Herr Kückmann weist darauf hin, dass anhand der umfangreichen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt jeder in der Lage gewesen sei, den Stand des Verfahrens zu beurteilen.

Er bittet Herrn Dammers um weitere Erläuterungen.

 

Herr Dammers führt aus, dass Ziel der Planung die Entlastung der Ortslagen von Olfen und Lüdinghausen sei, und zwar vor dem Hintergrund des vorgesehenen Ausbaus der B 474 bei Datteln und Waltrop.

Der Planfeststellung sei das derzeit stattfindende Linienabstandsverfahren vorgeschaltet.

Dazu seien in einem ersten Schritt die möglichen Räume analysiert und in einer Raumwiderstandskarte die Konflikte mit den vorgegebenen Schutzgütern dargestellt worden.

Der alten Trasse der K 8 als Nullvariante, ergänzt um eine modifizierte Nullvariante, seien drei Varianten, die einen umfangreichen Neubau erforderten, gegenübergestellt worden.

Kritische Bereiche seien die Füchtelner Mühle und die Steveraue. Da das ehemalige Munitionsdepot überplanbar sei, sei diese Variante unter Einbeziehung der vorhandenen Steverbrücke ergänzt worden.

Der zweite Planungsschritt, so Herr Dammers weiter, sei die Auswirkungsprognose der Varianten gewesen. Parallel seien die faunistischen Untersuchungen durchgeführt worden.

Schließlich seien die Varianten bewertet und dies in einer Matrix dargestellt worden, aus der dann das Fazit gezogen worden sei.

Herr Grömping stellt heraus, dass sich die längste Variante tatsächlich als die eingriffsärmste erwiesen habe. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass auch die Nulllösung einen Ausbau der alten Trasse erfordere.

Auf die Frage von Herrn Maasmann teilt Herr Dammers mit, dass hier aufgrund einer Fahrbahnbreite von 8 Metern vom Regelquerschnitt 11 auszugehen sei.

 

Herr Brüning erklärt, dass der BUND mit keiner Trasse zufrieden sei. Allenfalls die modifizierte Nullvariante komme in Betracht. Hier sei aber die Erforderlichkeit der Brückenbaumaßnahmen an der Füchtelner Mühle in Frage zu stellen. Dazu fehle ein Gutachten über die Ertüchtigung der vorhandenen Brücken.

Fraglich sei auch, ob die sehr aufwendige Planung den erhofften Effekt haben werde, nämlich die Entlastung der Ortskerne. Dabei seien schon die zugrunde gelegten Verkehrsprognosen anzuzweifeln. So werde neben der allgemeinen Verkehrsentwicklung insbesondere die B 474n angesprochen, die die Situation in Datteln und Waltrop entschärfen solle. Allerdings werde das für die Erhöhung des Verkehrsaufkommens verantwortlich gemachte Industrieprojekt newPark gar nicht realisiert, und die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Umgehung Datteln sei inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Außerdem gebe es für die Umgehung Waltrop noch immer keinen Planfeststellungsbeschluss. Schließlich widerspreche auch das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung der B 235 im Bereich der Lippebrücke den Prognosen.

Herr Holz äußert zum Erfordernis der Straßenbaumaßnahme eine gegenteilige Auffassung. Er sei davon überzeugt, dass die B 474 bei Datteln und Waltrop ausgebaut werde, was sich zulasten der Ortslage von Seppenrade auswirken werde. Angesichts der Überlastung der Autobahnen und des zunehmenden Schwerlastverkehrs – der Landesentwicklungsplan spreche von einer Zunahme des Güteraufkommens auf den Straßen von 70 % – fehle ein Verbindungsstück, und es wäre aus seiner Sicht unverantwortlich, dies zu ignorieren.

Die Trasse durch die Steveraue, so Herr Holz weiter, sei abzulehnen, da dadurch zwei Betriebe zerschnitten und Brückenneubauten erforderlich würden. Auch die untere Landschaftsbehörde befürworte eine neue Trasse.

Herr Sendermann betont, dass dringender Bedarf für eine Ortsumgehung Datteln/Olfen bestehe. Auch die Planung der K 9n als Umgehung in West-Ost-Richtung habe der gerichtlichen Überprüfung standgehalten und zu einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens von 5000 auf 1500 Fahrzeuge pro Tag geführt.

Die Nullvariante, auch in modifizierter Form, könne aufgrund der Wohnbauentwicklung im Westen Olfens nicht die Planungsziele erfüllen. Beim Munitionsdepot seien zwar Waldflächen betroffen, jedoch sei die Planung hier verträglicher als in der Steveraue.

Herr Brüning verweist auf das Verkehrsgutachten, nach dem auf der K 8 im schlimmsten Fall mit einer Steigerung des Verkehrsaufkommens von täglich 3700 auf 4100 Fahrzeugen im Bereich Olfen, von 3300 auf 3800 Fahrzeugen im Bereich Seppenrade und von 7700 auf 8300 Fahrzeugen im Bereich Lüdinghausen zu rechnen sei. Dabei handele es sich somit nicht um gewaltige Entwicklungen. Die Entlastung von Olfen werde mit 41 % angegeben, bei Lüdinghausen und Seppenrade falle diese deutlich geringer aus.

Zum newPark weist Herr Dammers darauf hin, dass der Kreis Recklinghausen für die ausgefallene Landesbürgschaft einspringe. Das Verkehrsgutachten sei aber auch auf die Situation ohne dieses Vorhaben eingegangen und habe nur eine marginale Änderung ausgewiesen.

Herr Dr. Baumanns stellt die Argumentation von Herrn Holz in Frage. Seines Erachtens würden PKW-Fahrer von Norden her ohnehin andere Strecken nutzen.

Er bemängelt, dass bei der Planung der Naturschutz zu wenig Berücksichtigung gefunden habe.

Im Bereich der Variante 3 seien seltene Vögel, wie die Heidelerche und der Baumpieper betroffen. Hier sei das Gutachten nicht schlüssig, wie auch schon in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände an die Straßenbauabteilung des Kreises dargelegt worden sei. Auch bei den Fledermäusen sei vom worst case auszugehen.

Herr Grömping stellt klar, dass das Fledermausgutachten von einem führenden Fachbüro erstellt worden sei.

 

Herrn Jung lobt zunächst, dass die Sitzungsunterlagen sehr gut verständlich, auskunftsreich und gut zusammengefasst gewesen seien.

Er erklärt, dass nach den Erfahrungen in Coesfeld der Effekt einer Umgehungsstraße anzuzweifeln sei.

Die Nullvariante und ihre Modifikation sähen eine neue Straße auf einer vorhandenen Trasse vor und stellten seines Erachtens daher für die Natur einen geringeren Eingriff dar.

Herr Jung fragt nach, ob im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots ein Gewerbegebiet oder ein Windpark geplant seien.

Herr Sendermann verneint dies und betont nochmals, dass mit der Nullvariante nicht der Verkehr aus Wohngebieten herausgehalten werde. Bei der Beurteilung des Erforderlichkeit einer Umgehung gehe es nicht nur um die erwarteten Zuwächse, sondern auch um den Ist-Zustand; dies habe das OVG im Verfahren zur K 9n als eigenen Verkehrswert bestätigt.

Herr Maasmann setzt ebenfalls auf die Bewertung der derzeitigen Situation und misstraut den Prognosen.

Herr Kückmann weist darauf hin, dass die Nullvariante mit der Steverbrücke einen zusätzlichen Neubau erfordere, was an dieser Stelle ein Ausschlusskriterium sei.

Herr Holz ergänzt, dass aufgrund des Denkmalschutzes bzw. der Einspurigkeit der vorhandenen Brücken tatsächlich zwei neue Brücken zu errichten seien.

Herr Dammers führt aus, dass es sich zwar um sanierte Brücken in gutem Zustand handele, dass die einspurige Brücke aber eine Pfahlgründung aufweise und auch die im unmittelbaren Zusammenhang mit der denkmalgeschützten Mühle bestehende Brücke einen nicht genügenden Unterbau besitze, so dass hier das zulässige Gesamtgewicht höchstens 12 t betrage. Außerdem sei wegen der Kurve an der Mühle die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 bzw. 50 km/h beschränkt. Allein deshalb sei hier die Trasse zu ändern und auch ein Brückenneubau erforderlich.

 

Herr Kückmann weist abschließend auf die seiner Ansicht nach verantwortliche Planungsentscheidung hin, die der Beirat zustimmend zur Kenntnis nehmen solle.

 

Nach kurzer Diskussion wird Konsens erzielt, dass hier der Beirat die unterschiedlichen Sichtweisen bereits deutlich gemacht hat und auf eine Abstimmung verzichtet.