Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die für die Realisierung des nach den Förderrichtlinien
Stadtverkehr bezuschussten Bauvorhabens „Radweg an der K 18 in Nottuln“
notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Begründung:
I. - II. Problem / Lösung
Über Vergaben oberhalb eines
Wertes von 150.000 € hat grundsätzlich der Kreisausschuss zu entscheiden. Wenn
die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung vorliegen,
kann jedoch seit Juli 2005 auch der Landrat über solche Auftragsvergaben
entscheiden.
Diese Möglichkeit soll
für das o.a. Vorhaben genutzt werden. Der von der Bewilligungsbehörde
genehmigte Kostenantrag geht für den 1,4 km langen Radwegabschnitt - von der
Einmündung der K 12 bis zum Ortseingang Nottuln – von Baukosten von rd. 290 T€
aus. Die Standards und Rahmenbedingungen von Fördermaßnahmen werden durch die
einschlägigen technischen Vorschriften und die Förderrichtlinien Stadtverkehr
vorgegeben. Die genehmigte Planung soll in der Sitzung des Fachausschusses am
4.9.2007 vorgestellt werden. Im Übrigen
wird auf die Darstellung in der Anlage 1 verwiesen. Der Zuwendungsbescheid ist
Anfang Juli 2007 hier eingegangen. Da die zur Durchführung der Maßnahme
notwendigen Grundstücksflächen bereits erworben wurden, liegen jetzt die
Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung vor. Mit Blick auf eine baldige Realisierung des Vorhabens ist
das Ausschreibungsverfahren bereits eingeleitet worden. Die Submission ist für
den 9. Oktober 2007 vorgesehen. Bei entsprechender Witterung könnte dann noch
im Spätherbst mit den Bauarbeiten begonnen werden. Mit der Fertigstellung des
Vorhabens ist im April/Mai 2008 zu rechnen.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die für die Abwicklung
der Maßnahme erforderlichen Mittel stehen im Unterabschnitt 6503 des Produkthaushalts
2007 zur Verfügung. Darüber hinaus ist für die in 2008 anfallenden Kosten eine
Verpflichtungsermächtigung von 150.000 € veranschlagt. Lt. Zuwendungsbescheid werden die
Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 338.400 €
mit 75 % nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschusst.
Entsprechend dem seit 1986 praktizierten Verfahren übernimmt die Gemeinde
Nottuln den verbleibenden Eigenanteil des Kreises. Eine rechtsverbindliche
Erklärung der Gemeinde liegt vor.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der
Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der
vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem
Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).