Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld zur Übernahme der gemeindlichen Aufgaben der Überwachung von Kleinkläranlagen wird zugestimmt.

 

 


Ktabg. Haselkamp fragt, ob die Gemeinde Rosendahl dadurch, dass diese sich die Überwachungsprotokolle der Kleinkläranlagen vorlegen lässt, ihrer Überwachungspflicht nachkommen kann. Hierzu teilt FBL Dr. Scheipers mit, dass Einzelheiten zur Überwachungstätigkeit der Gemeinde Rosendahl nicht bekannt seien. Eine ordnungsgemäße umfassende Überwachung mache auch Vor-Ort-Prüfungen erforderlich. Daher erscheine eine Vorlage der Protokolle nicht ausreichend. Die Gemeinde Rosendahl könne die Kleinkläranlagen selbstständig überwachen. Insoweit stehe die Gemeinde aber unter der Rechtsaufsicht hinsichtlich einer hinreichenden Überwachung.

 

Landrat Püning erklärt, dass bislang die Bürger zwei Bescheide von unterschiedlichen Behörden für ihre Kläranlage bekamen. Die Konzentration dieser Aufgaben und die Aufgabenübernahme sei vernünftig. Die Gemeinde Rosendahl sei nicht verpflichtet, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beizutreten und könne und müsse insoweit ihrer Verpflichtung zur Überwachung nachkommen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Überwachung der Kleinkläranlagen“ wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original der Niederschrift beigefügt.