Beschluss:

 

Dem Zurückweichen widersprechender Festsetzungen im Landschaftsplan Rosendahl wird für die jeweilige Konzentrationszone zugestimmt:

 

1.         Holtwicker Mark im LSG Holtwick

2.         Altenburg (jetzt: Rockel-Hennewich) im LSG Darfeld

3.         Höpinger Berg im LSG Darfeld

4a.       Midlich (westliche Teilfläche) im LSG Höven-Sundern

4b.       Midlich (übrige Teilflächen) im LSG Höven-Sundern

5.         Auf der Horst  im LSG Osterwick-Nord


Vorsitzender Dr. Wenning begrüßt den Bürgermeister der Gemeinde Rosendahl, Herrn Niehues, und bittet ihn, die bisherigen Konzentrationszonenplanungen der Gemeinde zu skizzieren und den aktuellen Sachstand darzustellen.

 

Bürgermeister Niehues berichtet sodann über die im Jahr 2011 aufgenommene Entwicklung der Potenzialflächen auf Rosendahler Gebiet. Der Gemeinderat habe sich frühzeitig und fraktions­übergreifend für einen Ausbau der Windenergie ausgesprochen. Nach der nunmehr erfolgten frühen Trägerbeteiligung müsse im Vorfeld der förmlichen Offenlage der Pläne Klarheit über jene Konzentrations­zonen herrschen, die im Landschaftsschutzgebiet lägen. Bürgermeister Niehues verweist darauf, dass die Mitglieder des Landschaftsbeirates bereits mehrheitlich die Konzentrationszonen befürwortet hätten. Die Gemeinde Rosendahl wolle zum Gelingen der Energiewende beitragen und hierfür ggf. auch mehr Flächen für die Windenergie ausweisen als der Regionalplan verlange.

 

FBL Dr. Scheipers stellt zusammenfassend fest, dass es hier um die Auflösung eines Konfliktes zweier sich aktuell widersprechender Planungsträger, Gemeinde und Kreis, gehe. In gewisser Weise handele es sich heute um einen Präzedenzfall, wie dieser Planungskonflikt aufgelöst werden kann. Die gemeindliche Bauleitplanung könne den Landschaftsschutz verdrängen, wenn der Kreis nicht bereits im (jetzt laufenden) Flächennutzungsplanverfahren den gemeindlichen Planungen widerspreche. Tue er dies, bestehe in den Bereichen ein von der Gemeinde nicht zu überwindendes Planungshindernis. Werde auf den Widerspruch verzichtet, müsse die Landschaftsplanung des Kreises ihrerseits an die Flächennutzungsplanung der Gemeinde Rosendahl angepasst werden.

 

In einer ersten, frühen Beteiligung als Träger öffentlicher Belange habe sich die untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld kritisch zu den Teilbereichen Rockel-Hennewich (bisher: Altenburg), Höpinger Berg und Midlich aufgesprochen. Ob der Kreis als Träger der Landschaftsplanung im Rahmen der Offenlage den gemeindlichen Planungen widersprechen solle, müsse nunmehr vom Kreistag entschieden werden. Sollte es zu einem Widerspruch kommen, würde aus dem zunächst weichen Kriterium Landschaftsschutz ein hartes Kriterium. Windenergie wäre in den betroffenen Bereichen nicht möglich. Allerdings zähle dieser Bereich dann auch bei der Frage, ob die Gemeinde der Windkraft „substanziell Raum verschaffe“, nicht mehr mit, erschwere der Gemeinde also nicht die Einhaltung der Anforderungen der neuen OVG-Rechtsprechung. Davon abweichend erfolge die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde ausschließlich unter fachlichen Kriterien, die, soweit kein zwingendes Recht vorgetragen werde, von der Gemeinde im Rahmen der planerischen Abwägung überwunden werden könne. Optimalerweise orientiere sich die Entscheidung des Kreistages eng an der fachlichen Einschätzung der unteren Landschaftsbehörde; letztendlich sei die Frage, ob der Landschaftsschutz nun entgegen der damaligen Entscheidung im Landschaftsplan-Verfahren zurücktrete auch eine politische, so dass der Wille des kommunalen Planungsträgers Berücksichtigung finden könne.

 

Im Anschluss erhält Herr Miosga, Dipl.-Biologe der Fa. Ökon, das Wort. Die Fa. Ökon hat die Ausgleichsplanungen für die von der unteren Landschaftsbehörde und von Bürgerinitiativen besonders kritisch eingeschätzten Konzentrationszonen Rockel-Hennewich und Höpinger Berg entwickelt. Herr Miosga skizziert in seinem Vortrag die Maßnahmen, durch welche die Belange von Artenschutz und Landschaftsästhetik gewahrt werden könnten. Er betont, je Konzentrationszone könne auf Eigentümerflächen von insgesamt ca. 200 ha nach Ausgleichsflächen gesucht werden. Dort sollten u.a. Nahrungsgunstflächen für Greifvögel entstehen. Zwischen den beiden Konzentrationszonen solle in jedem Fall ein Flugkorridor frei bleiben. Außerdem solle durch Heckenanpflanzungen oder Baumreihen eine stärkere Gliederung der Landschaft entstehen, wodurch auch Windenergieanlagen weniger (störend) zur Geltung kämen. Vorsitzender Dr. Wenning bittet anschließend darum, Fragen an Herrn Miosga zu stellen.

 

S.B. Dr. Habersaat fragt, ob es möglich sei, das Nahrungsangebot der Greifvögel - vor allem seien dies Nager - umzusiedeln. Herr Miosga bejaht dies. Zunächst sei es erforderlich, im Umkreis von 150m um eine Windenergieanlage eine Lockwirkung auf Nager zu unterbinden, z.B. durch intensive Ackernutzung oder Verzicht auf Saumstreifen. Außerhalb dieser Radien sollten auf den vorgesehenen Flächen Anreize für Nager geschaffen werden, z.B. durch Flächenextensivierung und Verzicht auf Bekämpfung.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg möchte wissen, wie viele der genannten 200 ha konkret als Ausgleichsfläche zu erwarten seien. Herr Miosga antwortet, der genaue Kompensationsflächenbedarf müsse in der weiteren Planung erst noch ermittelt werden. Erfahrungsgemäß könne man aber mit 2 ha pro Windenergieanlage rechnen. AL Dr. Foppe ergänzt, das Maß des Ausgleichs werde erst im späteren Stadium der Anlagengenehmigung festgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt reiche der Behörde das Vorhandensein geeigneter Flächen aus.

 

Herr Holz trägt für die CDU-Fraktion vor, sie unterstütze die Planungen der Gemeinde Rosendahl. Eine Betroffenheit des Landschaftsschutzes lasse sich aufgrund des hohen Anteils von Landschaftsschutzgebieten am Kreisgebiet in den wenigsten Gemeinden verhindern. Die Frage nach der Landschaftsästhetik sei ohnehin nur subjektiv zu beantworten. Entscheidend sei, dass in Rosendahl über die Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit zu diesem Thema bestehe und auch der Landschaftsbeirat mehrheitlich keine Bedenken gesehen habe.

 

Ktabg. Ahrendt-Prinz sieht in den Planungen positive wie auch negative Aspekte. Positiv hervorzuheben wolle sie die hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft, die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung und die Wertschöpfung für die Region. Allerdings hege Sie Zweifel daran, ob es erfolgversprechend sei, betroffene Tierarten umsiedeln zu wollen. Eine Beeinträchtigung der Landschaftsästhetik sehe sie weniger durch Windenergieanlagen als vielmehr durch Massentierhaltungen und Vermaisung der Landschaft. Bereits hierdurch würden die Tierbestände, v.a. das Niederwild, stark beeinträchtigt. Ktabg. Dr. Kraneburg erinnert an die in Teilen kritische Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde. Rosendahl würde der Winderergie auch ohne die Flächen Rockel-Hennewich und Höpinger Berg genug Raum verschaffen.

 

Ktabg. Vogt erklärt, die SPD-Fraktion stimme der gemeindlichen Flächenplanung zu. Abgesehen davon müsse aber abgewartet werden, an welchen Stellen Windenergieanlagen tatsächlich genehmigt würden.

 

S.B. Dr. Habersaat betont, Tiere bräuchten ausreichend Zeit um neue Standorte zu finden. Im Vorfeld der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen sei dies zu berücksichtigen. Ansonsten aber habe auch er keine Bedenken gegen die von der Gemeinde benannten Konzentrationszonen. Zu bedenken gibt S.B. Dr. Habersaat, dass im Kreis Coesfeld nicht die Bedingungen vorherrschen würden, die es Windenergieanlagen ermöglichten, die volle Nennleistung von aktuell 3 MW zu produzieren. Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Rosendahl etwa würden max. 1 MW erreichen. Für den Bürger, der sich u.U. an dem Bürgerwindpark beteiligt, sei diese Information wichtig um die Renditechancen realistisch beurteilen zu können.

 

Ktabg. Wohlgemuth erkundigt sich nach der Nachhaltigkeit von Ausgleichsmaßnahmen. Vielerorts habe er beobachtet, dass Ausgleichsmaßnahmen wirkungslos verpuffen. Herr Miosga führt aus, viele Ausgleichsmaßnahmen seien in diesem Fall auf Dauer angelegt, z.B. Gehölze. Gerade für Tierarten der offenen Feldflur könne man auf diese Weise viel tun. Wichtig sei, die Ausgleichsmaßnahmen behördlicherseits jährlich zu kontrollieren.

 

MA Grömping weist auf den Inhalt der Landschaftspläne hin. Neben der üblichen Erholungseignung handele es sich in Rockel-Hennewich und am Höpinger Berg auch um strukturreiche Landschaft zur Erhaltung der Arten. Aus mehren Gründen habe sich die untere Landschaftsbehörde seinerzeit kritisch zu diesen Gebieten geäußert. Beide Bereiche lägen im Baumbergevorland, seien sehr ruhig und verkehrlich kaum erschlossen, was für die Unterschutzstellung spreche. Andererseits seien Sie aufgrund des schlechten Wegenetzes aber kaum für Erholungssuchende zu erreichen. Aufgrund der teils geringen Abstände zwischen den Konzentrationszonen aber auch im Zusammenspiel mit bestehenden und geplanten Windfarmen der Nachbargemeinden werde eine Riegelwirkung befürchtet. Diese Gefahr bestünde auch in der Konzentrationszone Midlich.

 

Vorsitzender Dr. Wenning ruft sodann zur separaten Abstimmung über das Zurückweichen widersprechender Festsetzungen im Landschaftsplan Rosendahl für die einzelnen Konzentrationszonen auf.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:              

 

 

Konzentrationszone

zugestimmt:

nicht zugestimmt:

Enthaltung

1.

Holtwicker Mark

im LSG Holtwick

16

0

1

2.

Altenburg

im LSG Darfeld

15

1

1

3.

Höpinger Berg

im LSG Darfeld

14

2

1

4a.

Midlich (westliche Teilfläche)

im LSG Höven-Sundern

16

0

1

4b.

Midlich (übrige Teilflächen)

im LSG Höven-Sundern

16

0

1

5.

Auf der Horst

im LSG Osterwick-Nord

16

0

1