Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung einer geförderten Radwegebaumaßnahme
Vorlage
SV-7-0737
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung des nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschussten Bauvorhabens „Radweg an der K 18 in Nottuln“ notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 

Begründung:

I. - II. Problem / Lösung

Über Vergaben oberhalb eines Wertes von 150.000 € hat grundsätzlich der Kreisausschuss zu entscheiden. Wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung vorliegen, kann jedoch seit Juli 2005 auch der Landrat über solche Auftragsvergaben entscheiden.

 

Diese Möglichkeit soll für das o.a. Vorhaben genutzt werden. Der von der Bewilligungsbehörde genehmigte Kostenantrag geht für den 1,4 km langen Radwegabschnitt - von der Einmündung der K 12 bis zum Ortseingang Nottuln – von Baukosten von rd. 290 T€ aus. Die Standards und Rahmenbedingungen von Fördermaßnahmen werden durch die einschlägigen technischen Vorschriften und die Förderrichtlinien Stadtverkehr vorgegeben. Die genehmigte Planung soll in der Sitzung des Fachausschusses am 4.9.2007 vorgestellt werden.  Im Übrigen wird auf die Darstellung in der Anlage 1 verwiesen. Der Zuwendungsbescheid ist Anfang Juli 2007 hier eingegangen. Da die zur Durchführung der Maßnahme notwendigen Grundstücksflächen bereits erworben wurden, liegen jetzt die Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vor. Mit Blick auf eine baldige Realisierung des Vorhabens ist das Ausschreibungsverfahren bereits eingeleitet worden. Die Submission ist für den 9. Oktober 2007 vorgesehen. Bei entsprechender Witterung könnte dann noch im Spätherbst mit den Bauarbeiten begonnen werden. Mit der Fertigstellung des Vorhabens ist im April/Mai 2008 zu rechnen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die für die Abwicklung der Maßnahme erforderlichen Mittel stehen im Unterabschnitt 6503 des Produkthaushalts 2007 zur Verfügung. Darüber hinaus ist für die in 2008 anfallenden Kosten eine Verpflichtungsermächtigung von 150.000 € veranschlagt.  Lt. Zuwendungsbescheid werden die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 338.400 €  mit 75 % nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschusst. Entsprechend dem seit 1986 praktizierten Verfahren übernimmt die Gemeinde Nottuln den verbleibenden Eigenanteil des Kreises. Eine rechtsverbindliche Erklärung der Gemeinde liegt vor.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung


Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).