Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (Änderungsliste 2014 wird nach Abschluss der Beratungen in den Fachausschüssen nachgereicht) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2014 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2014 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 489 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.


Einleitend weist Landrat Püning darauf hin, dass nach langjähriger Übung die haushaltsbezogenen Sitzungsvorlagen SV-8-1007, SV-8-1002 und SV-8-1032/1 zu den Tagesordnungspunkten 27 bis 29 des öffentlichen Teils gemeinsam beraten werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Landrat Püning schlägt vor, sich zunächst dem Stellenplan zu widmen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Sodann verweist der Vorsitzende auf den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 10.12.2013 und die darin aufgeworfenen Fragestellungen.

Ktabg. Vogelpohl führt nochmals die im Antrag dargestellten Punkte aus. So bittet er im Zusammenhang mit den nicht realisierten Planwerten „Durchgeführte Kontrollen“ für das Produkt 39.01.01. Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2011 und 2012 um die Beantwortung folgender Fragen:

a)    Ist zwischenzeitlich diese (Soll-Ist) Lücke geschlossen worden?

b)    Wie viele Betriebe entfallen auf eine/n Lebensmittelkontrolleur/in, bzw. eine/n Sachverständige/n oder Kontrollassistentin/en?

c)    Wie hat sich in diesem Produkt der Personaleinsatz seit 2009 entwickelt?

 

FBL Dr. Scheipers gibt zu Bedenken, dass sich die Abbildung von Kennzahlen in diesem Bereich schwierig gestalte. Hinsichtlich der Definition der Kennzahlen bestehe Interpretationsspielraum, was die Vergleichbarkeit erschwere; aktuell werden die Zahlen überarbeitet.

Zu den Fragen nimmt FBL Dr. Scheipers wie folgt Stellung:

 

a) Ist diese Soll-Ist-Lücke (gemeint ist die Abweichung der Zahl im Feld „Planwert 2011“ bzw. „Planwert 2012“ und dem Wert in dem Feld „Ist – Durchgeführte Kontrollen“ 2011 bzw. 2013) zwischenzeitlich geschlossen worden?

Auch im Jahr 2013 wird die Zahl „Ist-Durchgeführte Kontrollen“ von der Zahl „Planwert-Durchgeführte Kontrollen“ abweichen. Dies liegt allerdings nicht an einer vermeintlichen Verfehlung selbst gesetzter Ziele oder pflichtiger Kontrollvorgaben, sondern an statistisch begründeten „Unschärfen“.

Der „Planwert Durchgeführte Kontrollen“ wird mit dem für die Lebensmittelüberwachung zugrundeliegenden EDV-System „BALVI“ erfasst. Der Wert ist tagesaktuell und wird dem System im Zeitpunkt der Budgetanmeldung entnommen. Er errechnet sich über die Rechnungsgrößen „Anzahl der Betriebe“ und „Risikobewertung“. Bereits bei der Definition des Betriebs i.S. der Lebensüberwachung bestehen Beurteilungsspielräume, die etwa kreisübergreifende Vergleiche erschweren. Im Kreis Coesfeld wird selbstverständlich einheitlich verfahren, dennoch kann die Zahl auch hier zeitlich schwanken. Aktuell wird von einer gegenüber der Budgetanmeldung unveränderten Anzahl relevanter Betriebe von 1.763 ausgegangen. Eine Variable bildet in jedem Fall die in die Berechnung einfließende „Risikobewertung“ für den jeweiligen Betrieb. Diese speist sich wiederum aus zahlreichen Faktoren wie etwa der Betriebskategorie, der Zuverlässigkeit des Betreibers, der räumlichen Situation, dem Produktangebot etc. Die bei Betriebskontrollen erlangten Informationen werden unmittelbar in das System eingegeben und können rasch zu veränderten Risikoeinstufungen und Kontrollnotwendigkeiten führen. Nach aktueller Auswertung der BALVI-Daten müssten beispielsweise 1.883 Kontrollen für unsere Betriebe durchgeführt werden, während im Haushaltsplan noch von 1.923 Kontrollen ausgegangen wird. Tatsächlich sind seit dem 01.01.2013 bis zum heutigen Tag 1.880 Kontrollen durchgeführt worden, wobei allerdings über die Routinekontrollen hinaus auch Abnahmekontrollen und Nachkontrollen erfasst sind. Die planmäßigen Routinekontrollen, deren Erfordernis bei bestimmten Abnahme- oder Nachkontrollen entfällt, liegen aktuell bei 1.246. Als bereinigte Kontrollzahl „Ist“ wurde insoweit bislang die Anzahl der für die EU-Statistik relevanten Kontrollen verwendet, da hier auch einer planmäßigen Routinekontrolle angenäherte Abnahme- und Nachkontrollen abgebildet werden. Diese Zahl beträgt aktuell 1.575.

 

b) und c) Wie viele Betriebe entfallen auf einen Lebensmittelkontrolleur bzw. einen Sachverständigen oder Kontrollassistenten? Wie hat sich in diesem Produkt der Personaleinsatz seit 2009 entwickelt?

Seit August 2011 sind im Kreis Coesfeld 4 Lebensmittelkontrolleure beschäftigt; bis zu diesem Zeitpunkt waren 3 Lebensmittelkontrolleure für den Kreis tätig.

Auf einen Lebensmittelkontrolleur entfallen je nach Zahl der gemeldeten Betriebe aktuell ca. 450 Betriebe.

Eine Kontrollassistentin war in der Zeit vom 30.09.2009 bis zum 02.04.2013 vom Land NRW an den Kreis Coesfeld abgeordnet. Nach Angaben des LANUV ist zur Zeit nicht mit einer neuen Zuteilung zu rechnen. Die Kontrollassistentin hat die Lebensmittelkontrolleure bei den Kontrollen und Probenahmen unterstützt; einzelne Betriebe waren ihr nicht direkt zugeordnet.

Dem Produkt „Lebensmittelüberwachung“ sind 1,2 Vollzeitäquivalente der tierärztlichen Sachverständigen zugeordnet. Von daher entfallen auf einen Sachverständigen ca. 1500 Betriebe, die dann von einem Veterinärmediziner zusammen mit dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur betreut werden. Die Zuordnung der Stellenanteile „tierärztliche Sachverständige“ auf die Produktgruppen Lebensmittelüberwachung auf der einen Seite und Fleisch- und Geflügelfleischhygiene auf der anderen Seite ist nicht immer einfach. Außerdem dienen tierärztliche Überwachungstätigkeiten etwa bei Zerlegebetrieben vornehmlich auch der Lebensmittelsicherheit, während die Zuordnung entsprechender Stellenanteile insoweit zur Produktgruppe “Fleisch- und Geflügelfleischhygiene“ erfolgt.

 

Landrat Püning stellt abschließend heraus, dass es insbesondere im Hinblick auf die getroffenen Aussagen des Minister Remmel noch Diskussionsbedarf gebe. Aktuell fehle es noch an landeseinheitlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Erfassung der Kennzahlen. Die weitere Entwicklung werde hoch interessant und die Verwaltung weiter beschäftigen.

 

Landrat Püning führt fort, als Ergebnis der bisherigen Beratungsfolge in den Fachausschüssen sei die vorliegende Tischvorlage „Änderungsliste 01/2014“ sowie nach der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung die Tischvorlage „Überlegungen der Verwaltung zum Entwurf des Haushalts 2014“ ausgelegt worden.

 

LR Püning führt aus, die Punkte eins und zwei der Vorlage „Überlegungen der Verwaltung“ seien bereits im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung hinreichend thematisiert worden, so dass mit Ziffer drei fortgefahren werden könne. Die Ausschussmitglieder stimmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Bei dem ausgewiesenen Posten des Produktbereiches „Personalwirtschaft“ handele es sich um eine Risikoposition. Während der Haushaltsplanungen sei von einer zeitnahen und inhaltsgleichen Übertragung der Tariferhöhung auf die Beamten ausgegangen worden. Angesichts des nun anhängigen Klageverfahrens sei unter Umständen nicht mehr mit einer vollumfänglichen Übertragung zu rechnen.

Als nächster Punkt seien Aufwendungen für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes aufgelistet. Das Erarbeiten eines Klimaschutzkonzeptes sei im Rahmen der heutigen Beratung beschlossen worden. Aus diesem Grunde sei eine Mittelreduzierung hier nicht möglich.

Landrat Püning führt fort, im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung sei für den Teilergebnisplan „01.07-Nahverkehrsplanung, ÖPNV“ die höhere Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten zur Verbesserung des Ergebnisplans beschlossen worden.

Als weitere Position, bei der Konsolidierungsmöglichkeiten bestehen, stellt der Vorsitzende die Hebesatzreduzierung bei der Landschaftsumlage von 16,40% auf 16,30% vor. Ferne zeichne sich ab, dass die vom Landschaftsverbandsdirektor eingebrachte Vorlage für die Erhebung einer Bedarfsumlage nach § 10a Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW in der Landschaftsversammlung keine Mehrheit finden werde. Der Haushalt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe werde erst am 30.01.2014 verabschiedet, so dass im Rahmen einer vorsichtigen Haushaltsplanung der ursprünglich angekündigte Hebesatz berücksichtigt wurde. Aufgrund der Gesamtumstände halte er es aber für vertretbar, mit dem reduzierten Hebesatz zu planen. Folglich würden 258.560€ weniger veranschlagt.

Durch die in Gesamtübersicht aufgezeigten Ansatzpunkte wäre eine Reduzierung des Hebesatzes der Kreisumlage um 0,47% möglich.

Landrat Püning ergänzt, als weitere Risikoposition könne die erhöhte Beteiligung des Bundes beim Bildungs- und Teilhabepaket zur Diskussion gestellt werden. Hier stelle sich allerdings noch die Frage nach der Spitzabrechnung.

Die Finanzmittel würden aktuell vom Bund über das Land auf Basis einer pauschalen Beteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft und Heizung an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Dies führe teilweise zu einer ungerechten Verteilung innerhalb der Kommunen.

Kommunen, die eine hohe Ausschöpfung der Mittel erreichen und mit den tatsächlichen Ausgaben über der pauschalen Beteiligungsquote liegen, hätten z.T. erhebliche finanzielle Nachteile. Andere Kommunen wiederum profitieren, da die Mittel durch die pauschale Weiterleitung erheblich höher seien, als die tatsächlichen Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket.

Diese zum Teil ungerechte Verteilung ergebe sich aus der Berechnung der Quote auf Grundlage der Kosten der Unterkunft und Heizung, die anhand der Zahl der Bedarfsgemeinschaften festgestellt werden.

Für eine gerechte Verteilung der Gelder müsse die Anzahl der berechtigten Kinder in den Bedarfsgemeinschaften mit berücksichtigt werden.

Man wende sich massiv gegen die bisherige Abrechnungspraxis, da sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Bedarf nicht gerecht werde. Eine erste Stellungnahme der Landesregierung sei unbefriedigend gewesen; man befinde sich allerdings noch –zuletzt mit dem Generalsekretär der SPD Herrn Stinka- im Austausch.

Weiterhin habe die CDU-Fraktion im Landtag einen Antrag zur Verteilungsgerechtigkeit bei den Bundesmitteln des Bildungs- und Teilhabepakets gestellt.

Die vom Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Finanzmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket seien grundsätzlich auskömmlich. Um so wichtiger sei es, eine bedarfsgerechte Finanzausstattung zu gewährleisten und mit Hilfe einer Spitzabrechnung Mehr- bzw. Minderausgaben auszugleichen.

Mit Verweis auf die Gesamtliste weist Landrat Püning zusammenfassend darauf hin, dass es sich um Überlegungen der Verwaltung handele, weiteres Konsolidierungspotential zu akquirieren; diese seien jedoch mit Unsicherheiten behaftet.

 

Ktabg. Stauff erklärt, er sehe den vorgeschlagenen Weg z.T. kritisch. So habe man sich beispielsweise bei den Pensionsrückstellungen im Sinne der Generationengerechtigkeit auf einem guten Weg befunden. Nun werde dieses Ansinnen zumindest teilweise wieder zur Seite geschoben. Die Probleme würden in die Zukunft verschoben. Auch halte er die Berücksichtigung der erhöhten Beteiligung des Bundes beim Bildungs- und Teilhabepaket aufgrund der vom Vorsitzenden geschilderten Gesamtumstände zum derzeitigen Zeitpunkt für ein „Risikospiel“. Der LWL sieht im Haushalt eine weitere Kreditaufnahme von 30 Mio. € vor. Der Schuldenstand betrage rund 900 Mio. € und die Ausgleichsrücklage rund 53 Mio. €. Wegen des Vabanquespiels habe er Bauchschmerzen. Die aufgezeigten Einsparmöglichkeiten würden vielfach das Problem auf andere Beteiligte verschieben.

 

Ktabg. Kleerbaum bestätigt, die gemachten Vorschläge seien klar mit Risiken verbunden. Gegenüber den ursprünglichen, im Raum stehenden Anträge, die Kreisumlage um bis zu ein Prozent zu senken und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im letzten Jahr ein um rd. 1 Mio. € verbessertes Jahresergebnis erwirtschaftet werden konnte, halte er den vorgeschlagenen Weg für gangbar. Zentrale Frage sei, so Ktabg. Kleerbaum, was für die Zukunft vertretbar sei. Er halte den veränderten Haushaltsplan für eine solide Grundlage und das Risiko für überschaubar. Zudem könne man ein positives Signal an die kreisangehörigen Gemeinden senden, die sparsame Linie fortzuführen, was sich in der Vergangenheit bereits im restriktiven Umgang bei den Stellenzuwächsen gezeigt habe. Es gelte, Belastungen für die Kommunen möglichst abzufedern. In Anbetracht der ursprünglichen Forderungen der Kommunen halte er das Ergebnis im Gegenzug für diese ebenfalls für vertretbar und akzeptabel.

Es dürfe weiter nicht außer Acht gelassen werden, dass, wenn die große Koalition zustande kommen sollte, gewisse Erleichterungen für die Kommunen zu erwarten seien.

 

Ktabg. Vogelpohl unterstützt Ktabg. Stauff in seiner Bewertung der genannten Risiken. Neben den ausgewiesenen Posten dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, dass im Haushaltsplan weitere Risiken vorhanden seien. So werde im Lagebericht explizit auf den Bereich des ÖPNV oder auch den Sozialbereich verwiesen. Daneben verfüge der Kreis Coesfeld weiterhin nur über eine sehr dünne Eigenkapitaldecke. Ktabg. Vogelpohl halte es für ratsam, keine weiteren Risiken einzugehen.

Es entwickelt sich eine lebhafte Diskussion, die mit der Übereinkunft der anwesenden Ausschussmitglieder endet, jede Entlastung des Kreises seitens des Landschaftsverbandes an die Städte und Gemeinden weitergeben zu wollen. Weitere positive Entwicklungen, die in einem verbesserten Jahresergebnis münden, sollen Einfluss in die Ausgleichsrücklage finden. Dieses Vorgehen werde im nächsten Jahr u. U. positive Auswirkungen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben.

Sodann schließt Landrat Püning die Diskussion und schlägt vor, ergänzend zu den vorliegenden Sitzungsunterlagen die Vorlage „Überlegungen der Verwaltung“ in die Abstimmung einzubeziehen. Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung im Plenum, so dass über die Vorschlagsliste der Verwaltung mit einer damit einhergehenden Senkung der allgemeinen Kreisumlage um 0,62%-Punkte mit abgestimmt wird.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10    Ja-Stimmen

                                                      6    Enthaltungen

 

 

 

Anschließend bringt Ktabg. Vogelpohl den noch nicht behandelten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 10.12.2013 zum Haushalt 2014 (SV-8-1032) in Erinnerung.

 

Hinsichtlich der beantragten Streichung von Positionen aus dem Investitionsprogramm verweist Ktabg. Kleerbaum auf die umfangreichen Vorberatungen in den jeweiligen Fachausschüssen. Er sehe daher keinen weiteren Beratungsbedarf zumal de richtige Zeitpunkt für den Antrag vor der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung gewesen wäre.

 

Ktabg. Rampe verweist im Zusammenhang mit der beantragten Zuführung der Gesamtjahresüberschüsse bis zur Erreichung der Höchstgrenze der Ausgleichsrücklage auf die Beratungen im vorletzten Rechnungsprüfungsausschuss sowie die getroffenen Vereinbarungen bei den Reinvestitionsquoten. Diese werden einer jährlichen Überprüfung unterzogen und eine entsprechende Quote festgelegt. Nichtsdestotrotz sollte die Verwaltung Erfahrungswerte und den Umgang mit den Reinvestitionsquoten aus anderen Kreisen abfragen. Diese abgefragten Erfahrungen und Richtwerte sollten in einem Vorschlag der Verwaltung zusammengeführt werden.

Zudem gebe es die Übereinkunft, Minderausgaben oder Mehreinnahmen stets an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterzureichen, wodurch sich der unter Ziffer fünf aufgeführte Antrag erübrigen würde. Auf die bereits durch Ktabg. Kleerbaum thematisierten Streichungen aus dem Investitionsprogramm 2014 zurückkommend, unterstützt Ktabg. Rampe dessen Aussage und erklärt, auch für ihn seien keine Gründe erkennbar, die eine Revidierung der Entscheidungen rechtfertigen würden.

 

Ktabg. Vogelpohl erwidert daraufhin, für ihn stelle es einen Unterschied dar, wenn der Landrat Maßnahmen in seiner Haushaltsrede ankündige oder diese durch Beschluss des Kreistages festgestellt werden. Aus diesem Grund habe er die diskutierten Punkte in die heutige Sitzung eingebracht.

Sodann lässt Landrat Püning über die im Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

1.  Gesamtjahresüberschüsse werden, bis zur Erreichung der Höchstgrenze, der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        Ja-Stimmen

                                         14        Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

2.  In den Ansätzen bzw. Planungen für die Haushalte 2015 bis 2017 werden in der Produktgruppe 10.02 die Aufwendungen für den Gebäudeerhalt schrittweise auf den Zielwert von 1,2% des Gebäudewertes (KGST Richtwert) angehoben.

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        Ja-Stimmen

                                         14        Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

3.  In den Ansätzen bzw. Planungen für die Haushalte 2015 bis 2017 wird im Produkt 66.01.01 der Planwert für die Reinvestitionsquote schrittweise auf den Zielwert von 100% angehoben.

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        Ja-Stimmen

                                         14        Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

4.  Folgende Positionen werden aus dem Investitionsprogramm 2014 gestrichen:

      

Pos

Invest-Nr.

Maßnahme

a)

- 010113FMO

Kapitalerhöhung FMO

b)

- 66K02/AN13

K2/AN 13 Nordkirchen – Ottmarsbocholt

c)

- 66K08Plan

Planungskosten Ortsumgehung K8 Olfen

 

 

Landrat Püning verweist auf die vorherige Beschlussfassung über den Haushalt 2014, wodurch sich die Abstimmung über den vorstehenden Punkt erübrigt habe. Die Aussage trifft auf einhellige Zustimmung der anwesenden Ausschussmitglieder, so dass eine erneute Abstimmung entbehrlich ist.

 

 

5.  Minderausgaben oder Mehreinnahmen, die sich nach Beschlussfassung über diesen Haushalt durch externe Effekte ergeben, werden auf angemessene Weise, z.B. durch einen Nachtragshaushalt im Kreis Coesfeld weitergegeben.

 

Form der Abstimmung:    offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      2        Ja-Stimmen

                                         14        Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

 

Anmerkung:

Die Tischvorlagen „Änderungsliste 01/2014“ und „Überlegungen der Verwaltung“ werden der Niederschrift als Anlagen beigefügt.