Sitzung: 26.11.2013 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-8-1023
Beschluss:
Der Ausschuss für Straßen-, Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau des Radweges
an der K 2 (AN 5+6) von der K 8 in Olfen-Vinnum in Richtung Selm bis zur
Kreisgrenze Unna zu veranlassen.
AL Dammers stellt die Sitzungsvorlage im Rahmen einer
Powerpointpräsentation dar
(vgl. Anlage 1).
Auf Nachfrage des SB Broz zum Planungsstand eines anknüpfenden Radweges
an der Waltroper Straße, erläutert AL Dammers, dass derzeit Kontakt mit dem
Kreis Unna bestehe und Realsierungsmöglichkeiten zum weiteren Ausbau geprüft
werden. Beim Kreis Unna bestehen derzeit Planungen zur Erneuerung der Brücke
über die Lippe. Im Weiteren beantwortet er eine auf die Kosten bezogene Frage
damit, dass der Eigenanteil der Kosten des Radweges grundsätzlich von der
Gemeinde zu tragen sei.
Ktabg. Koch erkundigt sich im Anschluss nach dem Ausschreibungszeitraum
und möchte wissen, inwiefern dieser Zeitraum für eine kostengünstige
Ausschreibung vorteilhaft sei.
AL Dammers erklärt, dass eine Ausschreibung im Herbst bzw. Winter
sinnvoll sei und auch Vorteile bei den Kosten mit sich bringen würde. Die
Ergebnisse würden dann im Frühjahr vorliegen. Dieses sei für die Planung der
Maßnahmen optimal.
Ktabg. Koch regt an, die Ausschreibungen generell antizyklisch
vorzunehmen. Gerade in Zeiten, in denen nicht so viele Ausschreibungen auf dem
Markt seien, könnten hierdurch bessere
Preise erzielt werden.
Auf Nachfrage des Ktabg. Pohlmann
erläutert AL Dammers, dass der Grunderwerb für die Radwegbaumaßnahme in
Olfen-Vinnum praktisch erledigt sei und es in diesem Bereich somit
voraussichtlich nicht zu Verzögerungen kommen würde. Anlässlich einer Frage des
Ktabg. Seiwert ergänzt AL Dammers, der zu erstellende Radweg werde entsprechend
der einschlägigen Richtlinien eine Breite von 2,50 Meter haben.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig