Beschlussvorschlag:
Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Ziel- und Kennzahlensystem wird zugestimmt.
Begründung:
I. – IV.
Für die
kommunale Aufgabenerfüllung sollen gemäß § 12 GemHVO NRW in Verbindung mit § 53
Abs. 1 KrO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren
Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt
sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden Diese Ziele und Kennzahlen
sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle
des jährlichen Haushalts gemacht werden.
Die Festlegung
produktorientierter Ziele kann sinnvoll erst nach vorheriger Festlegung
strategischer Ziele des Kreises Coesfeld erfolgen. Der Kreistag hat daher
zunächst gem. § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t) KrO NRW am 02.05.2007 die zuvor im
Beirat NKF beratenen strategischen Ziele beschlossen.
Die Verwaltung
hat nunmehr für die Abteilungen des Fachbereichs 3 Vorschläge für
produktorientierte Ziele und Kennzahlen erarbeitet. Die Vorschläge wurden in
der Sitzung des Beirats NKF am 14.08.2007 erörtert und formal akzeptiert. Es
bestand jedoch Konsens zwischen den Beiratsmitgliedern, dass eine inhaltliche
Beratung der Vorschläge nur in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen kann.
In der Anlage
sind die erarbeiteten Vorschläge bezogen auf folgende Produktbereiche bzw.
–gruppen aufgeführt, für deren Beratung der Ausschuss für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und ÖPNV zuständig ist:
Produktgruppe 10.02 – Gebäude
Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster
Produktbereich 66 – Straßenbau und –unterhaltung
Produktbereich 81 – Regionale Nahverkehrsgemeinschaft Münsterland (RNVG)
Da viele Ziele und Kennzahlen neu entwickelt wurden und im Produkthaushalt 2008 erstmalig abgebildet werden, fehlen Vergleichswerte für die Vorjahre. Die Vergleichsdaten werden jedoch sukzessive in Folgehaushalten dargestellt, um Entwicklungen aufzuzeigen.
Für diese Sitzung ist eine Erörterung der
Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung der Ziele und Kennzahlen vorgesehen.
Die Beratung über die Planwerte erfolgt erst im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen. Sofern einige Vorschläge bereits Planwerte enthalten,
sind diese lediglich nachrichtlich aufgeführt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen und Hocbhau, Vermessung und ÖPNV ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss v. 26.10.2005.