Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.      Die Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden, - wie bisher -, im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345  Stunden, Zartbitter Münster mit 479 Stunden) im Kreis fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert (Deckelung).

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vereinen das Beratungsangebot ab dem 01.01.2014 bis auf Weiteres dauerhaft abzusichern.


FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass das Beratungsangebot bei sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit bereits wiederholt Thema im Jugendhilfeausschuss gewesen sei. Am 05.09.2013 habe das Kreisjugendamt einen ausführlichen Qualitätsdialog mit den beiden Anbietern der Beratungsleistung sowie den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen geführt. Hierbei habe man sich auf eine dauerhafte Installation des Angebotes durch eine Entfristung der bestehenden Verträge geeinigt. Mitglied Dittrich begrüßt das Angebot aus polizeilicher Sicht und unterstreicht die hohe Bedeutung vor allem für die Opfer von sexualisierter Gewalt. Mitglied Klose betont, dass weiterhin der Wunsch nach einem zusätzlichen Angebot im Kreis Coesfeld bestehe. Derzeit gebe es Überlegungen des Krankenhauses in Coesfeld eine Kinderschutzambulanz einzurichten. Zielgerichteter sei es aus ihrer Sicht, dieses örtliche Angebot zu fördern, statt dauerhaft durch Entfristung der Verträge ein Angebot in Münster zu finanzieren. Es sei fraglich, ob man den dauerhaften Vertrag mit Zartbitter e.V. kündigen könne, sobald ein entsprechendes Angebot in Coesfeld verfügbar sei.

FBL 2 Schütt erläutert, dass auch ein entfristeter Vertrag durchaus eine Kündigungsklausel enthalten wird. Ziel sei es allerdings, den Trägern eine gewisse Planungssicherheit einzuräumen.

Mitglied Kuhlmann bewertet einen regelmäßigen Qualitätsdialog mit den Trägern sehr positiv. Die Wahlmöglichkeit für Opfer sexualisierter Gewalt ein Angebot außerhalb des Wohnortes in Münster in Anspruch zu können sei sicher auch weiterhin wünschenswert. Auch wenn der Jugendhilfeausschuss in Zukunft nicht mehr fortlaufend über die Weitergewährung der Förderung entscheiden müsse, bittet sie um regelmäßige Berichte durch die Verwaltung über die Arbeit der Beratungsstellen. Mitglied Schäpers befürwortet das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen und regt an, die Diskussion über ein weiteres ortsnahes Angebot wieder aufzunehmen, sobald konkretere Planungen bekannt würden. In der Zwischenzeit ließen sich sicherlich auch mit Zartbitter e.V. Lösungen für Beratungsbedarf innerhalb des Kreises Coesfeld finden.

Mitglied Klose gibt zu bedenken, dass die prozentualen Angaben in der Sitzungsvorlage hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit nur die Meinung derjenigen Opfer von sexualisierter Gewalt abbilden würden, die das Angebot von Zartbitter e.V. auch tatsächlich in Anspruch nehmen konnten. Möglicherweise wäre die Beratungsquote höher, wenn es vor Ort tatsächlich mehr Angebote gäbe.
Abschließend lässt Vorsitzender Wobbe über den Vorschlag der Verwaltung zu Ziff. 1 und 2 zusammen abstimmen. 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig