Sitzung: 28.11.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-1011
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 wird zur Kenntnis genommen.
Dem vorgeschlagenen Verfahren wird zugestimmt.
Vorsitzender Wobbe erläutert, dass die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/15 aktuell noch laufen. Gewünscht seien von der Verwaltung die Kenntnisnahme zum aktuellen Sachstand sowie die Zustimmung, dass die Bedarfsplanung am 13.03.2014 allein durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen werden kann. Im direkten Anschluss sei die Anmeldung der Betriebskosten gegenüber dem Land geplant.
Ktabg. Kleinert weist darauf hin, dass die Westfälischen Nachrichten am 08.11.2013 für Lüdinghausen über Probleme bei den Kapazitäten für Ü3-Kinder berichtet hätten. Daraufhin habe er selbst mit zwei Kindergartenleitungen Kontakt aufgenommen, die diese Probleme bestätigt hätten. Hierzu habe er der Verwaltung fünf Fragen gestellt, die er nun beantwortet haben möchte.
FBL 2 Schütt beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Können
Kindergärten in Lüdinghausen noch alle Kinder U3/Ü3 aufnehmen? Welche
Erkenntnisse bestehen in der Verwaltung?
Derzeit
befindet sich das Kreisjugendamt dabei, die Ergebnisse der Anmeldungen in den
Kindertageseinrichtungen auszuwerten, um den sich tatsächlich ergebenden Bedarf
festzustellen. Erst, sobald dieses abgeschlossen sein wird, was in Kürze der
Fall sein wird, kann genauer geprüft werden, wie viele Kinder die einzelnen
Einrichtungen in welchen Gruppenkonstellationen und Gruppenstärken betreuen
werden. Aus diesem Grunde kann diese Frage derzeit noch nicht im Detail
beantwortet werden. Bisher kann aber davon ausgegangen werden, dass, auch unter
Nutzung temporärer Ergänzungsgruppen und nicht zuletzt der Kindertagespflege,
der tatsächliche Bedarf in Lüdinghausen sowohl im U3, wie auch im Ü3 Bereich
gedeckt werden kann. Dabei kann es sein, dass mit einzelnen Eltern auch noch
Gespräche dahingehend geführt werden, ob ein genereller Betreuungsbedarf hinter
einer Anmeldung steht oder der Wunsch, frühzeitig einen Platz in der
Wunscheinrichtung zu sichern und ob diese im letzteren Fall bereit wären, für
das anstehende Kindergartenjahr auf einen Betreuungsplatz zu verzichten.
2. Müssen
Kapazitäten im Bereich Ü3 ausgeweitet werden? Muss es in Lüdinghausen zusätzliche
Gruppen Ü3 geben, um Spitzen auszugleichen?
Wie oben
bereits dargestellt wird es nötig sein, in Lüdinghausen übergangsweise
Ergänzungsgruppen einzurichten. Für konkrete Details ist es derzeit aber noch
zu früh.
Hinsichtlich
des langfristigen Bedarfs und unter Berücksichtigung der neuen Baugebiete wird
gemeinsam mit der Stadt geprüft, ob und inwieweit das derzeitige Angebot an
Kita-Plätzen ausgeweitet werden muss.
3. Eine
Ausweitung von Gruppenstärken führt zur Frage der Erhöhung von Personalstellen
in den Kindergärten. Welche Möglichkeiten werden hier für eine Flexibilisierung
für kurzzeitiges Mehrpersonal, ggf. durch befristete Verträge, gesehen?
Grundsätzlich
ist festzustellen, dass die Personalhoheit bei den Trägern liegt und diese das
Personal im Rahmen der Vorgaben des KiBiz zu den Personalstärken anstellen und
beschäftigen. Die Träger erhalten dazu die Finanzierung entsprechend der
eingeplanten Kinder. Dies bedeutet, dass auch eine Ausweitung von
Gruppenstärken, soweit sich die Notwendigkeit während der Planungsphase ergibt,
komplett durchfinanziert ist.
In den
Trägergesprächen der aktuellen Planungsphase zeigte sich, dass zu diesem
Kindergartenjahr alle Stellen besetzt werden konnten und die Träger noch nicht
vor großen Problemen standen, ausreichend Personal zu bekommen. Inwieweit das
Personalrecht zu Problemen bei der notwendigen flexiblen Gestaltung der
Arbeitsverträge führt, kann von hier mangels konkreter Erkenntnisse nicht
gesagt werden.
4. Wie
ist den Stundenanpassungswünschen (z.B. 25 zu 45 Stunden/Woche) von Eltern im
Rahmen des Wechsels von U3 zu Ü3 Rechnung zu tragen (Gruppenstärken,
Stundenkontingente, Personalstellen —> Finanzierung)?
Grundsätzlich
erfolgt die Vergabe der Stundenkontingente bedarfsgerecht nach den Daten der
Betreuungswünsche, die mir seitens der Einrichtungen mitgeteilt werden.
Problematisch ist hier nur die Regelung des § 19 Abs. 3 S. 3 KiBiz. Danach darf
der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden
wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil an allen Pauschalen für
über dreijährige Kinder im Vergleich zum Vorjahreswert nur um bis zu vier
Prozentpunkte überschreiten. Als Beispiel die Werte für das Kindergartenjahr
2014/15:
Anteil
der 45 h Plätze Ü3 an allen Betreuungsplätzen Ü3 in 2013/14: ca. 38 %
zulässiger
Anteil der 45 h Plätze Ü3 an allen Betreuungsplätzen Ü3 in 2014/15: ca. 42 %
Darüber
hinausgehende Überschreitungen können durch das Land nur in besonders
begründeten Einzelfällen zugelassen werden.
Diese
Regelung wurde mit der 1. KiBiz-Revision in 2011 in das KiBiz aufgenommen.
Problematisch
beim dem Wechsel von U3 nach Ü3 ist nun, dass die Kinder und deren Eltern
zunächst im U3 Bereich bedarfsgerecht einen Betreuungsplatz bekommen haben und
dann möglicherweise nach dem Ü3 Übergang im nächsten Kindergartenjahr gezwungen
sein könnten, von bisher 45 h auf einen 35 h Betreuungsplatz zurückzutreten.
In den
beiden letzten Planungsphasen, in denen diese Regelung bereits zu beachten war,
musste ein solcher Ausnahmeantrag beim Land noch nicht gestellt werden. Ob
dieses in der laufenden Planungsphase ebenfalls gelingen wird, bleibt
abzuwarten.
Den
Trägern wurde ein Abfragebogen an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe die Eltern
den Bedarf an einem 45h Betreuungsplatz begründen können, damit dem Land
gegenüber im Bedarfsfall eine Begründung für den Ausnahmeantrag geliefert
werden kann. Es wurde den Trägern überlassen, ob sie dieses Hilfsmittel
einsetzen.
5.
Stellen sich in den weiteren Gemeinden des Kreises Coesfeld ähnliche
Fragestellungen?
Da es
sich hierbei um grundsätzliche Fragestellungen der Kindergartenbedarfsplanung
handelt, stellen sich diese Fragen grundsätzlich überall. Aber auch in den
anderen Orten kann derzeit noch nicht bewertet werden, ob der Bedarf mit den
vorhandenen Einrichtungen und Ausbauständen abgedeckt werden kann, oder ob in
Einzelfällen Ergänzungslösungen notwendig werden, da mit Ausnahme von
Lüdinghausen noch keinerlei Ergebnisse der Anmeldungen vorliegen.
Ktabg. Wilhelm fragt nach, ob in der Planung der Kindertageseinrichtungen auch die Versorgung in Randzeiten, wie früh morgens und abends einbezogen würde.
Abtl´in 51 Dülker antwortet, dass eine Ausweitung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen aufgrund der aktuellen Refinanzierung über die Kopfpauschalen mit bis zu 45 Wochenstunden, schwierig sei. Es gäbe zwar eine Einrichtung, die mit über 50 Wochenstunden längere Öffnungszeiten bietet, dies aber nur aufgrund ihrer Besonderheiten (Junges Personal, Einrichtung im sozialen Brennpunkt mit zusätzlicher Finanzierung) ermöglichen könne und dieses Angebot nicht so ohne weiteres auf andere Einrichtungen übertragbar sei.
Sodann, lässt Vorsitzender Wobbe
über den Beschlussvorschlag abstimmen.