Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Der fortgeschriebene Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Landrat Püning begrüßt die anwesende Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung, Frau Heike Wichmann. Sollte ein Vortrag von den Ausschussmitgliedern gewünscht sei, könne dieser nun erfolgen. Da keine direkten Nachfragen erfolgen, erteilt der Vorsitzende der Gleichstellungsbeauftragten das Wort.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte verweist darauf, dass es sich um den ersten von ihr verantworteten Frauenförderplan handele. Sie habe die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte am 01.07.2010 nach ihrer Elternzeit, kurz nach der Beschlussfassung über den letzten Frauenförderplan (FFPl) aufgenommen.

Der neue FFPl habe das Thema „Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit“, denn das sei der Schwerpunkt dieses Plans. Es gehe um die Chancengleichheit für Frauen und Männer und die Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familien.

Der Plan teile sich in zwei Bereiche, zum einen in die Planung und zum anderen in den Rückblick.

Im Rückblick werden die wesentlichen Entwicklungen der letzten Jahre dargestellt. Hier habe sie neben der internen Arbeit, der Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung, auch die Schwerpunkte der externen Arbeit, das was für die Menschen im Kreisgebiet getan werde, aufgenommen.

Die Planung zeige die Handlungsfelder für die nächsten Jahre auf.

Im Folgenden weist MA´in Wichmann auf den anstehenden Termin des Runden Tisches hin.

Der Runde Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld leiste bereits zwölf Jahre wichtige und gute Arbeit. Er sei Teil ihrer Arbeit für die Menschen im Kreis Coesfeld ist und veranstalte demnächst einen Informations- und Aktionstag gegen Gewalt. Der Tag finde am Montag, den 25.11.2013 unter der Überschrift „Hinsehen und Handeln“ statt.

An diesem Tag fänden Vorträge zu den Themen Cybermobbing, Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen, Täterarbeit und Zivilcourage statt. Geplant seien auch Selbstbehauptungskurse und Workshops. Außerdem stellen die Mitglieder des Runden Tisches an Infoständen ihre Angebote und Hilfeeinrichtungen vor. Informationsmaterial stehe demnächst zur Verfügung.

Abschließend appelliert die Gleichstellungsbeauftragte an die Mitglieder des Ausschusses, bei Ideen oder Anregungen den Kontakt mit ihr zu suchen.

Ktabg. Bednarz bedankt sich bei der Mitarbeiterin Wichmann und stellt fest, in den letzten Jahren habe sich viel getan. Es seien verstärkt Frauen eingestellt worden, um ein Gleichgewicht herzustellen. In den nächsten Jahren stehe man angesichts des demografischen Wandels vor weiteren Herausforderungen, so dass auch hierauf das Augenmerk liegen müsse.

Die Abgeordnete bittet weiterhin um Auskunft, wie viele Telearbeitsplätze eingerichtet worden seien, wer diese in Anspruch nehme und wie dieses Angebot eingeschätzt werde.

Aus eigener Erfahrung weiß die Gleichstellungsbeauftragte zu berichten, dass Telearbeitsplätze hervorragend die Vereinbarung von Familie und Beruf ermöglichen.

Landrat Püning macht deutlich, die Kreisverwaltung unterstütze die Nutzung dieser Arbeitsplätze ausdrücklich. Die Verwaltung sei stets an einer konstruktiven Herangehensweise interessiert. Die Arbeit zu Hause müsse allerdings kontrollierbar sein. Auch sei eine Anwesenheit im Kreishaus notwendig. er schätze das ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von diesem Angebot bislang Gebrauch machen. Er halte dieses für eine beachtliche Zahl.

Auf die Nachfrage der Ktabg. Bednarz in welchem Verhältnis zwischen Männern und Frauen die Telearbeit wahrgenommen werde, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte Wichmann, im Zeitraum 2010 bis Ende 2012 hätten 20 Frauen und 18 Männer an der Telearbeit teilgenommen.


Anmerkungen:

Der Frauenförderplan wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Es wird daher nur noch dem Original der Niederschrift beigefügt.