Energieberatung für SGB II-Leistungsberechtigte

 

FBL Schütt teilt Folgendes mit:

„Über die Energieberatung von SGB II – Leistungsberechtigten ist bereits mehrfach im AASSG berichtet worden; letztmalig in der Sitzung am 09.05.2011. Zwischenzeitlich sind die Modellprojekte in den Jobcentern der Städte Coesfeld und Dülmen abgeschlossen. Die Vertreter der Jobcenter Coesfeld und Dülmen haben den Leiterinnen und Leitern der Jobcenter ihre Ergebnisse  in der Besprechung am 18.03.2014 vorgestellt.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es in Fällen von unangemessen hohem Energieverbrauch für die Leistungssachbearbeitung äußerst problematisch wurde, die Leistungsempfänger zu einem Aufsuchen der Stadtwerke Coesfeld/Dülmen zwecks eines Beratungsgesprächs zu bewegen. Im Ablehnungsfall ist die Teilnahme an einem solchen Gespräch rechtlich nicht durchsetzbar.

 

Darüber hinaus ist durch die zum 01.04.2012 in Kraft getretenen neuen Heizungshinweise des Kreises eine grundsätzliche Änderung der Verfahrensweise eingetreten. Zuvor war bekanntlich auf die Angemessenheit bzw. Unangemessenheit von Kosten abgestellt worden. Zum Zeitpunkt des Modellprojektes "Energieberatung" im Jahr 2011 standen demnach nicht der Umfang des Verbrauchs, sondern die Kosten im Blickpunkt. Nunmehr wird bei unangemessenem Verbrauch den Leistungsberechtigten der individuell angemessene Verbrauch schriftlich dargelegt und auf die Unangemessenheit sowie auf die Folgen hingewiesen. Den Leistungsberechtigten wird es seither freigestellt, ob sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen möchten. Dies wird von hier zwar empfohlen, aber nicht mehr weiter verfolgt. Vielmehr wird auf die Eigenverantwortlichkeit abgestellt. Falls nach einer zuvor schriftlich ergangenen Abmahnungsfrist noch immer ein unangemessener Verbrauch zu registrieren ist, werden lediglich noch die angemessenen Heizkosten übernommen.

 

Auch ist bekannt geworden, dass in der Stadt Lüdinghausen kurzfristig ein Projekt „Energieberatung“ durchgeführt werden soll. Und zwar unter Beteiligung der Gemeindecaritas in der St.-Felizitas-Gemeinde und der Fachstelle Gemeindecaritas des Caritasverbandes. Bei diesem Projekt geht es im Wesentlichen darum, dass Personen ehrenamtlich zu Stromsparhelfern ausgebildet werden. Diese gehen dann in Haushalte, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen und beraten die Menschen, wie sie Energie, und damit Geld einsparen können. Beim zweiten Besuch bekommen die Personen dann Soforthilfen (Steckdosenleiste, Energiesparlampen usw.) im Wert von 70 €.“