Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltes 2014 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Sozialhilfe, Jobcenter) und 53 (Gesundheitsamt) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ktabg. Pieper erklärt, dass die Politik über die Definition von Zielen und Kennzahlen lenkend eingreifen könne. In den vorgelegten Unterlagen sei nach ihrer Auffassung u. a. das Ziel der Inklusion nicht erkennbar.

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass mit Zielen gearbeitet und diese auch geändert werden könnten. Hierfür sei es jedoch erforderlich, Ziele klar zu definieren.

FBL Schütt führt aus, dass aufgrund der Neustrukturierung im Bereich 50 Kennzahlen und Ziele neu formuliert worden seien. Eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren sei daher nicht mehr gegeben. Es stelle sich stets die Frage, welche Kennzahlen beeinflussbar seien.

Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass durch politische Entscheidungen nach wie vor prägend gestaltet werden könne. Hierfür sei das Projekt „ambulant vor stationär“ ein gutes Beispiel. Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) habe zur Ausformung von Kennzahlen geführt.

FBL Schütt weist darauf hin, dass der Bund ab 2014 100 % der Nettoaufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erstatte. Im Bereich der ambulanten Pflege werde mit einer leichten Steigerung der Aufwendungen gerechnet. Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe seien dagegen leicht rückläufig. Die Aufwendungen für die stationären Leistungen würden sich aufgrund steigender Fallzahlen und angepasster Vergütungssätze ebenfalls erhöhen. Zur Produktgruppe 50.40 – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II führt FBL Schütt aus, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften leicht angestiegen sei. Zur Finanzierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabebereichs würden vom Bund im Vergleich zu den Vorjahren weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Die vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) praktizierte pauschale Aufteilung dieser Bundesmittel führe dazu, dass es landesweit nicht zu einer gerechten Verteilung komme. Hier werde angestrebt, eine Aufteilung nach Aufwand zu erreichen. Die Bundesbeteiligung für Hortkinder/Schulsozialarbeit laufe mit dem 31.12.2013 aus. Das Land NRW sowie die kommunalen Spitzenverbände hätten eine Weiterführung der Finanzierung durch den Bund gefordert.

FBL Schütt erläutert, dass es im Bereich der Produktgruppe 53.30 – Sozialpsychiatrischer Dienst/Sozialer Dienst aufgrund des zum 01.07.2014 in Kraft tretenden Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörden zu erhöhten Leistungen kommen könne. Durch dieses Gesetz seien den Betreuungsbehörden verstärkt Aufgaben übertragen worden. Es müsse jedoch erst abgewartet werden, wie diese Aufgaben im Einzelnen ausgestaltet werden müssen.

Auf die Frage der Ktabg. Havermeier, ob die Aufteilung der Bundesmittel für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabebereichs nur im Land NRW problematisch sei, teilt FBL Schütt mit, dass dies nach den vorliegenden Kenntnissen so sei.

Ktabg. Wilhelm erklärt, dass sie kein Verständnis dafür habe, dass große finanzielle Mittel zur Gebäudefinanzierung an mehreren Standorten verwandt werden. Dieses Geld könne nach ihrer Auffassung sinnvoller verwandt werden. Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass es eine politische Entscheidung sei, Leistungen dezentral und damit bürgernah vorzuhalten.

Ktabg. Pieper führt aus, dass aus ihrer Sicht die Transferleistungen für den ambulanten Bereich zu niedrig angesetzt seien. Ref’in Hesselmann weist hierzu darauf hin, dass gestiegene Leistungen der Pflegekasse ein Eingreifen der Sozialhilfe nicht mehr so häufig erforderlich machen würden.

Ktabg. Pieper macht darauf aufmerksam, dass im Bereich der Heimaufsicht nicht die Erhöhung der Prüfquote, sondern die Verbesserung der Pflege das Ziel sein sollte. Ktabg. Prof. Dr. Voß führt aus, dass für die Überprüfung der Pflege auch durch den medizinischen Dienst erfolge.

Auf die Frage der Ktabg. Pieper, warum die Leistungen im Rahmen der heilpädagogischen Frühförderung wieder steigen, erklärt FBL Schütt, dass dieses auf steigende Personalkosten zurückzuführen sei.

Mit Blick auf die Anzahl der Pflegeberatungen bittet Ktabg. Havermeier darum, die Personalressourcen im Auge zu behalten.

FBL Schütt teilt mit, dass Der Paritätische seinen Antrag auf finanzielle Förderung für das Selbsthilfe-Büro zurückgezogen habe. Zum Antrag auf finanzielle Unterstützung der Krebsberatungsstellen des Tumor-Netzwerks im Münsterland (TiM) e. V. weist er darauf hin, dass die Förderung bis Oktober 2014 gesichert sei. Im Jahre 2014 würden nur zwei Monate fehlen; zurzeit werde eine Entscheidungsrelevanz daher nicht gesehen. Ktabg. Havermeier erklärt, dass sie ebenfalls keine Eilbedürftigkeit sehe und regt an, zunächst mit den anderen Münsterlandkreisen Kontakt aufzunehmen, um einen gemeinsamen Prozess in Gang zu bringen. Ktabg. Prof. Dr. Voß trägt vor, dass die Inhalte und Leistungen der Krebsberatungsstellen offengelegt werden müssen. Es müsse geklärt werden, ob sich das Angebot von den Beratungen durch die Fachärzte und die Krankenhäuser unterscheide. Eine Unterstützung könne nicht erfolgen, wenn dadurch Doppelstrukturen gefördert würden. Eine Förderung mache nur Sinn, wenn es sich um eine komplementäre Hilfe handele. Dies sollte im Jahr 2014 geklärt werden.

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass der Ausschuss einhellig eine weitere Beratung des Antrages im Finanzausschuss wünsche.

Ktabg. Havermeier stellt den Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2013 vor. Ziel sei es, ein für den Kreis Coesfeld passendes Projekt zu initiieren. Ktabg. Prof. Dr. Voß weist darauf hin, dass dieser Antrag erst jetzt bekannt geworden sei. Er regt an, da der Antrag nicht haushaltsrelevant sei, ihn in der nächsten Ausschusssitzung zu beraten.

FBL Schütt führt aus, dass in der Informationsveranstaltung zur Fachkräfteversorgung in sozialen Berufen deutlich geworden sei, dass durch die originär berufenen Stellen mit Blick auf das Thema Fachkräftemangel bereits Einiges unternommen werde. Zudem sei aufgezeigt worden, dass nicht alle Bereiche der sozialen Angebotslandschaft vom Fachkräftemangel betroffen oder bedroht seien. Trotz des Ausbaus der U-3-Betreuung gebe es etwa keinen Mangel an Erzieherinnen und Erziehern. Ein Fachkräftemangel in der Region sei auch nicht auf den Sozialbereich reduzierbar. So finde sich unter den zehn am stärksten nachgefragten Berufen im regionalen Arbeitsmarkt nur einer aus dem Sozialbereich. Hierbei handele es sich um die Altenpflege, wo bereits heute ein Fachkräftemangel bestehe und dieser aufgrund der demografischen Entwicklung noch markant ansteigen werde. Gleichzeitig zeigten Kapazitätsausweitungen der Altenpflegeausbildung schon Wirkung. Als Ergebnis der Beratungen sei vereinbart worden, sich in einer Folgeveranstaltung schwerpunktmäßig um diesen Bereich der Altenpflege zu kümmern und dafür einen – nochmals erweiterten – Expertenkreis, insbesondere aus der Pflegekonferenz, zu gewinnen. In den Blick genommen werden sollten dabei konkrete bestehende bzw. zusätzliche Maßnahmen einschließlich des damit verbundenen Rollenverständnisses der Akteure. Darüber hinaus würden  den Anbietern der freien Wohlfahrtspflege am 28.11.2013 durch einen Mitarbeiter der WFC Möglichkeiten der Förderung, wie etwa die sog. Potenzialanalyse und der Bildungscheck näher gebracht.

Ktabg. Willms erklärt, dass eine Haushaltsrelevanz nicht gesehen werde. Zunächst sollten die Zuständigkeiten und der Leistungsumfang geklärt werden. Eine Projektförderung sei möglich.

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass Einigkeit bestehe, den Antrag in der nächsten Ausschusssitzung zu beraten.

Schließlich lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    5 Enthaltungen