Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung zur Ausweisung von Windvorranggebieten

 

Ktabg. Rampe weist auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zur Ausweisung von Windvorranggebieten durch Flächennutzungspläne hin.

Diese Entscheidung sorge in einigen Städten und Gemeinden für Unruhe und Unsicherheiten.

Im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung sei bereits vor geraumer Zeit zu dem Thema „Windenergie“ allgemein berichtet worden. Er frage daher an, ob die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung zu den Auswirkungen der neueren Rechtsprechung auf die Gemeinden vortragen und diese darstellen könne.

 

Landrat Püning kündigt an, dieser Bitte gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Experten nachzukommen.