Betreff
Hilfe zur Arbeit;
hier: Planung Kreisprogramm "Hilfe zur Arbeit 2004"
Vorlage
SV-6-0806
Aktenzeichen
250.1.2 / 50 21 00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ – Anlage 1 – wird zugestimmt.

Begründung:

 

I.      – III.

 

 

Ausblick / Rückblick

 

In seiner Sitzung am 17.12.2003 hat der Kreistag aufgrund der aktuellen Tendenzen in der Arbeitsmarktpolitik die Fortführung von einzelnen Maßnahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ über den 31.12.2003 hinaus beschlossen (SV 6 – 0756).

 

Die Beratung des Entwurfs des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ wurde hierbei für die erste Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren im neuen Kalenderjahr anberaumt. Zugleich soll in dieser Sitzung auch eine erste Auswertung des Kreisprogramms 2003 erfolgen.

 

Einen ersten Überblick über den Stand der Umsetzung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ einschließlich der fortgeführten Maßnahmen ist der u.a. Tabelle zu entnehmen (Stichtag jeweils 15.12.2003). Aufgrund der Fortführung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ in 2004 erfolgt die abschließende Berichterstattung voraussichtlich erst im Frühjahr 2005.  

 

Kennzahl / Indikator

Ist-Wert          31.12.02

Plan-Wert       2003                            

Ist-Wert          30.04.03

Ist-Wert          31.08.03

Ist-Wert          31.12.03

 Beschäftigungsmaßnahmen:

151

105

61

107

169

 Qualifizierungsmaßnahmen:

119

86

39

65

176

 Betreuungs- / Feststellungs- 

 maßnahmen:

128

78

30

66

105

 Soziale Maßnahmen:

21

12

0

22

26

 Vermittlungsmaßnahmen:

244

150

34

79

185

Summe:

663

431

164

339

661

 

Hinweis:

 

Im 4. Quartal kam es aufgrund von vier Trainingsmaßnahmen sowie der Sonderprogramme "Jump Plus" und "Arbeit für Langzeitarbeitslose", die kurzfristig ins Kreisprogramm "Hilfe zur Arbeit 2003" aufgenommen wurden, zu einem deutlichen Anstieg der Teilnehmerzahlen in den Bereichen Qualifizierungsmaßnahmen und Vermittlungsmaßnahmen.

 

Hierbei umfasst der  Bereich  der „Vermittlungsmaßnahmen" neben den sogenannten Direktvermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt mit und ohne Lohnkostenzuschuss auch die Maßnahmen, die sich mit der gezielt vermittlungsgerichteten Beratung und Betreuung von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern befassen (bspw. Stellenbörse / Jump Plus).

 

 

 

 

 

 

 

Die Planung des als Anlage 1 dargestellten Entwurfs zum Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung sowohl der aktuellen Haushaltslage des Kreises Coesfeld als auch der aktuellen Erkenntnisse und politischen Tendenzen bezüglich der Umsetzung des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV).

 

Hierbei wurde eine künftige Fortführung der zielgruppenorientierten Arbeit des Kreisprogramms  „Hilfe zur Arbeit“ sowohl unter kommunaler Trägerschaft (Optionsmodell) als auch unter Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit in die Überlegungen mit einbezogen.

 

D. h., dass zum Beispiel bei einer etwaigen künftigen kommunalen Trägerschaft die aktuellen Konzepte und Planungen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit“ nahtlos und ohne zeitliche Verzögerungen auch auf die erweiterte Zielgruppe der künftigen Arbeitslosengeld II Bezieher/innen anwendbar sind; dieses unter anderem auch unter Sicherung der zur Zeit noch vielfältigen lokalen Trägerstruktur.

 

Bei einer künftigen Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit steht es dieser frei, auf die langjährigen Erfahrungen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit“ zurückzugreifen und die bisherigen Maßnahmenkonzepte sowie Trägerstrukturen bei den künftigen Planungen  zu nutzen bzw. ein eigenes Konzept für den kommunalen Raum zu entwickeln.

 

 

Finanzbudget

 

Wie auch in den Vorjahren ist im Haushaltsjahr 2004 mit deutlichen Reduzierungen im Bereich der kofinanzierten EU– und Landesarbeitsmarktprogrammen zu rechnen.

 

Da diese Finanzeinbrüche (i. H. von ca. 30 – 50 %) nicht im Rahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ aufgefangen werden können, führt dies zum einem zur Reduzierung der Anzahl der kofinanzierter Maßnahmen, zum anderen zur Reduzierung der ansonsten hierfür benötigten kommunalen Eigenanteile. Diese Einsparungen i. H. von ca. 227.000 € werden wie nachfolgend dargestellt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in die Haushaltsplanungen 2004 eingebracht.

 

Haushaltsstelle       Bezeichnung                              Betrag

4100.730.100              Hilfe zur Arbeit (HzL)               135.000 €

4100.730.500              Hilfe zur Arbeit (KP)                  51.000 €

4100.730.600              Landesprogramm                     41.000 €

                                    Summe:                                  227.000 €

 

Im Rahmen der Maßnahmenplanung spiegelt sich dies im Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ in der Reduzierung jeweils einer Beschäftigungs- und einer Qualifizierungsmaßnahme (10 bzw. 15 TN - Plätze) wieder. Der Umfang der Beschäftigungsstellen im Rahmen des Landesprogramms reduziert sich von bisher 27 Stellen auf künftig 18 Stellen.

 

 

Zielgruppe

 

Die Auswertungen zum Stichtag 15.12.2003 ergaben, dass auch im Jahre 2003 weiterhin nur ca. jede vierte Sozialhilfeempfängerin  bzw. jeder vierte Sozialhilfeempfänger grundsätzlich vermittelbar ist.

 

Bei der großen Personengruppe der nicht vermittelbaren Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger handelt es sich überwiegend um Kinder, Jugendliche, Personen über 65 Jahre, Pflegebedürftige und Menschen mit körperlichen und / oder geistigen Behinderungen.

 

Durch persönliche Beratungsgespräche mit den Sozialarbeitern des Fachdienstes „Hilfe zur Arbeit“ vor Ort werden möglichst individuelle Hilfepläne zur Reintegration in das Arbeitsleben entwickelt. Welche Hilfe dabei im Einzelfall als die zutreffende angesehen werden kann, ist nicht nur im Zusammenhang mit vorhandenen schulischen bzw. beruflichen Qualifikationen, sondern auch zunehmend vor dem Hintergrund vorliegender Vermittlungshemmnisse wie fehlende Sozialisierung, Suchterkrankung, Trennungsproblematik usw. zu sehen.

 

Auch in 2003 war festzustellen, dass Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger oft mehrere Vermittlungshemmnisse haben.

 

Der folgenden Übersicht sind die einzelnen Vermittlungshemmnisse zum Stichtag 15.12.2003 zu entnehmen.

 

*              Erfasst sind alle Personen, die am o. a. Stichtag im Rahmen des Kreisprogramms betreut wurden.

**            Zu den sonstigen Einschränkungen zählen u. a. mangelnde Motivation, Sozialisation und bestehende Vorstrafen bzw. noch anzutretende Haftstrafen.

 

Das Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ sieht auch für das nächste Jahr ein umfassendes und zielgruppenorientiertes Angebot an Maßnahmen von einer Beschäftigung im niederschwelligen Bereich bis zur fachlichen Qualifizierung vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalte

 

Um die Strukturen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit“ besser zu verdeutlichen und eine effizientere Auswertung zu ermöglichen, erfolgte ab dem Jahr 2002 eine Aufteilung des Programms in die folgenden Maßnahmenbereiche:

 

1                            Beschäftigungsmaßnahmen

2                            Qualifizierungsmaßnahmen

3                            Betreuungs-, Feststellungsmaßnahmen

4                            Soziale Maßnahmen

5                            Vermittlungsmaßnahmen / Direktvermittlung

 

zu 1:    Der konzeptionelle Schwerpunkt der Beschäftigungsmaßnahmen liegt – sofern 2004 noch eine finanzielle Förderung erfolgt – im Verbund mit den Förderprogrammen des Landes NW sowie des Europäischen Sozialfonds sowie der Arbeitsverwaltung (Sonderprogramme wie Arbeit für Langzeitarbeitslose etc. ) bei den folgenden Zielgruppen:

 

-                 Arbeitslose, jugendliche Berufsrückkehrer, ältere Arbeitnehmer

 

-                 Teilnehmer/innen mit nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen

 

-                 Teilnehmer/innen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen

 

Darüber hinaus finden neben den klassischen Arbeitsgelegenheiten nach § 19 BSHG noch die speziellen Maßnahmen Beachtung, die unter Berücksichtigung der zum Teil sehr erheblichen beruflichen, körperlichen oder psychischen Vermittlungshemmnisse der derzeitigen Sozialhilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger einen beruflichen Einstieg auch auf einem niedrigen Anforderungsniveau ermöglichen.

 

zu 2: Im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen liegt der konzeptionelle Schwerpunkt im Bereich des Erlernens und Festigens von beruflichen Schlüsselqualifikationen, der deutschen Sprache sowie der Qualifizierung in arbeitsmarktnahen Bereichen (inkl. Praktikum). Zielgruppe der berufsorientierten sprachlichen Qualifizierung ist der Personenkreis der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit ihren oft erheblichen sprachlichen Defiziten. Die weiteren Qualifizierungsmaßnahmen wenden sich überwiegend an Alleinerziehende mit ihren individuellen Vermittlungshemmnissen und den Problemen der Kinderbetreuung.

 

zu 3: Schwerpunkte des Bereiches Betreuung und Feststellung sind Maßnahmen zur Beratung, Motivation und Vermittlung von besonders schwer vermittelbaren Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern. Aufgrund der zum Teil erheblichen Vermittlungshemmnisse stehen hierbei neben individuellen Beratungen, Begleitungen in den Berufseinstieg, Praktika und Arbeitserprobungen im Vordergrund.

 

 

zu 4: Ergänzt werden die vorgenannten Bereiche durch die sozialen Maßnahmen innerhalb des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit“. Diese Maßnahmen dienen dazu, dem Personenkreis einen Zugang zu Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten zu ermöglichen, dem dieser vorher aus gesundheitlichen und / oder sonstigen Gründen verwehrt war.

 

zu 5: Kernelement des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit“ bildet die Vermittlung.  Dieser Bereich umfasst neben den sogenannten Direktvermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ( mit / ohne Lohnkostenzuschuss) auch die Maßnahmen, die sich mit der gezielt vermittlungsgerichteten Beratung und Betreuung von Sozialhilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern im Rahmen einer Stellenbörse beschäftigen.

 

Hervorzuheben ist, dass die fünf beschriebenen Maßnahmenbereiche auch 2004 unter den erschwerten Bedingungen des Arbeitsmarktes und des Umbruches in der Arbeitsmarktpolitik nur als intaktes und vollständiges Netzwerk den Erfolg des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit“ gewährleisten können. Aufgrund der bestehenden Vermittlungshemmnisse ist in vielen Fällen eine dauerhafte Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt nur nach einer vorgeschalteten intensiven Betreuung, Qualifizierung und / oder Beschäftigungserprobung möglich.

 

Gerade die dauerhafte Bereitstellung eines solchen optimierten Netzwerkes mit einer erforderlichen Mindeststruktur an Maßnahmen- und Trägervielfalt ermöglicht ein gezieltes, individuelles „Fördern“ und „Fordern“ der Sozialhilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger und damit verbunden eine dauerhafte Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt.

 

 

Maßnahmen

 

Da die Einzelheiten zum Optionsgesetz erst frühestens im Frühjahr 2004 entschieden werden, sollte die erfolgreiche Arbeit solange wie nötig und so umfangreich wie möglich fortgeführt werden. Die Planungen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ sehen daher derzeit eine maximale Maßnahmelaufzeit bis zum 31.12. 2004 vor.

 

Aufgrund der besonderen Struktur des Kreisprogramms und seiner größtenteils modular gestalteten Einzelmaßnahmen stellt diese auch in 2003 bewährte Vorgehensweise keine tiefgreifende Beeinträchtigung der Umsetzung des Kreisprogramms dar.

 

Im Rahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ sollen aus derzeitiger Sicht insgesamt 422 Sozialhilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger vermittelt werden, davon

 

104      in zeitlich befristete und subventionierte Beschäftigungsmaßnahmen (Maßnahmengruppe 1)

 

122      in Qualifizierungsmaßnahmen (Maßnahmengruppe 2)

 

80        in Betreuungs- und Feststellungsmaßnahmen (Maßnahmengruppe 3)

 

20        in soziale Maßnahmen (Maßnahmengruppe 4)

 

96        im Rahmen der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt (Maßnahmengruppe 5)

 

Aufgrund des Beschlusses, einige Maßnahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ in 2004 fortzuführen, werden in der o. a. Darstellung abweichend von den Vorjahren geringere Teilnehmer-  bzw. Vermittlungszahlen als Planwert ausgewiesen. Diese Verlagerung zu Gunsten der Auswertung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ beträgt ca. 150 Teilnehmer/innen.

Die einzelnen für das Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ geplanten Maßnahmen sind in dem als Anlage beigefügten  „Entwurf Kreisprogramm Hilfe zur Arbeit 2004“ zusammengefasst.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die für die Umsetzung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ benötigten Finanzmittel sind bei den Planungen des Kreishaushaltes 2004 bereits eingeplant worden. Die aufgrund der Fortführung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ in 2004 zusätzlich benötigten Mittel sind ebenfalls bei der dargestellten Planung für das Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“ entsprechend berücksichtigt worden.

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Senioren gegeben.

Anlage:

 

Entwurf des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“