Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit Anlagen und die Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz zur Benehmensherstellung gem. § 55 KrO NRW zur Kenntnis und verweist beides ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

 


Landrat Püning trägt seine Haushaltsrede vor und teilt in dieser u.a. mit, dass er von dem bis zum 30.11.2013 befristeten Niederlegungsrecht keinen Gebrauch machen und seine bis 2015 währende Amtszeit erfüllen wird.

Danach referiert KD Gilbeau als Kämmerer zu den wesentlichen Eckpunkten des Haushalts. Kopien der ausgearbeiteten Haushaltsreden des Landrats und des Kämmerers sind dieser Niederschrift beigefügt.