Sitzung: 18.12.2013 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-1003
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2014 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 250.000 € 7,74 %
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung: 1.430.000 € 44,27 %
III.
Leistungen zur beruflichen
Eingliederung: 745.000 €
23,07 %
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 € 7,74 %
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 250.000 € 7,74 %
VI. Sonderprogramm Perspektive 50plus: 230.000 €
7,12 %
VII.
Freie Förderung: 25.000 € 0,77 %
VIII.
Erstattungen aus Vorjahren: 50.000 € 1,55 %
Summe:
3.230.000
€ 100,00 %
Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist möglich. Der örtliche Beirat wird dann ggfls. über diese Änderungen informiert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig