Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.  Der Kreistag stimmt einer Stauchung der in der Sitzung des Kreistages am 26.09.2012 beschlossenen Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH auf die Jahre 2014 und 2015 zu.

 

2.  Die ursprünglich auf die Jahre 2013-2017 verteilten Mittel in Höhe von insgesamt 122.825 € (entsprechend des Anteils des Kreises Coesfeld an der FMO GmbH) werden - abzüglich einer bereits ausgezahlten ersten Tranche in Höhe von 24.565 € - in zwei Teilen in Höhe von je 49.130 € bereits in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 anteilig bereitgestellt und in den jeweiligen Jahren zum 15. Januar aus­gezahlt.

 

3.  Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer Zustimmung aller anderen Gesellschafter der FMO GmbH mit Ausnahme der Luftfahrtförderungs GmbH und der Gesell­schafter, die über einen geringeren Anteil am Stammkapital als der Kreis Coesfeld verfügen.

 

4.  Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafter­ver­samm­­lung der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH an, einem entsprechenden Beschluss über die Stauchung der Kapitalerhöhung zuzustimmen.

 

5.  Diese aktuelle Entwicklung der FMO GmbH soll im nach den Kommunalwahlen 2014 neu besetzten Fachausschuss erneut thematisiert werden. Ebenso soll der Geschäftsführer der FMO GmbH zwecks Darstellung der Situation und der Perspektiven des Flughafens zum Gespräch ein­ge­laden werden.

 


Vors. Dr. Gochermann weist einleitend darauf hin, dass zu der Vorlage eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN v. 16.09.2013 vorliegt, deren Beantwortung durch die Verwaltung vorbereitet wurde.

KD Gilbeau fasst kurz den Inhalt der Sitzungsvorlage zusammen und ergänzt, dass die wirtschaftliche Lage des FMO bereits mehrfach in den Gremien diskutiert und erläutert wurde. Der Flughafen befinde sich zurzeit in einer schwierigen Umstellungsphase, in der er Unterstützung durch die vorgeschlagene Kapitalerhöhung benötige.

 

Ktabg. Höne stellt zunächst klar, dass der Flughafen aufgrund seiner Bedeutung für die regionale Infrastruktur aus Sicht der FDP-Fraktion weiter unterstützt werden sollte. Allerdings gibt er zu Bedenken, dass die Kapitalerhöhung ursprünglich zur Senkung der Zinsbelastung und damit Steigerung der Liquidität verwendet werden sollte. Dieses ursprüngliche Ziel werde angesichts der aufgezeigten Entwicklung nicht mehr erreicht, so dass er die Gefahr weiterer Zuführungen sehe.

 

Für die FDP-Fraktion beantragt Ktabg. Höne, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass sich der nach den Kommunalwahlen 2014 neu besetzte Fachausschuss unter Berücksichtigung der dann aktuellen Lage erneut mit dem Thema beschäftigt. Dabei soll die Geschäftsführung des FMO eingeladen werden, um direkt über die Perspektiven und Entwicklungen des Flughafens zu berichten.

 

Ktabg. Kleinert möchte wissen, ob seitens des Flughafens noch mit weiteren Low-Cost-Carriern Gespräche geführt werden. Außerdem erkundigt er sich unter Hinweis auf die der Vorlage beigefügte Übersicht, warum die Kapitalerhöhung von einigen Gesellschaftern nicht mitfinanziert wird.

 

AL Bosman erklärt, dass einige Gesellschafter schon im Vorfeld der Beteiligung am Flughafen die Bedingung festgelegt haben, sich nicht an Kapitalerhöhungen zu beteiligen. Zu Gesprächen mit möglichen weiteren Fluggesellschaften können erst dann Aussagen getroffen werden, wenn Ergebnisse vorliegen.

 

Ktabg. Rampe berichtet von einem Besuch der SPD-Fraktion beim FMO im Juli, bei dem die Geschäftsführung über die aktuelle Situation des Flughafens berichtet hat. Die Geschäftsführung habe dabei deutlich gemacht, dass jede Fraktion eingeladen sei, sich direkt zu informieren.  Die Darstellungen seien schlüssig gewesen, so dass die SPD-Fraktion der Vorgehensweise zustimme.

 

Ktabg. Vogelpohl nimmt Bezug auf die eingangs erwähnte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN und trägt daraufhin die einzelnen Fragen vor, die wie folgt durch KD Gilbeau beantwortet werden:

 

1. Liegt für die geplante Kapitalmaßnahme eine Bonitätsprüfung des FMO und eine Gesamtfinanzierung durch Vorlage eines ausgeglichenen Wirtschaftsplanes vor?


Antwort der Verwaltung:

Bonitätsprüfungen werden von Banken vorgenommen, nicht von den Vertretungsgremien einer GmbH oder von deren Gesellschaftern. Die bekannten Beschlüsse für die Kapitalmaßnahmen wurden sowohl vom Aufsichtsrat als auch von der Gesellschafterversammlung beschlossen. Im Übrigen wird auf die ausführliche Stellungnahme zur wirtschaftlichen Situation der FMO in der Sitzungsvorlage SV-8-0715 zum Beschluss über die Zustimmung zur Kapitalerhöhung im Kreistag vom 26.09.2012 verwiesen.

 

2. Erwartet die Verwaltung mittel- oder langfristig eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals?

Antwort der Verwaltung:

Nein.

 

3. Wie beurteilt die Verwaltung die Vereinbarkeit weiterer Eigenkapitalerhöhungen hinsichtlich des deutschen Haushaltsrechtes und der europäischen Wettbewerbsregeln?


Antwort der Verwaltung:

Zur der Frage, ob eine Notifizierung der seinerzeit beschlossenen Kapitalerhöhung bei der EU-Kommission erforderlich ist, hat die Geschäftsführung des FMO selbst entsprechende Prüfaufträge erteilt und mit der EU-Kommission Kontakt aufgenommen. Ein abschließendes Ergebnis – so die heutige Auskunft der FMO-Geschäftsführung – liegt noch nicht vor. Bis zur endgültigen Klärung werden die Kapitalzuführungen gesellschaftsrechtlich als Gesellschafterdarlehen behandelt, die auch verzinst werden. Eine Zinszahlung von 122,21 EUR ist im April 2013 vom FMO an den Kreis Coesfeld gezahlt worden.

 

4. Wie sind die Zahlungen haushaltsrechtlich zu behandeln? Werden die Zahlungen als sofortige Belastung im Ergebnishaushalt wirksam?


Antwort der Verwaltung:

Die Antwort ergibt sich aus Punkt III. der Sitzungsvorlage.

 

Ktabg. Kohaus verweist auf folgenden Satz der Vorlage: „Mit dieser Kapital- bzw. Liquiditätszufuhr sollte es der Flughafengesellschaft nach heutigem Kenntnisstand gelingen, den Darlehensstand nicht weiter anwachsen zu lassen, sondern sogar leicht zu reduzieren.“ Er merkt an, dass sich diese Aussage recht vage anhöre und den zeitlichen Horizont vermissen lasse.

 

KD Gilbeau führt hierzu aus, dass die weitere Umsetzung bei der Geschäftsführung des FMO liege und konkrete Prognosen aufgrund des derzeit im Umbruch befindlichen Flugmarktes schwierig seien.

 

Vors. Dr. Gochermann lässt sodann über den entsprechend des Antrages der FDP-Fraktion ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                    2 Nein-Stimmen