Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt weist zunächst auf die Darstellungen in der Sitzungsvorlage und die Aussprachen zu den beiden vorherigen Tagesordnungspunkten hin. Anschließend berichtet er  - insbesondere unter Bezugnahme auf  die ebenfalls heute stattgefundene Sitzung vom Schulausschuss des Landkreistages -  zum Handlungsfeld Inklusion. Demnach negiere das Land nach wie vor gänzlich die Konnexität und weise auch weitere Feststellungen, wie z.B. die Mehrkosten für  Ausstattung der Schulen mit notwendigen Räumlichkeiten, aus einem vom LKT in Auftrag gegebenen Gutachten zurück.  

 

Als weiteren Diskussionspunkt nennt FBL Schütt die Verordnung über die  Mindestgrößen von Förderschulen. So werde die Verankerung einer solch maßgeblichen Regelung im Gesetz gefordert, statt dies über dem Verordnungswege laufen zu lassen. Im  Oktober sei ein Termin mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Arbeitskreis Inklusion-Träger im Bildungsnetzwerk) anberaumt, um sich über die Entwicklung der Förderschulen angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen abzustimmen.

 

Zu den anderen, in der Sitzungsvorlage dargestellten Aktivitäten des Bildungsnetzwerkes erläutert MA Mohring, dass man sich weiter mit den Handlungsfeldern beschäftige, die bereits im ersten Bericht des Bildungsnetzwerkes in der Ausschuss-Sitzung im Herbst 2011 dargelegt wurden. Im Bildungsbüro würden zudem weiter laufend und anlassbezogen Daten und Informationen gesammelt, ausgewertet und aufbereitet. Ebenso gebe es kontinuierlich Überlegungen, wie man sich neu akzentuieren könne. Auch die Ergebnisse der derzeit anlaufenden Evaluierung der ersten Bildungsnetzwerke im Land könnten weitere Erkenntnisse für die künftigen Arbeitsschwerpunkte liefern.

 

Ktabg. Klaus kommt auf das vom LKT in Auftrag gegebene Gutachten zu den Inklusionskosten zurück und möchte wissen, ob unter Bezugnahme auf die Ergebnisse aus der Referenzkommune Borken auch für den Kreis Coesfeld eine Aussage gemacht werden könne.

FBL Schütt antwortet, dass es schwierig sei, Zahlen aus dem Gutachten auf einzelne bzw. andere Kreise herunterzubrechen.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.