Beschluss: Kenntnis genommen

Vors. Dr. Gochermann verweist einleitend darauf, dass die Vorlage bereits im Umweltausschuss beraten wurde. Die voraussichtlichen Zuwendungen/Aufwendungen für das Klimaschutzkonzept sind in der Änderungsliste 01/2014 (vgl. Anlage zu TOP 7 öff. Teil) enthalten, die im Vorfeld der Sitzung an die Anwesenden verteilt wurde.

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Vogelpohl erklärt KD Gilbeau, dass der Kreis für das Konzept unter Berücksichtigung der zu erwartenden Förderung einen Eigenanteil von voraussichtlich etwa 17.500 € zu finanzieren hat. Vors. Dr. Gochermann ergänzt hierzu, dass der Erhalt der Förderung eine Bedingung für die Umsetzung des Projektes darstellt.

Ktabg. Vogelpohl kritisiert die Abhängigkeit des Projektes von einer Förderung als völlig falsch. Aus seiner Sicht sollte das Konzept in jedem Fall erstellt werden. Zudem sei die Zeitschiene der Dringlichkeit des Projektes nicht angemessen. Er stellt daher für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die folgenden beiden Anträge:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht zum 30.04.2014 einen Antrag zur Bewilligung von Fördergeldern für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und einzureichen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers zum 01.08.2014 zu veranlassen.

 
Vors. Dr. Gochermann erklärt, dass mit dem Haushalt auch über die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes beschlossen werde und eine rechtzeitige Antragstellung die selbstverständliche Folge daraus darstelle.

Ktabg. Schulze Esking verweist darauf, dass der Sinn des Konzeptes bereits im Umweltausschuss diskutiert worden sei. Hier gehe es nun um die Frage der Finanzierung, die mit Blick auf die finanzielle Situation der Kommunen vom Erhalt der Förderung abhängig gemacht werden sollte.

KD Gilbeau ergänzt, dass auf die fristgerechte Antragstellung bereits in der Sitzungsvorlage Bezug genommen wird und insofern ein gesonderter Beschluss diesbezüglich überflüssig ist.

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Höne erläutert KD Gilbeau, dass mit Gesamtausgaben in Höhe von 50.000 € gerechnet wird. Die Differenz zu dem in der Sitzungsvorlage allgemein für ein Konzept als Kostenrahmen genannten Betrag von  60.000 – 80.000 € ergibt sich durch die Tatsache, dass beim Kreis Coesfeld im Rahmen des European Energy Awards bereits unterschiedliche Vorarbeiten geleistet wurden.

Ktabg. Koch hält es für wichtig, den Zusammenhang zwischen Förderung und Umsetzung des Projektes beim Kreis auch gegenüber dem Zuschussgeber deutlich zu machen, da die Mittel sonst möglicherweise nicht gewährt würden.

Ktabg. Vogelpohl betont die Bedeutung der Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Aus Sicht seiner Fraktion sollten die Voraussetzungen so früh wie möglich geschaffen werden.

Hierauf entgegen Ktabg. Schulze Esking und KD Gilbeau, dass die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes eine Voraussetzung für die Einstellung des Klimaschutzmanagers darstelle. Da das Konzept voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2015 vorliegt, könne im Jahr 2014 noch kein Manager eingestellt werden.

In der anschließenden Diskussion plädieren FBL Dr. Scheipers, Vors. Dr. Gochermann und Ktabg. Höne dafür, vor der Einstellung eines Klimaschutzmanagers zunächst die Erstellung des Konzeptes abzuwarten. Ktabg. Vogelpohl verbleibt hingegen bei seinem Antrag, die Einstellung bereits für den 01.08.2014 vorzusehen.

Auf Nachfrage des Vors. Dr. Gochermann erklärt Ktabg. Vogelpohl den oben unter Ziff. 1 aufgeführten Teil seines Antrags unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse für erledigt.

Vors. Dr. Gochermann lässt sodann über den oben unter Ziff. 2 genannten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN offen per Handzeichen abstimmen. Der Antrag wird mit 10 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.