Mitglied Neumann fragt bzgl. der seit 01.08.2011 vom Land gesetzlich verankerten Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr an, ob das Land seiner Verpflichtung zu entsprechenden Ausfallzahlungen nachkommt.

 

FBL 2 Schütt und Abtl´in Dülker antworten, dass zwar pauschale Ausfallzahlungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen, jedoch seither keine Prüfung erfolgt sei, ob diese dem tatsächlichen Ausfall entsprechen.