Beschluss:

 

Dem Zurückweichen widersprechender Festsetzungen im Landschaftsplan Rosendahl wird zugestimmt

 

  1. für die Konzentrationszone Holtwicker Mark im LSG Holtwick
  2. für die Konzentrationszone Rockel-Hennewich („Altenburg“) im LSG Darfeld
  3. für die Konzentrationszone Höpinger Berg im LSG Darfeld
  4. a) für die Konzentrationszone Midlich (westliche Teilfläche) im LSG Höven-Sundern

b) für die Konzentrationszone Midlich (übrige Teilflächen) im LSG Höven-Sundern

  1. für die Konzentrationszone Auf der Horst im LSG Osterwick-Nord.

Herr Kückmann bedankt sich zunächst für die interessante Rundreise unter der Leitung der unteren Landschaftsbehörde vor der Sitzung und stellt einleitend fest, dass hier das Meinungsbild des Beirats gefragt sei, dieser aber nicht pro oder contra Windkraft zu entscheiden habe.

Vorab bittet er die Verwaltung um Auskunft zum Stand des Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz als ganz wesentliche Planungsvoraussetzung.

 

Herr Dr. Scheipers weist darauf hin, dass der Kreis Coesfeld als untere Landschaftsbehörde und als Träger der Landschaftsplanung am Verfahren beteiligt sei.

Er führt aus, dass in den Landschaftsplänen Landschaftsschutzgebiete mit Bauverboten festgesetzt worden seien, die also auch Restriktionen für Infrastrukturmaßnahmen mit sich brächten. Die Energiewende erfordere aber nun eine andere Betrachtungsweise.

Da Ausnahmemöglichkeiten speziell für Windenergieanlagen nicht vorgesehen seien und das Instrument der Befreiung für großflächige Planungen nicht geeignet sei, stelle sich die Frage, inwieweit die Regelungen im Landschaftsplan durch die kommunale Planung verdrängt werden könnten.

Dies sei möglich über den Weg des § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz: Erhebe der zu beteiligende Träger der Landschaftsplanung bei der Änderung eines Flächennutzungsplans der Gemeinde keinen Widerspruch, träten die widersprechenden Festsetzungen im Landschaftsplan außer Kraft, allerdings erst mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans.

Da oftmals dann aber ein Bebauungsplan nicht aufgestellt werde, bestehe über den § 7 Baugesetzbuch gleichwohl die Verpflichtung, den Landschaftsplan an den Flächennutzungsplan anzupassen.

Die Gemeinde Rosendahl, so Herr Dr. Scheipers weiter, habe den Kreis Coesfeld nicht erst nach dem Offenlegungsbeschluss beteiligt, sondern bereits sehr frühzeitig eine Anfrage gestellt, um Abwägungsmaterial zu sammeln.

Die fachliche Meinung der unteren Landschaftsbehörde sei in der Stellungnahme vom 04.04.2013 dargelegt und die Planung durch die Gemeinde daraufhin nochmals überprüft worden.

Nun sei der Kreistag als Souverän der Landschaftsplanung gefragt, der sich bei seiner Entscheidung von der unteren Landschaftsbehörde beraten lasse. Zuvor sei nun der Beirat beratend zu beteiligen.

Dazu bittet Herr Dr. Scheipers Herrn Bürgermeister Niehues, der mit fachlichem Beistand erschienen sei, um Darstellung der Beweggründe.

Herr Grömping stellt nochmals klar, dass es sich bei der Busrundfahrt um ein reines Informationsangebot gehandelt habe; die Beratung des Themas erfolge ausschließlich in der Sitzung. Auch bleibe es dem Beirat überlassen, ob er einen Beschluss nach dem Vorschlag der Verwaltung oder in anderer Form fasse oder ob er die Beratungen ohne Beschluss abschließe.

Zum Artenschutz weist Herr Grömping darauf hin, dass hier bereits erste Gutachten zu Änderungen der Planung geführt hätten.

Dies bestätigt Herr Hagedorn; bereits ganz früh seien schon Flächen aus der Planung herausgefallen und auch im Vorfeld dieses Verfahrens habe der Antragsteller seine Planungen noch geändert.

Die Artenschutzgutachten, so Herr Hagedorn weiter, seien weitgehend abgeschlossen. In einzelnen Fällen seien aufgrund von nachträglichen Meldungen noch Überprüfungen durchzuführen.

Insgesamt sei davon auszugehen, dass Artenschutzprobleme im Wesentlichen über Nebenbestimmungen zu Ablenkungsmaßnahmen und Abschaltzeiten zu lösen seien.

Herr Hagedorn führt aus, dass von den 21 in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten in den hier untersuchten Gebieten 14 in z. T. großen Intensitäten dokumentiert wurden. Da es sich auch um kritische Arten in Bezug auf Flughöhe und Wanderungsverhalten handele, werde es zu erheblichen Abschaltzeiten kommen, die mittels eines Monitoring zu optimieren seien.

Herr Grömping stellt heraus, dass die abschließende Prüfung der Artenschutzproblematik im Rahmen der Einzelanlagengenehmigung erfolgen werde.

Hier sei allein über die Aspekte Landschaftsbild und Erholungsnutzung zu diskutieren.

 

Herr Niehues bedankt sich zunächst für die Möglichkeit, dem Beirat die Planung nochmals vorstellen zu können.

Er führt aus, dass aufgrund des Ratbeschlusses zum Ausbau der Windenergie eine Potentialflächenanalyse vorgenommen worden sei, aus der sieben Zonen entwickelt worden seien. Davon lägen drei vollständig und zwei teilweise in Landschaftsschutzgebieten.

Herr Niehues weist darauf hin, dass bei Antragstellung noch nicht bekannt gewesen sei, dass der Windvorrangbereich „Laer 1“ aufgehoben wurde. In Kenntnis dieser Tatsache habe aber der Rat der Gemeinde mit großer Mehrheit beschlossen, den Antrag weiterzuverfolgen.

Bei der Antragstellung sei man sich des Eingriffs bewusst gewesen, den die Errichtung von Windenergieanlagen bedeute. Daher sei bereits ein Vorentwurf der Kompensationsmaßnahmen Bestandteil des Antrags gewesen. Dazu bittet Herr Niehues, Herrn Miosga das Wort zu erteilen.

Zuvor stellt Herr Kückmann die Frage, ob es notwendig sei, zu jeder geplanten Konzentrationszone Erläuterungen zu geben.

Herr Niehues erklärt, die Ausführungen beschränkten sich auf zwei Gebiete, die von der unteren Landschaftsbehörde kritisch gesehen wurden.

Herr Miosga verweist zu Beginn seines Vortrags auf die Besichtigungsfahrt, durch die die Beiratsmitglieder mit dem Landschaftsbild vertraut seien.

In den beiden Zonen im Landschaftsschutzgebiet Darfeld stehe ein Flächenpotential von jeweils etwa 200 ha für den Ausgleich der Eingriffe zur Verfügung. Vorgesehen sei hier die strukturelle Anreicherung der münsterländischen Parklandschaft sowie die Schaffung von Nahrungsräumen für Greifvögel. Weiter bestehe das Angebot der Wegeplanung in den bisher kaum angebundenen Gebieten.

Mit dem breit angelegten Maßnahmenpotpourri solle der Eingriff in das Landschaftsbild minimiert werden.

Da es sich um benachbarte Windparke handele, bestehe hier aufgrund des großen Flächenzugriffs die besondere Möglichkeit, die Ausgleichsmaßnahmen aufeinander abgestimmt zu entwickeln. So könne für die Nahrungsgunstflächen für Greifvögel der Korridor zwischen den Zonen genutzt werden.

Es bleibe, so Herr Miosga abschließend, gleichwohl bei dem Eingriff ins Landschaftsbild, gerade mit Blick auf die Größe neu genehmigter Windenergieanlagen. Daher könne es nur das Anliegen der Planung sein, eine Situation herbeizuführen, von der alle profitierten.

Herr Niehues betont in seinem Schlusswort, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund des Klimawandels das Zukunftsthema sei. Die Ratsmehrheit in Rosendahl sehe sich hierfür mit der Änderung des Flächennutzungsplans auf dem richtigen Weg, statt Planungen auf dem gesamten Gemeindegebiet zu ermöglichen, und die Investoren seien bereit, umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Herr Niehues appelliert an die Beiratsmitglieder, der Energiewende eine Chance zu geben.

 

Herr Kückmann bedankt sich bei Herrn Bürgermeister Niehues für sein leidenschaftliches Plädoyer und eröffnet die Aussprache.

 

Herr Averkamp stellt die Frage, inwieweit die Feldlerchenvorkommen bei der Ausgleichsplanung Beachtung gefunden hätten.

Herr Miosga antwortet, dass im Rahmen des angesprochenen Angebotspotpourris artspezifische Maßnahmen möglich seien, um entsprechende Lebensräume zu schaffen. Zu beachten sei, dass je Brutpaar 0,8 ha zu entwickeln seien; hier kämen ein bzw. zwei Exemplare vor. Insgesamt werde inzwischen weniger das Feldlerchenfenster als Lösung gesehen, sondern es würden vielmehr produktionsintegrierte Maßnahmen bevorzugt.

 

Herr Dr. Baumanns ist der Auffassung, dass aufgrund der spät zugesandten und seines Erachtens inhaltlich unzureichenden Sitzungsunterlagen eine adäquate Beratung nicht möglich sei. So sei keineswegs klar, dass Artenschutzprobleme nicht beständen. Er beantragt, die Entscheidung zu vertagen und mit ausführlicheren Unterlagen erneut zu beraten.

Herr Kückmann stellt klar, dass es nicht Aufgabe des Beirats sei, die Artenschutzproblematik zu lösen.

Herr Holz bestätigt, dass die untere Landschaftsbehörde dies mit Hilfe der entsprechenden Gutachten zu prüfen habe. Hier gehe es um die Entwicklung des im Landschaftsplan als schutzwürdig angesehenen Landschaftsbildes. Nach 20 Jahren im Ehrenamt und entsprechender Erfahrung in der Landschaftsplanung könne er feststellen, dass im Kreis Coesfeld sehr gute Landschaftsplanung betrieben werde. Bei Meinungsunterschieden seien stets Kompromisse und gute Lösungen gefunden worden. Voraussetzung hierfür sei der kooperative Ansatz der Landschaftsplanung gewesen. Im Ergebnis seien danach mehr als 50 % der Landschaftsplangebiete Landschaftsschutzgebiet mit den entsprechenden Verboten und Geboten. Dabei habe sich aber zunächst bis vor etwa zehn Jahren das Problem der Windenergienutzung nicht gestellt.

Die Argumente der Verwaltung, den Planungen der Gemeinde Rosendahl teilweise zu widersprechen, so Herr Holz weiter, könne er nachvollziehen, allerdings handele es sich doch um eine äußerst subjektive Beurteilung. Herr Holz sieht hier mehr die Bürger vor Ort gefragt und vertritt die Auffassung, dass der Mehrheitswille im Rat zu akzeptieren sei.

Auch im Hinblick auf die vier in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne plädiert er dafür, der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rosendahl nicht zu widersprechen.

 

Herr Wilkes verweist auf die doch sehr unterschiedliche Landschaftsstruktur in den verschiedenen Konzentrationszonen. Er hält es für problematisch, eine pauschale Freistellung zu erteilen. Verschiedene Standorte erforderten verschiedene Blickwinkel, daher werde eine Abwicklung im konkreten Bauantragsverfahren dem Einzelfall eher gerecht.

 

Herr Brüning bezieht sich auf die Forderung des Oberverwaltungsgerichts, der Windenergienutzung substanziell Raum zu schaffen, und fragt nach, ob nicht diese mit der vorgelegten Planung übererfüllt werde. Außerdem möchte er wissen, ob es für alle Gebiete interessierte Betreibergesellschaften gebe.

Herr Niehues weist zunächst darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht seine Forderung nicht weiter konkretisiert habe. Unter Berücksichtigung der sieben neu geplanten Konzentrationszonen betrage der Anteil in Rosendahl über 3 %, sonst nur etwa 2 %. Es müsse davon ausgegangen werden, dass ohne die neuen Zonen der Flächennutzungsplan einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalte. In allen Bereichen planten Investorengesellschaften die Errichtung von Bürgerwindparks.

Herr Dr. Scheipers stellt klar, dass die untere Landschaftsbehörde mit ihrer kritischen Stellungnahme zu einzelnen Bereichen keineswegs in Kauf genommen habe, dass die Gemeinde Rosendahl durch ihre Planung der Windenergienutzung nicht mehr substanziell Raum schaffen könne. Vielmehr habe das Oberverwaltungsgericht in der angesprochenen Entscheidung erstmals auch Aussagen zum Landschaftsschutz getroffen. Neben den harten Tabukriterien, die eine Windenergienutzung ausschlössen, führten weiche Tabukriterien zu einer Abwägungspflicht, um entscheiden zu können, ob der Windenergienutzung substanziell Raum geschaffen werde. Dabei werde der Landschaftsschutz grundsätzlich ebenfalls als weiches Kriterium gewertet, Landschaftsschutzgebiete könnten aber aufgrund der Entscheidung des Planungsträgers zu harten Tabuzonen werden.

 

Auf die Frage von Herrn Bernsmann, ob nicht ausreichend Gebiete außerhalb von Landschaftsschutzgebieten zur Verfügung ständen, antwortet Herr Kückmann, dass die Abstandskriterien in einer von Einzelhöfen geprägten Landschaft die Suche schwierig machten.

 

Herr Jung stellt die Vielschichtigkeit des Themas heraus. Hier komme es auf landschaftsästhetische Gesichtspunkte an, aber in der Vergangenheit seien bei Befreiungsanträgen z. B. zur Errichtung von Stallanlagen auch gesundheitliche Aspekte diskutiert worden. Das Landschaftsbild, so Herr Jung weiter, unterliege einer äußerst subjektiven Beurteilung und sei als alleiniges Kriterium nicht schwerwiegend genug, um eine Planung auszuschließen. Er schlägt vor, die Einhaltung der Artenschutzbestimmungen in die Entscheidung mit einzubeziehen und so abzusichern.

 

Herr Wilkes spricht sich dafür aus, für einzelne Gebiete zu beschließen, nicht vom Bauverbot abzuweichen.

Herr Kückmann hinterfragt kritisch, welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden sollten.

Herr Holz befürwortet nochmals, dem Flächenutzungsplan nicht zu widersprechen, sondern die Entscheidung vor Ort mitzutragen.

Herr Dr. Foppe weist darauf hin, dass eine pauschale Aussage nicht erforderlich sei; dem Beirat stehe es frei zu entscheiden, welche Beschlüsse er fassen wolle.

 

Herr Maasmann erklärt, auch ihn bewege die Frage der Energiewende sehr. Der Akzeptanz bei der Bevölkerung gebe er ebenfalls großes Gewicht, und er fragt nach, mit welchen Mehrheiten die Entscheidung zustande gekommen sei.

Herr Niehues antwortet, dass der Rat mit 17 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen die Weiterführung der Änderungplanung beschlossen habe. Dabei seien aber alle Fraktionen im Rat ausdrücklich für den Ausbau der Windenergie; umstritten sei lediglich der Weg dahin. Die Ratsmehrheit befürworte die Änderung des Flächennutzungsplans, da andernfalls Planungen auch von Einzelanlagen auf dem gesamten Gemeindegebiet ermöglicht würden.

Herr Kückmann ergänzt, dass sich kreisweit ein ähnliches Bild biete. Er gehe davon aus, dass die Gemeinden ihre Planungen verantwortlich auch mit Blick auf das Landschaftsbild durchführten.

Herr Grömping weist nochmals darauf hin, dass es hier rechtssystematisch nicht um konkrete Bauanträge gehe, sondern um die Planungsgrundlage dafür. Daher sei die grundsätzliche Frage zu entscheiden, wie mit dieser zum Landschaftsplan konkurrierenden Planung verfahren werden solle.

 

Herr Dr. Baumanns befürwortet ebenfalls die Windenergienutzung. Ihn bewege bei der hier zu entscheidenden Frage aber weniger der Eingriff in das Landschaftsbild, sondern vielmehr der Artenschutz. Es sei nach dem Landschaftsgesetz auch Aufgabe des Beirats, negative Entwicklungen aufzuzeigen. Daher bittet er nochmals, die Informationen gründlich aufzubereiten und zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.

Herr Dr. Foppe entgegnet, die Frage des Artenschutzes werde abschließend im jeweiligen Genehmigungsverfahren geprüft. Auf der Ebene des Flächenutzungsplans sei zu klären, ob das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot überwunden werden könne.

 

Herr Kückmann stellt fest, dass eine Abstimmung über die einzelnen Konzentrationszonen gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gewünscht wird und lässt hierüber abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               1.     13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

                                                    2.     10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

                                                    3.     10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

                                                    4.a)  12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen

                                                    4.b)  14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

                                                    5.     14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung