Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2014 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 


Vorsitzender Wobbe leitet den Tagesordnungspunkt ein.

 

Mitglied Neumann äußert den Wunsch, zukünftig das Deckblatt des Haushaltsplanes  durch Darstellung der Menschen, die von den Ausgaben partizipieren, lebendiger zu gestalten.

 

Ktabg. Klose fragt bezogen auf das Produkt Kinder-, Jugend und Familienförderung / -sozialarbeit an, wie es mit der Umsetzung der Barrierefreiheit aussieht und ob dies Kosten sind, die in die Planung noch mit einfließen müssen.

 

Abtl´in 51 Dülker antwortet, dass die UN-Konvention für alle Um- und Neubaumaßnahmen gelten, so dass diese grundsätzlich in die Förderungen mit einfließen. Bis Oktober seien hierzu keine Maßnahmen gemeldet worden.

 

Ktabg. Schäpers erkundigt sich, inwieweit sich der Bund an der Gegenfinanzierung der Personalkosten der Betreuungsgeldstelle beteiligt.

 

Abtl´in Dülker antwortet, dass für die Bearbeitung der Anträge auf Betreuungsgeld eine volle Stelle als Minimalgrenze neu eingerichtet worden sei. Aktuell gehe die Kreisverwaltung in Vorkasse, da die Prüfung zur Konnexitätszahlung noch nicht abgeschlossen sei. Sobald diesbezüglich neue Erkenntnisse vorliegen, würde dem Jugendhilfeausschuss berichtet.

Ktag. Klose fragt nach, ob Erkenntnisse vorlägen, welche Art von Familien insbesondere das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen?

Abtl´in Dülker erläutert, dass aktuell ca. 300 Fälle seit Sommer zu verzeichnen seien, es jedoch zu früh sei, daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können. Festzuhalten sei, dass das Betreuungsgeld tatsächlich in Anspruch genommen wird. Wo ein Anspruch ist, wird dieser auch geltend gemacht.

 

Mitglied Neumann betont, dass keine Mehrbelastung durch die Kreisumlage erfolgen dürfe. Richtig sei eine Rückführung und Entlastung der Gemeinden. Mit Blick auf Verträglichkeit sollten die aktuellen Standards so bleiben wie sie sind.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.