Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Absicht der Verwaltung,

 

  1. zur Erfüllung möglicher Ansprüche von Beamtinnen und Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld, die sich nach einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014  ... im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 16.07.2013 und einer ggf. notwendigen nachfolgenden Neufassung des Gesetzes ergeben können, vorsorglich im Haushaltsjahr 2013 und im Haushaltsjahr 2014 entsprechende Rückstellungen zu bilden und

 

  1. auf eine Einlegung eines Widerspruchs oder auf eine förmliche Antragstellung zur Geltendmachung von Ansprüchen in dem oben dargelegten Umfang zu verzichten und  in diesem Umfang die Rechte der betroffenen Beamtinnen und Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld als gewahrt anzusehen,

 

wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig