Sitzung: 28.11.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-1018
Beschluss:
Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2014 in den einzelnen
Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die
jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der
jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51 inkl. der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Vorsitzender
Wobbe leitet den Tagesordnungspunkt ein.
Mitglied
Neumann äußert den Wunsch, zukünftig das Deckblatt des Haushaltsplanes durch Darstellung der Menschen, die von den
Ausgaben partizipieren, lebendiger zu gestalten.
Ktabg.
Klose fragt bezogen auf das Produkt Kinder-, Jugend und Familienförderung /
-sozialarbeit an, wie es mit der Umsetzung der Barrierefreiheit aussieht und ob
dies Kosten sind, die in die Planung noch mit einfließen müssen.
Abtl´in
51 Dülker antwortet, dass die UN-Konvention für alle Um- und Neubaumaßnahmen
gelten, so dass diese grundsätzlich in die Förderungen mit einfließen. Bis
Oktober seien hierzu keine Maßnahmen gemeldet worden.
Ktabg.
Schäpers erkundigt sich, inwieweit sich der Bund an der Gegenfinanzierung der
Personalkosten der Betreuungsgeldstelle beteiligt.
Abtl´in
Dülker antwortet, dass für die Bearbeitung der Anträge auf Betreuungsgeld eine
volle Stelle als Minimalgrenze neu eingerichtet worden sei. Aktuell gehe die
Kreisverwaltung in Vorkasse, da die Prüfung zur Konnexitätszahlung noch nicht
abgeschlossen sei. Sobald diesbezüglich neue Erkenntnisse vorliegen, würde dem
Jugendhilfeausschuss berichtet.
Ktag. Klose fragt nach, ob Erkenntnisse vorlägen, welche Art von Familien
insbesondere das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen?
Abtl´in
Dülker erläutert, dass aktuell ca. 300 Fälle seit Sommer zu verzeichnen seien,
es jedoch zu früh sei, daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können. Festzuhalten
sei, dass das Betreuungsgeld tatsächlich in Anspruch genommen wird. Wo ein
Anspruch ist, wird dieser auch geltend gemacht.
Mitglied
Neumann betont, dass keine Mehrbelastung durch die Kreisumlage erfolgen dürfe.
Richtig sei eine Rückführung und Entlastung der Gemeinden. Mit Blick auf
Verträglichkeit sollten die aktuellen Standards so bleiben wie sie sind.
Sodann
lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.