Sitzung: 18.09.2013 Kreisausschuss
Landrat Püning machte folgende Mitteilungen:
Einrichtung einer Verbraucherzentrale im Kreis Coesfeld
Der Vertrag zur Einrichtung einer Verbraucherberatung im Kreis Coesfeld wurde von den Vertragspartnern, also der Verbraucherzentrale NRW, der Stadt Dülmen und dem Kreis Coesfeld, am 20. August 2013 in Dülmen unterschrieben.
Die Beratungsstelle in Dülmen wird – so der Terminplan – Anfang Dezember in Räumlichkeiten der Overbergpassage in Dülmen eröffnet. Leiterin der Beratungsstelle wird Frau Susanne Terwey aus Münster, die auf langjährige Erfahrungen in der Verbraucherberatungsstelle in Münster zurückblicken kann.
Vereinbarungsgemäß wird im wöchentlichen Wechsel je ein Beratungstag in Lüdinghausen und in Coesfeld angeboten. Dazu stellt der Kreis Räumlichkeiten in der Nebenstelle in Lüdinghausen, Graf-Wedel-Straße bzw. im Kreishaus I in Coesfeld an der Friedrich-Ebert-Straße bereit. Voraussichtlich werden diese Beratungstage mit Beginn des neuen Jahres angeboten.
Die Beratungsstelle wird besetzt mit zwei Vollzeitstellen für die Leitung und die Beratungskraft sowie einer halben Stelle für eine Bürokraft.
In dem vom Kreisausschuss am 11.06.2013 beschlossenen Vertrag musste noch ein Fehler korrigiert werden. Im § 5 des Vertrages war versehentlich die Stelle für die Beratungskraft als halbe Stelle beschrieben. Allen Beteiligten war jedoch zu jedem Zeitpunkt klar, dass die Besetzung – wie eben genannt – mit einer vollen Beratungskraft eingerichtet wird. Im unterzeichneten Vertrag wurde dies entsprechend berücksichtigt. An der bekannten Finanzierung ändert sich durch diese Korrektur des unterzeichneten Vertrages nichts, da dort immer von einer Vollzeitberatungskraft ausgegangen wurde.
Betriebsferien der Kreisverwaltung zwischen Weihnachten
und Silvester 2013
Zwischen den
Weihnachtsfeiertagen und Silvester/Neujahr liegen lediglich zwei Arbeitstage,
nämlich der 27. und 30.12.2013, ein Freitag und ein Montag.
Unter
Kostengesichtspunkten halte ich es für sinnvoll, wie im vergangenen Jahr, die
Kreisverwaltung Coesfeld für diese beiden Tage unter Anordnung von sog.
Betriebsferien zu schließen.
Bestimmte
Bereiche, in denen nach den Weihnachtsfeiertagen eine nicht verschiebbare Dienstleistung
zu erwarten ist, sowie sicherheitsrelevante Dienste, z.B. der
Straßenunterhaltungsdienst oder die Kreisleitstelle, werden von dieser Regelung
ausgenommen. Hier werden in Absprache mit den jeweiligen Abteilungen Regelungen
zur Aufrechterhaltung des unbedingt notwendigen Dienstbetriebs (Notdienste)
getroffen.
Die Betriebsferien
werden grundsätzlich unter Anrechnung auf die Urlaubsansprüche der Beschäftigten
angeordnet. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, weil der jeweilige
Urlaubsanspruch bereits erschöpft ist, soll die Freistellung aus entsprechendem
Zeitguthaben der/des betroffenen Beschäftigten erfolgen. Der Personalrat hat
dieser Regelung zugestimmt.