzobjekte zu besichtigen.

Hier habe das Planungsbüro die Übermittlung einer Referenzliste zugesagt. Sobald die Verwaltung die Detailplanung dem Ausschuss vorgelegt habe, könne man darüber entscheiden, welche Objekte besichtigt werden sollten.

 

Kreisdirektor Gilbeau verweist auf die in der Sitzungsvorlage genannten sanierungsbedürftigen Teilbereiche, die besichtigt worden seien. Zudem sei auf die ebenfalls veralteten Fernwärmeleitungen hingewiesen worden.

Im Anschluss bittet KD Gilbeau Herrn Prof. Dr. Vismann nochmals die Einzelheiten zur Fassadensanierung für die Anwesenden zu benennen.

 

Herr Prof. Dr. Vismann führt daraufhin aus, bei Fassaden in der beim Berufskolleg vorliegenden Art seien grundsätzlich zwei Schwachpunkte zu betrachten. Zum einen sei die Fläche selbst zu begutachten. So müsse die Qualität des Materials untersucht werden, um Rückschlüsse ziehen zu können, ob noch ein ausreichender Korrosionsschutz vorhanden sei. Dazu habe man an ca. 80 Punkten auf der gesamten Fläche Proben genommen. Erstaunlicherweise seien die Fassadenplatten in einem guten Zustand, so dass mit Ausnahme der im Bericht benannten Bereiche kein Handlungsbedarf bestehe.

Zum anderen müsse die Verankerung der Fassade einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Die am Skelettbauwerk befestigte Fassadenverkleidung sei bereits in 2006 begutachtet worden und eine Teilsanierung der beschädigten Konsolen wurde im Anschluss daran durchgeführt. Darüber hinaus müssten punktuelle (Korrosions-) Schäden behoben werden, ansonsten seien keine weiteren Schäden zu Tage getreten.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Koch ergänzt Prof. Dr. Vismann, dass es sich bei den veranschlagten Kosten von rd. 29.000 € ausschließlich um die Kosten für die Verankerung der Attikaplatten handele. Darüber hinaus gehende Arbeiten hätten zusätzliche Kosten zur Folge.

Ktabg. Koch kritisiert die kalkulierten Kosten für bauvorbereitende Maßnahmen sowie Baunebenkosten. Diese würden annähernd 1 Mio. € betragen. Bei Baukosten in Höhe von rd. 2,5 Mio. € erscheinen ihm diese unverhältnismäßig hoch. Er bittet darum, die Ermittlung genauer darzulegen und zusätzlich darzustellen, ob eine KfW-Förderung gesichert sei.

Mitarbeiter Wolber gibt daraufhin zu Bedenken, dass es sich aktuell um die (Vor-) Entwurfphase handele, der eine erste Kostenschätzung zu Grunde liege. Die Baumaßnahmen müssten bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt werden. Erst wenn der Umfang der Sanierungsmaßnahmen beschlossen worden sei, könne man einschätzen, ob Ausweichmöglichkeiten zu schaffen seien. Folglich seien zum jetzigen Zeitpunkt Sicherheiten in die Planung mit eingeflossen, um alle Eventualitäten abdecken zu können. Für die begleitenden Prüfungen seien Sonderingenieure einzubinden, deren Kosten würden ebenfalls in die Baunebenkosten einfließen..

Ktabg. Suntrup erläutert, sobald der Baubeschluss gefasst sei, könne mit der Detailplanung begonnen werden. Diese Planung könne in einer der nächsten Sitzung vorgestellt werden und wäre sicherlich aufschlussreicher.

KD Gilbeau unterstreicht, sobald der Baubeschluss gefasst sei, werden die Baukosten genauestens ermittelt und dargestellt.

Ktabg. Pohlmann fragt an, ob es –ähnlich wie beim Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg- auch beim Pictorius-Berufskolleg weitere Unwägbarkeiten gäbe.

Ktabg. Suntrup erwidert, im Vorfeld sei alles untersucht worden. Die Maßnahme sei gut durchgeplant. Es sind keine Überraschungen zu erwarten. Man habe auch während der Besichtigung gesehen, dass sich die 40 Jahre alte Schule in einem vergleichsweise guten Zustand befinde. Alle Teilnehmer der Besichtigung hätten gesehen, dass die beschriebenen Schwachstellen vorhanden seien und Handlungsbedarf bestehe. Gegebenenfalls können die Kosten mit der fortschreitenden Planung reduziert werden.

Ktabg. Holz äußert die Bitte, bei der Planung der Heizungsanlage mögliche Kooperationen mit der Landwirtschaftskammer zu berücksichtigen. In der Vergangenheit seien bereits Überlegungen erfolgt Synergien zu nutzen, die aber damals nicht weiter verfolgt wurden.

Herr Seeger sagt zu, diese Option in den Planungen zu berücksichtigen.

Ktabg. Suntrup beschreibt in diesem Zusammenhang nochmals die zur Debatte stehenden Alternativen (Wärmeleitung/ Gas) und unterstreicht, dass diese auch unter Berücksichtigung möglicher Synergieeffekte bei einer Mitnutzung durch die Landwirtschaftskammer geprüft werden.

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig