Betreff
Genehmigung der Dienstreise der Mitglieder der Verbandsversammlung Zweckverband SPNV Münsterland
Vorlage
SV-7-0716
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstreise der Kreistagsabgeordneten

 

- Gottfried Suntrup

- Franz-Josef Schulze Zumkley

- Lambert Lonz

 

in ihrer Funktion als Mitglieder der Verbandsversammlung Zweckverband SPNV Münsterland wird genehmigt.

 

 

Begründung:

 

I.–II.    

Nach entsprechender Abstimmung unter den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes SPNV Münsterland (ZVM) wurde beschlossen, am 20./21.09.2007 eine Informationsfahrt nach Berlin durchzuführen. Geplant sind u.a. eine Werksbesichtigung und ein Vortrag bei der Firma Stadler in Berlin-Pankow. Die Firma Stadler stellt noch aktuell die Fahrzeuge (FLIRT) her, die im Rahmen des Teutoburger Wald-Netzes ab Fahrplanwechsel im Dezember 2008 zum Einsatz kommen. Zum Teuto-Netz gehören im Münsterland Linien zwischen Münster und Rheine, Münster - Osnabrück und Osnabrück - Rheine.

 

Da das Münsterland den größten Anteil der Zugkilometer innerhalb dieses Ausschreibungsnetzes hat, ist der ZVM Federführer in diesem Verfahren. Die Verbandsversammlung hat im Dezember 2004 beschlossen, dass der Zuschlag nach europaweiter Auschreibung an die WestfalenBahn erteilt werden soll, die WestfalenBahn hatte bereits mit Fahrzeugen der Firma Stadler angeboten. In Ergänzung der o. a. Besichtigung ist ebenfalls geplant, ein Werk der Firma Bombardier in Henningsdorf (bei Berlin) durchzuführen, um die einen einseitigen Eindruck nur eines Herstellers zu vermieden.

 

Mit Gründung des Dachverbandes Westfalen soll der ZVM die Federführung der strategischen Fahrzeugplanung für Westfalen übernehmen. In diesem Zusammenhang und in Vorbereitungder nächsten anstehenden Ausschreibungen bieten diese Werksbesichtigungen eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage.

 

 

III.

Keine.

 

IV.

Den Kreistagsabgeordneten und den sachkundigen Bürgern stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Die entstehenden Kosten für die Teilnehmer werden vom ZVM direkt übernommen werden.

 

V. 

Gem. § 9 Abs.7 der Hauptsatzung des Kreis Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürger zuständig.