SEPA-Umstellung

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Durch die EU-Verordnung 260/2012 und das SEPA-Begleitgesetz wurden die Voraussetzungen für die Einführung einheitlicher Zahlungsverkehrsprodukte im Europäischen Zahlungsverkehrsraum geschaffen. Der Kreis Coesfeld wird in einzelnen Schritten die neuen SEPA-Überweisungen und ab Februar 2014 die SEPA-Lastschriften einführen.

 

Es ist nun vorgesehen, auch die Sitzungsgelder für die Kreistagsabgeordneten als SEPA-Überweisungen auszuführen. Hierzu soll ein Konverter zur Ermittlung der neuen Kontoverbindungsdaten genutzt werden, der im Sitzungsprogramm enthalten ist. Eine Mitteilung der IBAN- und BIC-Angaben durch die Zahlungsempfänger ist somit nicht erforderlich.“

 

 

Hinweis auf Ausstellung „60 Jahre LWL“ im Kreishaus

 

Landrat Püning teilt mit:

„Vom 28. Oktober bis zum 15. November 2013 ist zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung die Wanderausstellung „60 Jahre LWL“ hier im Coesfelder Kreishaus zu sehen.

 

Die offizielle Eröffnung der Ausstellung am 31. Oktober 2013 um 11 Uhr im Kreishaus Coesfeld wird u.a. auch der Vorsitzende der Landschaftsversammlung, Herr Dieter Gebhard, erwartet.

 

Eine Einladung wird den Kreistagsmitgliedern in Kürz zugehen. Ich darf Sie – und insbesondere die Mitglieder der Landschaftsversammlung – bitten, sich den Termin 31.10., 11 Uhr, schon jetzt zu merken.“

 

 

Radschnellweg zwischen Isselburg und Coesfeld - REGIO.VELO.01

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Im Rahmen der Regionale 2016 wurde im Herbst 2012 die Idee eines Radschnellweges (RSW) zwischen den Städten Isselburg und Borken entwickelt. Die Projektidee mit der Bezeichnung „REGIO.VELO.01“, die zunächst von den Städten Isselburg, Bocholt, Rhede und Borken in das Qualifizierungsverfahren der Regionale eingebracht wurde, hat die Qualifizierungsstufe „C“ erreicht.

 

Radschnellwege sind direkt geführte, qualitativ hochwertige und leistungsstarke Premium-Radverkehrsverbindungen mit Breiten von in der Regel mindestens 4,0 m und weitestgehender Kreuzungsfreiheit und Bevorrechtigung an Knotenpunkten. Diesem ursprünglich aus den Niederlanden kommenden Planungsansatz kommt u.a. auch vor dem Hintergrund der rasant wachsenden Anzahl von Pedelecs und E-Bikes eine hohe Bedeutung zu, und zwar im Alltags- und Freizeitverkehr, potenziell aber auch im Warenverkehr.

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Projektidee sind zwischenzeitlich auch die Gemeinde Velen und die Städte Gescher und Coesfeld in das Radschnellwegekonzept mit einer Gesamtlänge von nunmehr ca. 61 km integriert worden. Neben diesen Kommunen wurden auch die Kreise Borken und Coesfeld als Kooperationspartner in das Projekt eingebunden.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anfang 2013 einen Planungswettbewerb für Radschnellwege ausgelobt mit der Zielsetzung, insgesamt fünf belastbare Konzepte zu finden, die mit finanzieller Förderung des Landes umgesetzt werden können. Der Planungswettbewerb ist Bestandteil des Aktionsplans der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität.

 

Auf der Grundlage einer im Juli 2013 abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen den o.g. Trägerkommunen und Kreisen wurde ein externes Fachbüro mit der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen und der Projektstudie für das weitere Qualifizierungsverfahren der Regionale 2016 beauftragt. Die Wettbewerbsunterlagen wurden zum Abgabetermin am 22.07.2013 eingereicht.

 

Die Jury-Sitzung für den „Planungswettbewerb Radschnellweg NRW“ mit Verkündung der Preisträger findet am 14.10.2013 statt. Die Preisträger erhalten eine Förderung von 80 % für eine Machbarkeitsstudie und die anschließenden Planungsarbeiten. Da es pro Regierungsbezirk einen Preisträger geben soll und für den Regierungsbezirk Münster nur ein Wettbewerbsbeitrag eingereicht worden ist, erwarten die Projektbeteiligten ein positives Votum der Jury für den „Radschnellweg Westliches Münsterland – REGIO.VELO“

 

Über den Projektfortschritt soll künftig im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung informiert werden.“

 

 

Kreistagswahl im Jahre 2014

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Der Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahl 2014 hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 das Kreisgebiet in 27 Kreiswahlbezirke eingeteilt.

Die Einteilung wird im nächsten Amtsblatt des Kreises Coesfeld öffentlich bekannt gemacht.

 

Die hiernach erforderliche Wahlausschreibung nach § 24 KWahlO NRW wird erst nach Festsetzung des Kommunalwahltermins durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW erfolgen, das wiederum angekündigt hat, dies erst nach der formellen Bestimmung des Termins der Europawahl durch die Bundesregierung vornehmen zu wollen. Dies wiederum wird voraussichtlich erst zum Jahresende geschehen.

 

Gem. § 18 Abs. 3 KWahlG entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. Ferner ist gemäß § 34 KWahlG NRW nach der Wahl das Wahlergebnis im Wahlkreis durch den Wahlausschuss festzustellen.

Da der Wahltag voraussichtlich auf den 25.05.2014 festgelegt wird, hat die nächste Wahlausschusssitzung spätestens bis zum 16.04.2014 (Sitzungstermin für die Zulassung der Wahlvorschläge voraussichtlich 10.04.2014) stattzufinden. Ferner ist zur Feststellung der Ergebnisse der Kreistagswahl eine Wahlausschusssitzung (so früh wie möglich nach der Kommunalwahl) am 28.05.2014 vorgesehen.

 

Gem. § 14 KWahlG NRW endet die Wahlperiode bei allgemeinen Wahlen mit Ablauf des Monats, in dem die Wahlen stattgefunden haben. Die neue Wahlperiode beginnt am ersten Tag des folgenden Monats. Sofern – wie erwartet – der Wahltag auf den 25.05.2014 festgesetzt wird, endet die Wahlperiode des jetzigen Kreistages am 31.05.2014. Die Wahlperiode des zu wählenden Kreistages beginnt folglich am 01.06.2014.

Nach der zzt. geltenden Rechtslage (§ 32 Abs. 1 S. 1 KrO NRW) muss nach Beginn der Wahlzeit die erste Sitzung innerhalb von drei Wochen stattfinden. Da es auf Landesebene Bestrebungen gibt, diese Frist um eine oder mehr Wochen zu verlängern, ist derzeit die konstituierende Sitzung des Kreistages für den 25. Juni 2014 vorgesehen. Die weitere Entwicklung bleibt insoweit abzuwarten.“

 

 

 

Abrechnung der Einheitslasten in NRW

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Die Landesregierung hat heute einen Entwurf zum Einheitslastenabrechnungsgesetz in den Landtag eingebracht, das voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres beschlossen werden soll. Zu diesem Gesetzesentwurf liegt eine Modellrechnung des Landes zu den finanziellen Auswirkungen des ELAGÄndG für die Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 vor. Hiernach ergeben sich für den Kreis Coesfeld u.a. folgende Entwicklungen:

 

Zahlungsverpflichtungen des Kreises Coesfeld für die Jahre 2009 bis 2011

1.500.316,31 €

abzüglich Rückstellungen aus 2011 und 2012

-372.602,34 €

abzüglich Ansatz 2013

-180.000,00 €

somit bisher nicht gedeckter Finanzbedarf in 2013

947.713,97 €

 

Lt. Gesetzesentwurf werden Ansprüche des Landes NRW auf Grund dieses Gesetzes zum nächsten Termin, zu dem Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ausgezahlt werden, verrechnet. Das bedeutet für den Kreis Coesfeld, dass der Auszahlungsbetrag der Schlüsselzuweisung an den Kreis Coesfeld zum 20. Dezember 2013 von rd. 4,7 Mio. € um 1,5 Mio. € auf 3,2 Mio. € gekürzt wird. Die haushaltsmäßige Belastung ergibt sich damit bereits für das Jahr 2013. Bei dieser Vorgehensweise ergibt sich für den Kreis Coesfeld für 2013 ein überplanmäßiger Mehraufwand von rd. 948.000 €.

 

Der Regierungsentwurf sieht dazu nun Regelungen zur Erhebung einer Bedarfsumlage für die Abrechnung der Jahre 2009 bis 2011 vor. Hiernach können Gemeindeverbände abweichend von § 56c Satz 1 KrO NRW eine Umlage erheben, auch ohne dass im Haushaltsjahr 2013 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals erfolgt ist. Die Höhe der Umlage nach Satz 1 darf den Differenzbetrag der für die Abrechnung der Jahre 2009 bis 2011 gebildeten Rückstellungen und den festgesetzten Abrechnungsbeträgen für die Jahre 2009 bis 2011 nicht übersteigen. Die Umlage nach Absatz 1 kann im Haushaltsjahr 2013 oder 2014 erhoben werden.

 

Wie Sie dem Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2013 entnehmen können gehe ich derzeit davon aus, dass eine Deckung des in Frage stehenden Betrages von rd. 948.000 €  in 2013 möglich ist, ohne die Ausgleichsrücklage in Anspruch zu nehmen. Das prognostizierte Jahresergebnis enthält derzeit aber noch einige Risiken, da bekanntermaßen die Ergebnisse der  letzten 4 Monate des Jahres 2013 noch nicht vorliegen. Das bedeutet, dass eine abschließende Entscheidung zur Frage der Erhebung einer Bedarfsumlage erst nach Vorlage des Jahresabschlusses 2013 bzw. nach Vorlage des entsprechenden Entwurfs möglich sein wird. Da eine evtl. Bedarfsumlage auch noch im Jahr 2014 erhoben werden kann, halte ich eine Entscheidung zum jetzigen Zweitpunkt für verfrüht.“

 

 

Jahresabschluss 2012

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Aus Kostengründen wird darauf verzichtet, allen Kreistagsabgeordneten noch ein vollständiges Exemplar des festgestellten Jahresabschlusses 2012 zur Verfügung zu stellen.

Für Zwecke der Dokumentation, der Auslegung, zur Einsichtnahme sowie für die Niederschrift werden jedoch vollständige Exemplare zur Verfügung gehalten. Auch wird der komplette Jahresabschluss über das Internet einzusehen sein. Bei Bedarf kann entweder eine CD oder eine Broschüre angefordert werden.“