Sitzung: 28.11.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0945
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
1. Die pauschale Förderung der Familienbildungsstätte
Lüdinghausen in Höhe von bisher 7.670,00 € jährlich wird ab dem Jahr 2014 nicht
fortgesetzt.
2. Zur Förderung
von Elternbildungsangeboten für werdende Mütter und Väter sowie Eltern mit
Kindern bis zum dritten Lebensjahr werden ab 2014 vorbehaltlich der
haushaltsmäßigen Verfügbarkeit zusätzliche Mittel in Höhe von 12.670,00 € zur
Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch Verlagerung
innerhalb des Budgets des Jugendamtes.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, durch
ein geeignetes Instrument (wie z.B. ein
Interessenbekundungsverfahren) einen umfassenden Marktüberblick über
Maßnahmen der Elternbildung zu erlangen und ein System zur bedarfsgerechten
Verteilung der bereitgestellten Fördermittel zu entwickeln.
Vorsitzender Wobbe leitet in den
Tagesordnungspunkt ein und weist darauf hin, dass zukünftig nicht mehr nur die
Familienbildungsstätte Lüdinghausen von einer Förderung profitieren wird,
sondern dass allen Familienbildungsträgern die Möglichkeit einer Förderung
durch den Kreis Coesfeld eingeräumt werden solle. Sodann gibt er das Wort an
FBL 2 Schütt, der den Hintergrund des vorgeschlagenen Verfahrens näher
erläutert. Durch ein Interessenbekundungsverfahren verfolge das Kreisjugendamt
das Ziel, innovative Ideen anzuschieben und zu testen.
Mitglied Klose erkundigt sich, wie der Betrag zustande gekommen sei. AL‘ Dülker
erläutert, dass es sich zum einen um den Pauschalbetrag der bisherigen
Förderung für die Familienbildungsstätte Lüdinghausen handele. Zum anderen
könne man aus dem Budget der Frühen Hilfen einen Betrag von 5.000,- €
umschichten, da die Elternbildungsangebote sich an dieselbe Zielgruppe, nämlich
an Eltern mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren richten solle.
FBL 2 Schütt unterstreicht noch einmal, dass es sich zunächst um eine Erprobungsphase handele, deren Förderung nach der erfolgreichen Etablierung im nächsten Jahr ggf. angepasst werden müsste. Mitglied Kuhlmann begrüßt die kreative Idee, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und empfiehlt, auch andere Arbeitsbereiche der Verwaltung auf diese Weise zu beleuchten.
Mitglied Wilhelm erkundigt sich, ob die neu zu schaffenden Angebote kreisweit ausgebaut werden sollen oder ob es einen festen Standort für ein Elternbildungsangebot geben solle. FBL 2 Schütt macht daraufhin deutlich, dass sich die Angebote flächendeckend auf den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ausdehnen sollen, soweit dies für die Bildungsträger realisierbar sei. Zunächst sollen diese Ideen einreichen, aus denen die Verwaltung Vorschläge zur Förderung auswählen und im Anschluss den Ausschussmitgliedern berichten würde.
Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig