Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 17, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisaussschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Ab 2014 wird auf die Kostenbeteiligung der außerschulischen Nutzung der Dreifachsporthalle des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs in Lüdinghausen verzichtet.


Ktabg. Rampe bittet um Auskunft, wer Vertragspartner des Kreises Coesfeld sei.

Landrat Püning führt daraufhin aus, vor Jahren sei eine große Diskussion über die Standorte der Sporthallen des Kreises geführt worden. Gegenüber den übrigen kreisangehörigen Kommunen ohne Standorte mit kreiseigenen Sporthallen hätten die Kommunen Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen Vorteile, da sie diese mitnutzen konnten.

Damit keine Finanzierung der Betriebskosten über die Kreisumlage erfolgen musste, wurden entsprechende Nutzungsvereinbarungen zwischen dem Kreis und den betroffenen Kommunen abgeschlossen. Allerdings mache die Stadt Dülmen von den Nutzungsmöglichkeiten seit geraumer Zeit keinen Gebrauch mehr. Die übrigen Gemeinden würden eigenverantwortlich die Vergabe der Hallenzeiten regeln.

Ktabg. Kleerbaum erklärt, er sehe keinen Grund, an dem bisherigen Verfahren etwas zu ändern. Zudem sei der Kreis Coesfeld nicht der richtige Adressat der Anregung. Vielmehr müssten sich die Antragsteller an die Stadt Lüdinghausen wenden.

Ktabg. Vogelpohl zeigt auf, sowohl die Badminton- als auch die Volleyballabteilung des Vereins seien mit ihren Landesleistungsstützpunkten ohne Zweifel sportliche Leuchttürme in Lüdinghausen. Es dürfe allerdings nicht verkannt werden, dass auch an anderen Stellen im Kreis Coesfeld sportlich gute Leistungen vollbracht werden. Zudem sei noch im letzten Ausschuss für Schule, Kultur und Sport thematisiert worden, dass die Sportförderung ausschließlich den kreisangehörigen Gemeinden obliegt; der Kreis Coesfeld solle sich mit der Thematik nicht befassen. Man habe folglich keinen Ansatzpunkt zur Handhabe.

Ktabg. Lonz unterstreicht, dass der Kreistag der falsche Adressat der Anregung und folglich keine Entscheidung zu treffen sei. Es handele sich um eine Regelung zwischen der Stadt Lüdinghausen und dem Verein.

Ktabg. Kleerbaum stellt klar, aus den dargelegten Gründen seiner Vorredner habe man kein Recht, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

 

Zur Klärung der Beweggründe und des genauen Sachverhaltes erteilt Landrat Püning mit Zustimmung aller Ausschussmitglieder einem Vertreter des Vereins SC Union 08 e.V. Lüdinghausen das Wort. Dieser stellt dar, bislang habe es noch keine Kontaktaufnahme mit Stadt Lüdinghausen gegeben. Intention der Anregung sei gewesen, die laufenden Kosten für den Verein zu reduzieren. Man sei sich nicht bewusst gewesen, dass der Kreistag nicht der richtige Adressat sei.

 

Landrat Püning macht deutlich, der Stadt Lüdinghausen stehe es frei, die Kosten für die Bereitstellung der Sporthallen an die Vereine weiterzugeben.

Ktabg. Rampe ergänzt, es liege in der Verantwortung der Kommune, entsprechende Verträge mit den nutzenden Vereinen abzuschließen.

Ktabg. Vogelpohl gibt zu Bedenken, dem Kreistag obliege lediglich die grundsätzliche Entscheidung den „Status quo“ beizubehalten oder auf eine Kostenbeteiligung der Städte Lüdinghausen und Coesfeld zu verzichten. Unterm Strich hätten die Bürgerinnen und Bürger die Lasten zu tragen, da bei einem Verzicht auf eine spezifische Kostenbeteiligung eine Finanzierung über die Kreisumlage erfolge.

Ktabg. Prof. Dr. Voß zeigt Verständnis für das Ansinnen des Vereins, doch habe der Kreis die gesamten Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen für die Dreifachsporthalle zu tragen. Das Angebot, die Halle außerschulisch nutzen zu könne, biete den Kommunen zusätzliche Möglichkeiten. Es sei daher gegenüber den Kommunen ohne kreiseigene Sporthalle gerecht, die mit der zusätzlichen Nutzung anfallenden Aufwendungen mit den Kommunen abzurechnen. Eine andere Verfahrensweise führe zu Benachteiligungen der Kommunen ohne Hallenstandorte.

Ktabg. Kleerbaum ergänzt, sofern keine Kostenbeteiligung für die außerschulische Nutzung erfolge, wären die Aufwendungen über die Kreisumlage abzubilden. In der Folge müssten Kommunen Aufwendungen für eine Leistung tragen, die ihren Einwohnerinnen und Einwohnern nicht zu Gute komme. Die gewählte Variante empfinde er als gerecht. Im Weiteren betont Ktabg. Kleerbaum nochmals, dass die Entscheidung bei der Stadt Lüdinghausen liege, wie sie mit der Kostenbeteiligung umgehe.

Alle anwesenden Ausschussmitglieder kommen darin überein, der Anregung gem. § 21 KrO NRW nicht folgen zu können.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Nein-Stimmen

 

 

Die Anregung ist damit abgelehnt.