Sitzung: 09.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-8-1029
Vors. Dr. Gochermann verweist
einleitend darauf, dass die Vorlage bereits im Umweltausschuss beraten wurde.
Die voraussichtlichen Zuwendungen/Aufwendungen für das Klimaschutzkonzept sind
in der Änderungsliste 01/2014 (vgl. Anlage zu TOP 7 öff. Teil) enthalten, die
im Vorfeld der Sitzung an die Anwesenden verteilt wurde.
Auf entsprechende Nachfrage des
Ktabg. Vogelpohl erklärt KD Gilbeau, dass der Kreis für das Konzept unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Förderung einen Eigenanteil von voraussichtlich
etwa 17.500 € zu finanzieren hat. Vors. Dr. Gochermann ergänzt hierzu, dass der
Erhalt der Förderung eine Bedingung für die Umsetzung des Projektes darstellt.
Ktabg. Vogelpohl kritisiert die
Abhängigkeit des Projektes von einer Förderung als völlig falsch. Aus seiner
Sicht sollte das Konzept in jedem Fall erstellt werden. Zudem sei die
Zeitschiene der Dringlichkeit des Projektes nicht angemessen. Er stellt daher
für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die folgenden beiden Anträge:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht zum 30.04.2014 einen Antrag zur Bewilligung
von Fördergeldern für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zu erstellen
bzw. erstellen zu lassen und einzureichen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung eines
Klimaschutzmanagers zum 01.08.2014 zu veranlassen.
Vors. Dr. Gochermann erklärt, dass mit dem Haushalt auch über die Erstellung
des Klimaschutzkonzeptes beschlossen werde und eine rechtzeitige Antragstellung
die selbstverständliche Folge daraus darstelle.
Ktabg. Schulze Esking verweist
darauf, dass der Sinn des Konzeptes bereits im Umweltausschuss diskutiert
worden sei. Hier gehe es nun um die Frage der Finanzierung, die mit Blick auf
die finanzielle Situation der Kommunen vom Erhalt der Förderung abhängig
gemacht werden sollte.
KD Gilbeau ergänzt, dass auf
die fristgerechte Antragstellung bereits in der Sitzungsvorlage Bezug genommen
wird und insofern ein gesonderter Beschluss diesbezüglich überflüssig ist.
Auf entsprechende Nachfrage des
Ktabg. Höne erläutert KD Gilbeau, dass mit Gesamtausgaben in Höhe von 50.000 €
gerechnet wird. Die Differenz zu dem in der Sitzungsvorlage allgemein für ein
Konzept als Kostenrahmen genannten Betrag von
60.000 – 80.000 € ergibt sich durch die Tatsache, dass beim Kreis
Coesfeld im Rahmen des European Energy Awards bereits unterschiedliche
Vorarbeiten geleistet wurden.
Ktabg. Koch hält es für
wichtig, den Zusammenhang zwischen Förderung und Umsetzung des Projektes beim
Kreis auch gegenüber dem Zuschussgeber deutlich zu machen, da die Mittel sonst
möglicherweise nicht gewährt würden.
Ktabg. Vogelpohl betont die
Bedeutung der Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Aus Sicht seiner Fraktion
sollten die Voraussetzungen so früh wie möglich geschaffen werden.
Hierauf entgegen Ktabg. Schulze
Esking und KD Gilbeau, dass die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes eine
Voraussetzung für die Einstellung des Klimaschutzmanagers darstelle. Da das
Konzept voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2015 vorliegt, könne im Jahr 2014
noch kein Manager eingestellt werden.
In der anschließenden
Diskussion plädieren FBL Dr. Scheipers, Vors. Dr. Gochermann und Ktabg. Höne
dafür, vor der Einstellung eines Klimaschutzmanagers zunächst die Erstellung
des Konzeptes abzuwarten. Ktabg. Vogelpohl verbleibt hingegen bei seinem
Antrag, die Einstellung bereits für den 01.08.2014 vorzusehen.
Auf Nachfrage des Vors. Dr.
Gochermann erklärt Ktabg. Vogelpohl den oben unter Ziff. 1 aufgeführten Teil
seines Antrags unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse für erledigt.
Vors. Dr. Gochermann lässt sodann über den oben unter Ziff. 2 genannten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN offen per Handzeichen abstimmen. Der Antrag wird mit 10 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.