Landrat Püning teilt mit:

 

 

Münsterland-Tarif Tarifmaßnahme 2014

 

Im Tarifausschuss Münsterland / Ruhr-Lippe hat die Diskussion um die Tarifmaßnahme 2014 begonnen. Zur Unterstützung hat die Geschäftsstelle des Tarifausschusses Münsterland / Ruhr-Lippe die Inflations- und Preisentwicklung der Branche analysiert. Zusätzlich müssen strukturelle Veränderungen in der Kundennachfrage berücksichtigt werden. In der Prüfung ist, ob über Maßnahmen im TagesTicket-Bereich zusätzliche Fahrgäste gewonnen und Mehreinnahmen erzielt werden können. Die Tarifmaßnahme ist auch vor dem Hintergrund der Harmonisierung der westfälischen Tarife zu prüfen.

 

Nach einer ersten Diskussion zeichnet sich eine erforderliche durchschnittliche Preisanpassung um die 2,5 % (2013: 3,49%, 2012: 2,81%) ab, nachdem der Dieselpreis eine für die Nahverkehrsbranche günstige Entwicklung genommen hat. Zur Information: In anderen Tarifräumen in NRW, z.B. VRR und VRS, sind für 2014 Tarifanpassungen um die 3% und darüber in Vorbereitung.

 

Es ist geplant, die Tarifmaßnahme in der Tarifausschusssitzung im Februar 2014 unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Zustimmungen der Aufsichtsgremien der Partner der Tarifausschüsse zu beschließen.

 

 

Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus

 

Nach dem Entflechtungsgesetz erhalten die einzelnen Bundesländer für die Landesprogramme zunächst bis zum 31.12.2019 Bundesfinanzhilfen in unveränderter Höhe.

Diese Beträge sind zweckgebunden und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Über eine Nachfolgeregelung für die Zeit nach 2019 konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Mit Blick auf die beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den zurückliegenden Jahresförderprogrammen ist voraussichtlich bis 2017 von einem reduzierten Fördervolumen im Regierungsbezirk Münster in Höhe von 11 Mio. Euro (statt wie bis 2012 von durchschnittlich mehr als 20 Mio. € pro Jahr) auszugehen. Für Neubewilligungen werden sich die Förderschwerpunkte daher auf folgende Maßnahmen beschränken:

 

¾     Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerung sowie im Einzelfall unaufschiebbare Brückensanierungen 

¾     pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gemäß §§3, 13 des

Eisenbahnkreuzungsgesetzes

¾     Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau

¾     Ausbaumaßnahmen mit Schwerpunkt der Sanierung und/oder Verkehrssicherheit

 

Im Rahmen des am 11.11.2013 stattgefundenen Programmgespräches wurde vom Vertreter des Landesverkehrsministerium (MBWSV) mitgeteilt, dass die Förderrichtlinien überarbeitet und die Zuständigkeiten im Ministerium zukünftig auf 2 Referate verteilt werden sollen. Die Förderungen von Radwegen wird demnach kein Förderschwerpunkt im „Großen Förderprogramm“ mehr sein. Allerdings sollen Radwege, die gleichzeitig mit dem Ausbau einer Straße angelegt werden, weiterhin einen Zugang zu diesem Programm erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schwerpunkt auf dem Ausbau der verkehrswichtigen Straße liegt.

 

Andere Radwege sollen voraussichtlich eine Fördermöglichkeit über ein gesondertes Programm erhalten und werden daher nicht im Rahmen dieses Einplanungsgespräches erörtert. Das bisherige Radwege-Sonderprogramm hatte im Regierungsbezirk Münster ein eher geringes Fördervolumen von annähernd 2 Mio. € aus Landesmitteln. Inwieweit hier eine Aufstockung erfolgen soll, ist noch ungewiss.