Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

1.    Die im Entwurf des Haushaltes 2014 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen

 

10.01 Organisation und GPO                                                               Seite 277 ff.

10.03 Zentraler Service                                                                        Seite 293 ff.

10.04 EDV                                                                                            Seite 302 ff.

10.05 E-Government, Kommunikation                                                Seite 311 ff.

 

11.01 Personalwirtschaft                                                                      Seite 321ff.

 

20.01 Haushalt                                                                                      Seite 329 ff.

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                       Seite 335 ff.

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                   Seite 338 ff.

20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling                                         Seite 343 ff.

20.05 Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle                Seite 346 ff.

 


im Budget 4

 

Produktgruppen

 

00.01 Verwaltungsleitung                                                                      Seite  425 ff.

01.01 Büro des Landrats                                                                       Seite  429 ff.

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                     Seite  432 ff.

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                               Seite  439 ff.

01.04 Recht                                                                                          Seite  443 ff.

01.05 Kommunalaufsicht                                                                      Seite  447 ff.

01.06 Kreistagsbüro                                                                              Seite  450 ff.

02.01 Gleichstellung                                                                             Seite  461 ff.

08.01 Personalrat                                                                                  Seite  467 ff.

14.01 Rechnungsprüfung                                                                     Seite  475 ff.

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                    Seite  481 ff.

 

im Budget 5

 

Produktgruppe

 

21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich                    Seite 491 ff.

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2014) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2014 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2014 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 489 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 


Vors. Dr. Gochermann stellt einleitend kurz die unterschiedlichen Bereiche vor, auf die sich die einzelnen Beschlussvorschläge beziehen.

 

Er ruft anschließend zunächst den im Vorfeld der Sitzung verteilten Antrag v. 08.10.2013 (vgl. Anlage) auf Finanzierung der Kreisberatungsstellen des Tumor-Netzwerks im Münsterland (TiM) e. v. zur Beratung auf und bittet FBL Schütt um nähere Erläuterung.

 

FBL Schütt stellt dar, dass der Antrag bereits im Sozialausschuss beraten worden sei. Der Förderzeitraum durch die Deutsche Krebshilfe laufe von November 2011 bis Oktober 2014, so dass die Finanzierung für 2014 noch weitestgehend gesichert sei. Das für eine eventuelle gesetzliche Finanzierung notwendige Verfahren werde frühestens 2016 beginnen. Die Entscheidung über den Antrag sei im Sozialausschuss zurückgestellt worden, da einige Fraktionen ihre diesbezüglichen Überlegungen noch nicht abgeschlossen hatten. Tendenziell habe jedoch in der Sitzung die Auffassung geherrscht, dass eine Entscheidung über die Förderung durch den Kreis angesichts der zunächst noch bis Oktober 2014 gesicherten Finanzierung in diesem Jahr nicht erforderlich ist.

 

Ktabg. Wessels führt aus, dass eine Förderzusage durch den Kreis zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal an die anderen Zuschussgeber senden würde. Diese könnten sich dadurch bewogen fühlen, auf ihre Beteiligung an der Förderung zu verzichten. Außerdem wirft Ktabg. Wessels die Frage auf, ob der Kreis überhaupt der richtige Ansprechpartner für den Förderantrag ist. Dies sei im Sozialausschuss noch nicht zu Ende diskutiert worden.

 

Ktabg. Havermeier hält es für richtig, die Entscheidung über eine Förderung zurückzustellen, da das Gesamtkonzept der Finanzierung zunächst einer Überarbeitung bedürfe.

 

Ktabg. Kohaus ist der Auffassung, dass angesichts des in der Beratungsstelle eingesetzten Personals die Entscheidung über die Förderung nicht erst kurz vor Ende des Finanzierungszeitraums im Oktober 2014 getroffen werden könne. Die befristet eingesetzten Kräfte würden sich womöglich im Vorfeld anderweitig beruflich orientieren, falls die weitere Finanzierung nicht rechtzeitig vor Ablauf gesichert ist.

 

Ktabg. Höne sieht nicht den gesamten Bestand der Beratungsstelle für den Fall gefährdet, dass die Förderung ab Oktober 2014 wegfällt, da sie auch vor dem Förderzeitraum bereits bestanden hat. Außerdem hält er es für fraglich, ob die Zuständigkeit des Kreises hier gegeben ist.

 

Ktabg. Rampe hält es für sinnvoll, die Zuständigkeitsfrage in der Gesundheitskonferenz des Kreises zu erörtern. Mit den Haushaltsberatungen für 2015 könne dann noch rechtzeitig eine Entscheidung über die Förderung getroffen werden.

 

Ktabg. Wessels schlägt vor, über die Angelegenheit nach der Wahl des neuen Kreistages erneut zu beraten und dabei zu berücksichtigen, wie andere Kreise in dieser Sache verfahren. Die Entscheidung sollte dabei noch vor der Sommerpause 2014 erfolgen.

 

Vors. Dr. Gochermann fasst den Vorschlag des Ktabg. Wessels zusammen und ergänzt, dass eine Erörterung in der Gesundheitskonferenz erfolgen sollte. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag ohne förmliche Abstimmung zu.   

 

 

Vors. Dr. Gochermann gibt sodann den Ausschussmitgliedern Gelegenheit zur Wortmeldung bezüglich der Beratung der einzelnen Produktgruppen.

 

Ktabg. Höne verweist auf einige Fragen der FDP-Fraktion, die der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung übermittelt wurden und bittet um Beantwortung.

 

KD Gilbeau geht auf die einzelnen Punkte wie folgt ein:

 

Aufwendungen im Bereich Gebäudemanagement (Budget 3, Produktbereich 10, Seite V 17):

Die jährlichen Aufwendungen für die allgemeine Bauunterhaltung liegen mit 0,82% des Gebäudewertes unter dem empfohlenen Wert von 1,2%. Hierbei sind jedoch die zuletzt im Rahmen des Konjunkturpaketes getätigten erheblichen Gebäudeinvestitionen sowie die umfangreichen Investitionen bei den beiden Berufskollegs am Standort Coesfeld zu berücksichtigen. Unter Einbeziehung dieser Maßnahmen liegt die Quote über dem empfohlenen Wert. Langfristig soll dieser Wert in der Bauunterhaltung wieder erreicht werden.

 

Anschaffung von Defibrillatoren (Investitionen im Haushaltsjahr 2014, Seite V 33):

Es handelt sich hierbei um die Anschaffung von erweiterten Systemen für die Rettungs- und Krankentransportwagen. Defibrillatoren sind davon unabhängig aber auch verstärkt in öffentlichen Gebäuden installiert worden.

 

Investitionsauszahlungen für die Burg Vischering (Seite V 34):

Die angesetzten Auszahlungen von 3,8 Mio. Euro sollen für den Umbau der Hauptburg und die Sanierung des Torhauses entsprechend dem durch den Architekten Ellermann erstellten Konzept verwendet werden. Die Mittel sind auch mit Blick auf die bei der Finanzierung eingeplante Förderung mit einem Sperrvermerk versehen. Die Verwaltung befindet sich zurzeit in intensiven Gesprächen mit dem Land und weiteren Fördergebern. Für die Beratung der Maßnahme erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage.

 

Planmäßige Kredittilgungen in den Jahren 2014-2023 / Entwicklung der Gesamtverschuldung:

Da eine Tilgung der KfW-Darlehen vor Ablauf von 10 Jahren nicht möglich ist, werden die entsprechenden Beträge in den einzelnen Jahren angespart, so dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Tilgung in einer Summe erfolgen kann. Für 2023 ist insofern damit zu rechnen, dass der Schuldenstand um 8 – 10 Mio. Euro geringer sein dürfte.

 

 

Zu den Investitionszahlungen für die Burg Vischering ergänzt Ktabg. Schulze Esking, dass man innerhalb der CDU-Fraktion über die durch diese Maßnahme verursachte Netto-Neuverschuldung lange beraten habe. Angesichts der mit dieser Maßnahme verbundenen Förderung und auch mit Blick auf die Investitionen in die Berufskollegs habe man der Neuverschuldung schließlich zugestimmt. Allerdings sei dies mit der klaren Erwartung verbunden, die Verschuldung in den kommenden Jahren wieder zurückzufahren.

Ktabg. Kohaus nimmt Bezug auf die Kennzahlen im Bereich der Vollstreckung und Forderungsabwicklung (S. 342 des Entwurfs) und erkundigt sich nach dem Grund dafür, dass die Planwerte für 2014 und 2015 gegenüber dem Ist-Wert eine Steigerung der Erledigungsquote für Vollstreckungsaufträge vorsehen.

 

MA Wiesmann führt hierzu aus, dass es innerhalb der Forderungsabwicklung in der jüngeren Vergangenheit eine hohe Personalfluktuation gegeben habe. Die offenen Stellen seien aber inzwischen wiederbesetzt worden, so dass von einer Steigerung der Quote auszugehen sei.

 

Zu den Kennzahlen im Bereich Gleichstellung (S. 465 des Entwurfs) regt Ktabg. Kohaus an, die Quote der Frauen in Führungspositionen abzubilden.

 

KD Gilbeau verweist hierzu auf den Frauenförderplan und sagt gleichzeitig eine Prüfung dieses Vorschlages im Rahmen der gebildeten Projektgruppe Ziele / Kennzahlen zu.

 

Ktabg. Koch äußert zur Erleichterung der Haushaltsberatungen die Bitte, dass künftig Ansätze, bei denen sich eine deutliche Änderung gegenüber dem Vorjahresansatz ergeben haben, im Haushaltsplan gesondert kenntlich gemacht werden.

 

Ktabg. Schulze Esking beantragt für die CDU-Fraktion, den Hebesatz der Kreisumlage gegenüber dem Entwurf um 0,5 Prozentpunkte zu verringern. Die Verwaltung soll dabei selbst entscheiden, in welchen Bereichen Einsparungen vorgenommen werden, wobei sich z. B. die Pensionsrückstellungen oder die Eingliederungshilfe anbieten würden. Die Senkung der Landschaftsumlage soll gleichzeitig in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben werden.

 

Ktabg. Rampe stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, den Hebesatz der Kreisumlage um 1 Prozentpunkt zu verringern. Seine Fraktion halte dies unter Einberechnung der Senkung der Landschaftsumlage für machbar.

 

KD Gilbeau gibt zu bedenken, dass der auf Bundesebene geschlossene Koalitionsvertrag noch nicht endgültig verabschiedet ist und die damit eventuell verbundenen Verbesserungen für die Kommunen noch nicht genau beziffert werden können. Vor diesem Hintergrund hält er eine Senkung um 1 Prozent für problematisch.

 

Ktabg. Wessels pflichtet dem bei und ergänzt, dass die Finanzierung eines dadurch eventuell entstehenden Fehlbedarfs über die Ausgleichsrücklage aus Sicht der CDU-Fraktion vermieden werden sollte.

 

Ktabg. Havermeier verweist darauf, dass nach den Erfahrungen im vergangenen Jahr Mehrbelastungen im laufenden Haushalt ausgeglichen werden können, und sieht den Antrag der SPD-Fraktion somit als folgerichtig an.

 

Ktabg. Vogelpohl sieht keine Notwendigkeit, die Höhe der Senkung der Kreisumlage jetzt festzulegen. Der Landrat habe zugesichert, dass Verbesserungen im Haushalt vollständig an die Kommunen weitergegeben werden. Der Auftrag an die Verwaltung, ohne nähere Festlegung nach Einsparungen im Haushalt zu suchen, sei mit Risiken behaftet und werde von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN nicht mitgetragen. 

 

Vors. Dr. Gochermann stellt fest, dass grundsätzlich Einigkeit darin besteht, die Einsparungen an die Kommunen weiterzugeben und lediglich unterschiedliche Ansichten über die festzulegende Höhe der Senkung der Kreisumlage bestehen.

 

Ktabg. Höne sieht eine Einsparung bei den Pensionsrückstellungen kritisch, falls hiermit eine Belastung künftiger Generationen verbunden ist. Er bittet die Verwaltung hier um genaue Prüfung, ob eine Einsparung sachgerecht ist.

KD Gilbeau bestätigt, dass die Verwaltung sich insbesondere den Ansatz für die Pensionsrückstellungen nochmals für die weitere Beratung ansehen werde. Der Ansatz enthalte die vollständige Übertragung der Besoldungsanpassung auf alle Besoldungsgruppen, die vom Ausgang der Klage vorm Verfassungsgericht abhängt und insofern keineswegs gesichert ist.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Koch, wie mit wesentlichen Einsparungen im Rahmen der Haushaltsausführung organisatorisch umgegangen werde, erklärt KD Gilbeau, dass diese beispielsweise über einen Nachtragshaushalt abgewickelt werden könnten.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion besteht auf Vorschlag des Vors. Dr. Gochermann Einigkeit unter den Ausschussmitgliedern, dass über die Anträge der CDU- und SPD-Fraktionen zur Senkung der Kreisumlage noch nicht entschieden wird. Für die weitere Beratung im Kreisausschuss liefert die Verwaltung soweit wie möglich nähere Berechnungen zu möglichen Einsparungen und den Auswirkungen auf die Kreisumlage. Die beiden Beschlüsse zu den allgemeinen Finanzierungsmitteln im Budget 5 und zur Haushaltssatzung beziehen sich insofern nicht auf die Festlegung des Hebesatzes der Kreisumlage.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    6 Enthaltungen