Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt teilt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage mit, dass eine kommunalscharfe Abrechnung der Leistungen für Bildung und Teilhabe mit dem Land für das Jahr 2013 wohl nicht mehr erfolgen werde. Für das Jahr 2014 erfolge bisher die Verteilung der Bundesmittel noch immer anhand der Verteilschlüssel zu den Unterkunftskosten. Dieses würde jedoch den ländlichen Bereich wie den Kreis Coesfeld mit vielen Kindern aber vergleichsweise geringen Unterkunftskosten erheblich benachteiligen. Es bestehe mittlerweile politischer Konsens, dass künftig eine „kommunal differenzierte“ Verteilung der Bundeszuweisung zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgen solle. Jedoch seien die Abrechnungsmodalitäten sowie der Zeitpunkt für die Einführung der trägerscharfen Abrechnung noch nicht bekannt. Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden.

Im Vorgriff auf eine trägerscharfe Verteilung der Mittel für Bildung und Teilhabe habe der Kreis Coesfeld den für 2014 in Ansatz gebrachten Bedarf für BuT auch um 320.000 € reduziert.

Das Land Nordrhein - Westfalen habe mittlerweile im Rahmen eines Erlasses die Grundsicherungsträger auf die Vorläufigkeit der Zuweisungen hingewiesen und sich eine Anpassung vorbehalten, so dass ein Vertrauensschutz für die bisher begünstigten Träger künftig nicht mehr gegeben sei.

Letztlich berge die Reduzierung des Ansatzes für 2014 jedoch bis zur endgültigen Festlegung eines Verteilschlüssels durch das Land weiterhin ein gewisses Risiko.

 

Ein weiteres finanzielles Risiko bestehe in der noch immer offenen Frage, ob auch für das Jahr 2012 die Revision durchgeführt werde. Hierüber bestehe noch immer Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern. Der Bund fordere für das Jahr 2012 die in den Ländern nicht verausgabten Mittel zurück. Für den Kreis Coesfeld würde dieses eine Rückzahlung von ca. 320.000 € bis 330.000 € bedeuten.

Zur Deckung dieses Risikos könne der Kreis Coesfeld eine in der Vergangenheit aus nicht verausgabten Mitteln für die Schulsozialarbeit entstandene Rücklage von ca. 350.000 € verwenden. Diese Vorgehensweise sei auch vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gebilligt worden. In 2014 könne dann zwar keine Schulsozialarbeit mehr gefördert werden, jedoch würden die nicht verausgabten Mittel für eine Finanzierung der Schulsozialarbeit in bisherigem Umfang eh nur für ca. 3 Monate ausreichen.

 

Auf die Nachfrage von Ktabg. Wilhelm nach dem Zustandekommen der Rückzahlung im Rahmen der Revision führt FBL Schütt aus, dass der Kreis Coesfeld im Jahr 2012 eine Zuweisung zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe unter Zugrundelegung eines anhand der Unterkunfts- und Heizkosten ermittelten Verteilschlüssels von 5,4 % erhalten habe. Dieser Betrag sei im Kreis Coesfeld auch vollständig verausgabt und sogar noch überschritten worden. Landesweit seien die Mittel für Bildung und Teilhabe jedoch nur in Höhe einer Quote von 3,4 % verausgabt worden. Der Bund wolle lediglich die tatsächlich auf Landesebene getätigten Ausgaben erstatten und vertrete daher nun die Auffassung, dass die nicht verwandten Mittel (Quote 2%) zurückzuzahlen seien. Da der Kreis Coesfeld jedoch sogar mehr als die erhaltenen 5,4 % verbraucht habe, würde dies eine Rückzahlungsverpflichtung von rd. 320.000 € bedeuten.