Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem vorgeschlagenen Verfahren wird zugestimmt.

 

 


Vorsitzender Wobbe erläutert, dass die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/15 aktuell noch laufen. Gewünscht seien von der Verwaltung die Kenntnisnahme zum aktuellen Sachstand sowie die Zustimmung, dass die Bedarfsplanung am 13.03.2014 allein durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen werden kann. Im direkten Anschluss sei die Anmeldung der Betriebskosten gegenüber dem Land geplant.

 

Ktabg. Kleinert weist darauf hin, dass die Westfälischen Nachrichten am 08.11.2013 für Lüdinghausen über Probleme bei den Kapazitäten für Ü3-Kinder berichtet hätten. Daraufhin habe er selbst mit zwei Kindergartenleitungen Kontakt aufgenommen, die diese Probleme bestätigt hätten. Hierzu habe er der Verwaltung fünf Fragen gestellt, die er nun beantwortet haben möchte.

 

FBL 2 Schütt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

1. Können Kindergärten in Lüdinghausen noch alle Kinder U3/Ü3 aufnehmen? Welche Erkenntnisse bestehen in der Verwaltung?

 

Derzeit befindet sich das Kreisjugendamt dabei, die Ergebnisse der Anmeldungen in den Kindertageseinrichtungen auszuwerten, um den sich tatsächlich ergebenden Bedarf festzustellen. Erst, sobald dieses abgeschlossen sein wird, was in Kürze der Fall sein wird, kann genauer geprüft werden, wie viele Kinder die einzelnen Einrichtungen in welchen Gruppenkonstellationen und Gruppenstärken betreuen werden. Aus diesem Grunde kann diese Frage derzeit noch nicht im Detail beantwortet werden. Bisher kann aber davon ausgegangen werden, dass, auch unter Nutzung temporärer Ergänzungsgruppen und nicht zuletzt der Kindertagespflege, der tatsächliche Bedarf in Lüdinghausen sowohl im U3, wie auch im Ü3 Bereich gedeckt werden kann. Dabei kann es sein, dass mit einzelnen Eltern auch noch Gespräche dahingehend geführt werden, ob ein genereller Betreuungsbedarf hinter einer Anmeldung steht oder der Wunsch, frühzeitig einen Platz in der Wunscheinrichtung zu sichern und ob diese im letzteren Fall bereit wären, für das anstehende Kindergartenjahr auf einen Betreuungsplatz zu verzichten.

 

2. Müssen Kapazitäten im Bereich Ü3 ausgeweitet werden? Muss es in Lüdinghausen zusätzliche Gruppen Ü3 geben, um Spitzen auszugleichen?

 

Wie oben bereits dargestellt wird es nötig sein, in Lüdinghausen übergangsweise Ergänzungsgruppen einzurichten. Für konkrete Details ist es derzeit aber noch zu früh.

 

Hinsichtlich des langfristigen Bedarfs und unter Berücksichtigung der neuen Baugebiete wird gemeinsam mit der Stadt geprüft, ob und inwieweit das derzeitige Angebot an Kita-Plätzen ausgeweitet werden muss.

 

 

3. Eine Ausweitung von Gruppenstärken führt zur Frage der Erhöhung von Personalstellen in den Kindergärten. Welche Möglichkeiten werden hier für eine Flexibilisierung für kurzzeitiges Mehrpersonal, ggf. durch befristete Verträge, gesehen?

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Personalhoheit bei den Trägern liegt und diese das Personal im Rahmen der Vorgaben des KiBiz zu den Personalstärken anstellen und beschäftigen. Die Träger erhalten dazu die Finanzierung entsprechend der eingeplanten Kinder. Dies bedeutet, dass auch eine Ausweitung von Gruppenstärken, soweit sich die Notwendigkeit während der Planungsphase ergibt, komplett durchfinanziert ist.

In den Trägergesprächen der aktuellen Planungsphase zeigte sich, dass zu diesem Kindergartenjahr alle Stellen besetzt werden konnten und die Träger noch nicht vor großen Problemen standen, ausreichend Personal zu bekommen. Inwieweit das Personalrecht zu Problemen bei der notwendigen flexiblen Gestaltung der Arbeitsverträge führt, kann von hier mangels konkreter Erkenntnisse nicht gesagt werden.

 

4. Wie ist den Stundenanpassungswünschen (z.B. 25 zu 45 Stunden/Woche) von Eltern im Rahmen des Wechsels von U3 zu Ü3 Rechnung zu tragen (Gruppenstärken, Stundenkontingente, Personalstellen —> Finanzierung)?

 

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der Stundenkontingente bedarfsgerecht nach den Daten der Betreuungswünsche, die mir seitens der Einrichtungen mitgeteilt werden. Problematisch ist hier nur die Regelung des § 19 Abs. 3 S. 3 KiBiz. Danach darf der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil an allen Pauschalen für über dreijährige Kinder im Vergleich zum Vorjahreswert nur um bis zu vier Prozentpunkte überschreiten. Als Beispiel die Werte für das Kindergartenjahr 2014/15:

 

Anteil der 45 h Plätze Ü3 an allen Betreuungsplätzen Ü3 in 2013/14: ca. 38 %

zulässiger Anteil der 45 h Plätze Ü3 an allen Betreuungsplätzen Ü3 in 2014/15: ca. 42 %

 

Darüber hinausgehende Überschreitungen können durch das Land nur in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen werden.

 

Diese Regelung wurde mit der 1. KiBiz-Revision in 2011 in das KiBiz aufgenommen.

 

Problematisch beim dem Wechsel von U3 nach Ü3 ist nun, dass die Kinder und deren Eltern zunächst im U3 Bereich bedarfsgerecht einen Betreuungsplatz bekommen haben und dann möglicherweise nach dem Ü3 Übergang im nächsten Kindergartenjahr gezwungen sein könnten, von bisher 45 h auf einen 35 h Betreuungsplatz zurückzutreten.

 

In den beiden letzten Planungsphasen, in denen diese Regelung bereits zu beachten war, musste ein solcher Ausnahmeantrag beim Land noch nicht gestellt werden. Ob dieses in der laufenden Planungsphase ebenfalls gelingen wird, bleibt abzuwarten.

 

Den Trägern wurde ein Abfragebogen an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe die Eltern den Bedarf an einem 45h Betreuungsplatz begründen können, damit dem Land gegenüber im Bedarfsfall eine Begründung für den Ausnahmeantrag geliefert werden kann. Es wurde den Trägern überlassen, ob sie dieses Hilfsmittel einsetzen.

 

5. Stellen sich in den weiteren Gemeinden des Kreises Coesfeld ähnliche Fragestellungen?

 

Da es sich hierbei um grundsätzliche Fragestellungen der Kindergartenbedarfsplanung handelt, stellen sich diese Fragen grundsätzlich überall. Aber auch in den anderen Orten kann derzeit noch nicht bewertet werden, ob der Bedarf mit den vorhandenen Einrichtungen und Ausbauständen abgedeckt werden kann, oder ob in Einzelfällen Ergänzungslösungen notwendig werden, da mit Ausnahme von Lüdinghausen noch keinerlei Ergebnisse der Anmeldungen vorliegen.

 

 

Ktabg. Wilhelm fragt nach, ob in der Planung der Kindertageseinrichtungen auch die Versorgung in Randzeiten, wie früh morgens und abends einbezogen würde.

 

Abtl´in 51 Dülker antwortet, dass eine Ausweitung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen aufgrund der aktuellen Refinanzierung über die Kopfpauschalen mit bis zu 45 Wochenstunden, schwierig sei. Es gäbe zwar eine Einrichtung, die mit über 50 Wochenstunden längere Öffnungszeiten bietet, dies aber nur aufgrund ihrer Besonderheiten (Junges Personal, Einrichtung im sozialen Brennpunkt mit zusätzlicher Finanzierung) ermöglichen könne und dieses Angebot nicht so ohne weiteres auf andere Einrichtungen übertragbar sei.

 

Sodann, lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.