Haushaltsrede von Herrn KD Gilbeau

 

Ktabg. Pieper möchte wissen, ob Herr KD Gilbeau mit seinen Worten über ein „Jammern“  bspw. die Städte Recklinghausen und Gelsenkirchen und deren finanzielle Situation gemeint habe.

 

KD Gilbeau antwortet, dass er lediglich aus dem Handelsblatt zitiert habe und Zitate interpretationsfähig seien. Wie seinerzeit die Textilkrise im Münsterland bewältigt wurde, sei ein positives Beispiel. Er glaube schon, dass das Engagement der Verwaltungen, der Politik und der Menschen die Entwicklung einer Region beeinflussen kann. So sei es in der Weltwirtschaftskrise im Kreis Coesfeld bspw. auf Grund von Arbeitszeitmodellen kaum zu Entlassungen gekommen. Diese soziale Kompetenz sei eine der Stärken unserer Region, so KD Gilbeau.

 

Ktabg. Pieper ist der Meinung, dass man sich durch den Gebrauch von Zitaten ihren Inhalt zu eigen mache. Sie möchte sich vor die gemeinten Kommunen stellen, denn diese fänden nicht so gute Verhältnisse vor wie manch andere Region. Daher distanziere sie sich von einer solchen Aussage.

 

Papierloser Sitzungsdienst

 

Die schriftliche Anfrage des Ktabg. Höne vom 08.11.2013 beantwortet Landrat Püning wie folgt:

 

„Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen, dass ab dem 01.01.2012 die Niederschriften aller Gremien des Kreises Coesfeld über das Kreistagsinformationssystem papierlos und digital zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht ausdrücklich die Papierform gewünscht ist. Des Weiteren wurde als Zielsetzung die Einführung eines papierlosen Sitzungsdienstes ab der nächsten Wahlperiode festgelegt..

Bislang wurden keine Absprachen über das weitere Vorgehen getroffen.

Im Rahmen der Umsetzung der Beschlusslage wurden alle Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger  hierüber informiert und gebeten, sich zur gewünschten Form der Niederschrift zu erklären und gegebenenfalls einen Zugang zum digitalen Kreistagsinformationssystem zu beantragen.

Von den 54 Kreistagsabgeordneten haben sich 14 Kreistagsabgeordnete grundsätzlich bzw. nur für einzelne Gremien für die Papierform ausgesprochen. Hierzu kommen neun von 65 sachkundigen Bürgerinnen und Bürger aus den Fachausschüssen bzw. 18 der 32 Mitglieder des Beirats bei der ULB.

 

Frage 1:

Konnten durch die weitgehende Einstellung des postalischen Versands von Niederschriften die angestrebten Einsparungen i.H.v. ca. 80 Euro pro Gremienmitglied bislang realisiert werden bzw. wie hoch sind die dadurch ermöglichten Einsparungen  insgesamt?

Hinsichtlich der möglichen Einsparungen ist auf Folgendes hinzuweisen:

Auf Grund der Vielzahl der Schriftstücke, die zum Teil lediglich die Verwaltung an die Kreistagsabgeordneten weiterleitet, konnte nach Einschätzung der Poststelle bislang – möglicherweise auch im Zusammenwirken mit einem Zuwarten beim Versand - bei keinem der Kreistagsabgeordneten auf eine DIN A 4-Postsendung verzichtet werden, so dass die Einsparungen bei den Postdienstleistungen gegen null gehen dürften.

Hinsichtlich der Einsparungen bei den Papier- bzw. Kopierkosten dürften sich die Einsparungen auf jährlich rd. 3.264 € belaufen. (40 x 81,60 € p.a. je Ktabg.)

 

Frage 2:

Welche vorbereitenden Planungen hat die Verwaltung zur Erreichung des mittelfristigen Ziels „Papierloser Sitzungsdienst“ bereits angestoßen bzw. welche weiteren Schritte sind bis zum Ende der Wahlperiode noch geplant?

 

Auf Grund der vorgenannten Beschlusslage und des Anteils an Kreistagsabgeordneten, die nach wie vor die Papierform ausdrücklich gewünscht haben, ist beabsichtigt, die abschließende Entscheidung über die Umstellung des Einladungs- und Vorlagenwesens dem neu zu wählenden Kreistag zu überlassen, da diese Frage insbesondere die Bereitschaft des jeweiligen einzelnen Kreistagsabgeordneten voraussetzt. Nach wie vor ist eine verpflichtende Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst bei den Einladungen und Vorlagen nicht zulässig, da es nach wie vor jedem einzelnen Abgeordneten gestattet sein muss, auch die Papierform zu wählen. Insoweit wird auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 8-0568 verwiesen.

Zum weiteren Fortgang hin zu einem papierlosen Sitzungsdienst wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitern des Kreistagsbüros und des Zentralen Service (EDV) gebildet, um die weitere Entwicklung zu beobachten sowie die Möglichkeiten auszuloten.

Zwischenzeitlich wurde in den Sitzungsräumen ein WLAN eingerichtet. Es ist beabsichtigt, den Ktabg. einen zeitlich befristeten Zugang hierzu in den Sitzungsräumen einzuräumen, so dass die Mitnahme eines Notebooks oder Ähnlichem ausreichen würde. Weitere begleitende Installationen könnten für eine bislang an den Sitzungstischen nicht vorhandene Stromversorgung erforderlich werden.

Der Download ganzer Sitzungen sowie die Möglichkeit, auf den elektronischen Dokumenten Anmerkungen und Notizen anzubringen, bestehen bereits. Hierüber wird in Kürze schriftlich informiert.

Folgender Zeitplan ist vorstellbar:                     

 

02.07.2014      KT-Sitzung, Information über die Möglichkeiten und Varianten

                        incl. Chancen und Risiken

                        Abfrage der Bereitschaft zur Teilnahme (Frist 31.07.2014)

 

01.10.2014      Entscheidung über die Einführung und über die bevorzugte Variante

                        Evtl. Berücksichtigung etwaiger Investitionsausgaben im HH 2015

                        oder Zuschussvariante mit kurzfristiger Umsetzung zum 01.01.2015

 

Neben den technischen Maßnahmen dürfte eine Änderung der Geschäftsordnung und gegebenenfalls der Hauptsatzung erforderlich werden.“

 

 

Zugang zum WLAN in den Sitzungsräumen

 

Auf die Frage des Ktabg. Wessels nach einem kurzfristigen Zugang zum WLAN in den Sitzungsräumen bis zu den nächsten Sitzungen, teilt Landrat Püning mit, dass dies kurzfristig ermöglicht werde.

 

 

 

 

 

 

 

Püning                                                                                     Heuermann

Landrat                                                                                    Schriftführer