Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Schulverbundslösung „Lernen“ zu erarbeiten, die kurz- bis mittelfristig den Erhalt der drei Teilstandorte sichert. Mit der Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis könnte eine gleichmäßige Finanzierung des Verbundes durch alle Städte und Gemeinden des Kreises (Kreisumlage) erreicht werden. In diesem Sinne sind entsprechende Gespräche mit den bisherigen Schulträgern zu führen und die vorzubereiten.

 

 


Mitglied Waldmann erläutert den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion. Bei voranschreitendem Inklusionsprozess und unter Berücksichtigung der Mindestzahlen sowie des Elternwahlrechts müsse nach derzeitigem Stand für den Bereich „Lernen“ ein Förderschulverbund in Trägerschaft des Kreises gebildet werden, um die drei bestehenden Standorte im Kreis Coesfeld aufrecht zu erhalten. Zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion merkt er an, dass die beiden Förderschulen des Kreises nicht annähernd so gefährdet seien wie die Förderschulen „Lernen“. Es müsse jetzt ein Signal gesetzt werden, um der Verunsicherung in der Eltern- und Lehrerschaft wirksam zu begegnen.

 

Vors. Müller verweist auf den als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion (s. Anlage 1).

Mitglied Engbert führt zum Antrag der FDP-Kreistagsfraktion aus, dass er auf die Aussagen seines Vorredners aufbaue, aber auch die Förderschulen mit allen Förderschwerpunkten gefährdet sehe.

 

FBL Schütt erklärt, dass sich der Kreis in einem regelmäßigen Austausch mit den Schulträgern der Förderschulen „Lernen“ im Kreis Coesfeld befände. Der Kreis Coesfeld arbeite zusammen mit allen Städten und Gemeinden im Arbeitskreis „Inklusion –Träger“ des Regionalen Bildungsnetzwerkes an der Weiterentwicklung des Förderschulangebotes im Kreis Coesfeld unter den bestehenden Rahmenbedingungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung.

Hinsichtlich der Mindestgrößenverordnung erinnert er an die Resolution des Kreistages vom 19.12.2012, in der u.a. geringere Schülerzahlen für die Weiterführung von Förderschulen gefordert worden seien, um die infrastrukturellen Gegebenheiten in Flächenkreisen berücksichtigen zu können.

Zur Schulträgerschaft des Kreises führt er aus, dass diese nicht ausgeschlossen sei, zunächst seien aber die derzeitigen Schulträger der Förderschulen „Lernen“ gefragt, die schulrechtlichen Entscheidungen zu treffen. Der Kreis wolle und könne gemäß den Vorschriften des Schulgesetzes auch gar nicht über die Köpfe der jetzigen Schulträger hinweg entscheiden. Die Mindestgröße von 144 werde derzeit von keiner der drei Förderschulen „Lernen“ erreicht. Die Förderschule „Lernen“ in Dülmen liege zwar derzeit noch nah an der Mindestzahl und könne diese bei einem nicht auszuschließenden Zugang von Schülern aus Haltern und einem –allerdings beim Ausbau des gemeinsamen Unterrichts wohl unwahrscheinlich gleichbleibenden Elternwahlverhalten – eventuell sogar überschreiten.

Für jeden Teilstandort sei eine Mindestzahl von 72 Schülern zum Schuljahr 2015/16 und für die Folgejahre erforderlich. Bei einem Rückgang der Schülerzahl am Standort Davensberg schon zum kommenden Schuljahr 2014/15 auf voraussichtlich ca. 70 – 72 Schüler sei die Prognose für den Erhalt des Standortes Davensberg eher pessimistisch. Die Gemeinde Ascheberg prüfe derzeit gemeinsam mit der Schulaufsicht die voraussichtliche Schülerzahlentwicklung in den kommenden Jahren.

Die Standorte Coesfeld und Dülmen könnten voraussichtlich zwar nicht als eigenständige Schulen, aber wohl zunächst als Teilstandorte gehalten werden, wenn ein entsprechendes Kooperationsmodell auf den Weg gebracht werde. 

 

Ktabg. Klaus bezieht sich auf die Ausführungen von FBL Schütt. Er bewertet die Anträge als obsolet. Die Schulträger müssten eine schulbezogene Schulentwicklungsplanung vornehmen. Der Beschlussvorschlag greife den derzeitigen Schulträgern vor und bringe nur unnötige Irritationen mit sich. Der Kreistag habe in seiner Resolution bezogen auf die Mindestgrößenverordnung darauf hingewiesen, dass verschlechterte Rahmenbedingungen und Erreichbarkeit zu einer faktischen Entziehung des Elternwahlrechts und der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten führen. Die Landesregierung sei aber leider Änderungsvorschlägen nicht gefolgt.

 

Ktabg. Vogelpohl hält es für wichtig, Gespräche mit den Städten und Gemeinden zu führen. Kooperationen betrachte er nicht als einzige, aber dennoch gute Möglichkeit. Er halte den Beschlussvorschlag zwar für unschädlich,, bevor aber Verärgerung bei den Städten und Gemeinden entstehe, solle man die Abstimmung verschieben.

 

Mitglied Waldmann betont, dass durch die neue Mindestgrößenverordnung der Erhalt von Standorten bzw. Teilstandorten nicht erschwert worden sei. Nach der alten Mindestgrößenverordnung hätten  Förderschulen Lernen mit Ausnahmegenehmigung bei einer Schülerzahl von mindestens 72 als eigenständige Schulen geführt werden können. Nunmehr sei es bei der Schülerzahl von mindestens 72 möglich, einen Teilstandort zu führen.

 

AL Jasper widerspricht den Ausführungen. Er weist darauf hin, dass die alte Mindestgrößenverordnung keine Regelungen über Mindestschülerzahlen an Teilstandorten enthalten habe. Daher habe nach dem Schulgesetz bislang die Möglichkeit bestanden, mit Genehmigung der Schulaufsicht ggf. auch Teilstandorte von Förderschulen Lernen unterhalb einer Schülerzahl von 72 zu bilden. In der Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013 sei nun erstmals festgeschrieben worden, dass an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl, bezogen auf eine Förderschule Lernen seien das 72 Schüler, erreicht werden müsse. Die Möglichkeit, zum Beispiel bei Flächenkreisen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, sei nicht vorgesehen.

Zu einer möglichen Schulträgerschaft des Kreises weist er darauf hin, dass in Ausübung des Elternwahlrechts viele Schüler insbesondere aus Nottuln, Havixbeck, Olfen und Nordkirchen Förderschulen außerhalb des Kreises u. a. in Roxel und Selm besuchen. Dieser Gesichtspunkt werde sicher bei einer möglichen Kreisträgerschaft noch diskutiert werden. 

 

FBL Schütt berichtet, dass es in erheblicher Zahl bislang auch eigenständige Förderschulen Lernen in NRW gebe, die ohne Genehmigung mit einer Schülerzahl von unter 144 geführt würden bzw. sogar die Untergrenze von 72 unterschreiten. Bislang sei diese Praxis vom Land wenn nicht unterstützt, dann zumindest toleriert worden, künftig werde die Einhaltung von Mindestzahlen vom Land genau geprüft.

Auf Bitte des Mitglieds Waldmann sagt FBL Schütt zu, die alte Mindestgrößenverordnung aus dem Jahre 1978 dem Protokoll beizufügen.

 

Anmerkung:  Der Text der Mindestgrößenverordnung vom 17.10.1978 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Ktabg. Wobbe hält den Antrag der SPD-Fraktion für verfrüht, da sich die Gemeinden noch nicht abschließend geäußert hätten. Ktabg. Klaus stellt fest, dass man in der Botschaft des Antrags nicht auseinander sei. Ein Beschluss in der Sache mache aber jetzt absolut keinen Sinn. Er bitte daher die Antragsteller darum, ihre Beschlussvorschläge zurückzustellen.

 

Mitglied Waldmann hält es für dringend geboten, ein Signal zu setzen. Daher hält die SPD-Fraktion den Antrag aufrecht.

 

Mitglied Engbers erklärt für die FDP-Kreistagsfraktion, dass der Änderungsantrag zurückgenommen wird.

 

Sodann lässt stellv. Vors. Merschhemke, dem Vors. Müller im Verlauf dieses Tagesordnungs-punktes den Vorsitz übergeben hat, über den Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen.

 


 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               4 Ja-Stimmen

                                                    7  Nein –Stimmen

                                                    4  Enthaltungen 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.