Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Landrat Püning verweist auf die Sitzungsvorlage sowie den der Vorlage zugrunde liegenden Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 14.11.2013.

Er stellt heraus, dass sich das nordrhein-westfälische Recht deutlich vom niedersächsischem Recht unterscheide. So habe einzig der Kreistag die Kompetenz, über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu entscheiden.

An Ktabg. Stauff gewandt unterstellt LR Püning, dass der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion dem Grunde nach weiter aufrecht gehalten werden solle. So werde der Antrag als auf den Kreistag angepasst gewertet. Die vorgeschlagene Vorgehensweise findet beim Ktabg. Stauff Zustimmung.

 

Landrat Püning gibt zu Bedenken, dass eine zweigeteilte Behandlung eines Bürgerbegehrens Probleme in der praktischen Umsetzung mit sich bringe.

Bei kassatorischen Bürgerbegehren, die sich gegen einen Beschluss des Kreistages wenden, sei beispielsweise eine Sechswochenfrist nach Bekanntmachung bzw. eine Frist von drei Monaten nach dem Sitzungstag zu beachten.

Der Kreistag müsse weiterhin innerhalb einer 3-Monatsfrist über das Bürgerbegehren entscheiden. Bei vier geplanten Kreistagssitzungen pro Jahr sei eine rechtskonforme Entscheidung sehr schwierig oder nahezu nicht möglich ohne eine Sondersitzung des Kreistages einberufen zu müssen.

Es sei vielmehr angezeigt, auf Landesebene die einschlägigen Rechtsvorschriften im Sinne einer bürgerfreundlichen Umsetzbarkeit zu ändern und die derzeit damit einhergehenden Fristenprobleme zu beheben.

Landrat Püning erklärt weiterhin, es sei ihm kein Bürgerbegehren in den letzten zehn Jahren bekannt; die Auswirkungen seien daher voraussichtlich begrenzt.

Ktabg. Stauff argumentiert, der Umstand, dass im besagten Zeitraum kein Bürgerbegehren stattgefunden habe, sei kein Grund, die Verfahrensweise nicht zu ändern. Das derzeitige Verfahren sei wenig bürgerfreundlich. Aus diesem Grund sollte eine entsprechende Möglichkeit offeriert werden.

LR Püning unterstreicht, Bürgerbegehren sollten keinesfalls abgewehrt werden. Es gehe vielmehr darum zu entscheiden, ob vom geregelten Verfahren abgewichen werden solle.

 

Ktabg. Kleerbaum hebt nochmals die Probleme in der praktischen Handhabung hervor.

Sollte sich allein der Kreistag mit der Klärung und Feststellung der formellen Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens bspw. gegen einen Kreistagsbeschluss auseinander setzen, könne durchaus der Bedarf bestehen, Prüfaufträge an die Verwaltung geben zu müssen. In der Folge laufe man schnell Gefahr, die Dreimonatsfrist nicht einhalten zu können.

Er halte eine vorherige rechtliche Beratung der Anregenden durch die Verwaltung daher für zweckmäßig und im Sinne der Bürgerfreundlichkeit für erstrebenswert. Hinzukomme, dass Sondersitzungen des Kreistages möglichst vermieden werden sollten.

Ktabg. Stauff betont, über eine Sondersitzung des Kreistages könne im Einzelfall und bei dringenden Themen entschieden werden und solle keinesfalls zum Regelfall werden.

Ktabg. Kleerbaum erklärt, die Anwesenden seien sich sicherlich einig, dass eine rechtliche Beratung der Verwaltung eine gute Basis sei. Alles weitere werde sich ergeben.

Ktabg. Vogelpohl unterstützt grundsätzlich das Ansinnen der FDP-Kreistagsfraktion. Er stellt sich nunmehr die Frage, ob der Status quo beibehalten oder das Verfahren geändert werden solle. Die Verwaltung könne im Rahmen einer Stellungnahme dem Kreistag für die Beratung über ein Bürgerbegehren eine rechtliche Einschätzung zukommen lassen.

Ktabg. Stauff führt aus, er habe den Eindruck, es werde nicht nach einer Möglichkeit gesucht, den Vorschlag umzusetzen, sondern wie man das Thema umgehen könne.

Ktabg. Kleerbaum widerspricht der Aussage seines Vorredners. Vielmehr gehe es darum, wie das Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger am Besten gestaltet werden könne. Die derzeitigen gesetzlichen Fristen können jedoch nicht beeinflusst werden.

Er schlage daher vor, eine Entscheidung bis zur Sitzung des Kreistages zurückzustellen. Die Verwaltung möge, möglicherweise unter Einbindung des Landkreistages NRW, Erfahrungswerte zusammentragen, so dass sich die Fraktionen beraten können.

Landrat Püning begrüßt die vorgeschlagene Verfahrensweise. Er unterstreicht jedoch, die Handlungsweise müsse praktikabel sein.

Ktabg. Stauff ergänzt, es bestehe kein Zeitdruck hinsichtlich einer Entscheidung. Er befürworte daher den Lösungsvorschlag.