Betreff
Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
SV-7-0766
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung für das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld wird beschlossen.

Begründung:

I.   Problem

Mit Beschluss des Kreistages vom 17.12.2003 - vgl. SV–6-0701/1 - wurde für die Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld erstmalig eine Rechnungsprüfungsordnung (RPO) erlassen. Ziele dieser Rechnungsprüfungsordnung waren seinerzeit,

1.      nach dem Wegfall der überörtlichen Prüfung in Folge der Einrichtung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung neu zu definieren und

2.      verbindliche Regelungen über die Aufgabenwahrnehmung durch die Rechnungsprüfung insbesondere auch im Verhältnis zur Gesamtverwaltung zu treffen.

Am 21.06.2006 hat der Kreistag eine Änderung dieser Rechnungsprüfungsordnung beschlossen. Anlass für diese Änderung war die Aufhebung einiger vom Kreistag übertragener Prüfpflichten für das Rechnungsprüfungsamt, deren Erfüllung aufgrund der personellen Ausstattung der Rechnungsprüfung nicht mehr gewährleistet werden konnte. Insofern wird auf die SV-7-0453 verwiesen.

 

Mit der zum 01.01.2008 beim Kreis Coesfeld vorgesehenen Umstellung des gesamten Rechnungswesens von der Kameralistik zur Doppik werden sich auch die Aufgaben und Pflichten der Rechnungsprüfung verändern. Die wesentlichen Neuerungen sind in der SV‑7‑0735 dargestellt. Diese Umstellung hat zur Konsequenz, dass auch die bestehende Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld auf die Erfordernisse des Neuen Kommunalen Finanzmanagements anzupassen ist.

II.  Lösung

 

Die dieser Sitzungsvorlage im Entwurf beigefügte Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld basiert auf der Grundlage einer von der Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V. (VERPA e.V.) erstellten Musterdienstanweisung für die örtlichen Rechnungsprüfungsämter des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Ergänzend zu den lt. „Musterdienstanweisung“ vorgegebenen Inhalten sind wesentliche Inhalte, auf die seinerzeit im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Erlass der bisherigen Rechnungsprüfungsordnung großer Wert gelegt wurde, entsprechend eingearbeitet worden. Insbesondere handelt es sich dabei um die unmittelbare Beteiligung der Rechnungsprüfung im Rahmen der 

 

-            „begleitenden Prüfung“ sowie

-            bei den Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Korruption.

 

Beide Prüfansätze haben sich in der vergangenen Zeit als konstruktiv erwiesen und sollen insofern auch künftig weiter verfolgt werden.

 

Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf der RPO im wesentlichen begriffliche, redaktionelle und inhaltliche Modifikationen bei den gesetzlichen Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung, die sich unmittelbar aus den geänderten Vorschriften sowohl der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) als auch der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ergeben.

 

III. Alternativen

Keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bis auf den Personal- und Sachkostenaufwand der Rechnungsprüfung und den Aufwand für die Sitzungen entstehen keine Kosten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist der Kreistag für den Erlass der Rechnungsprüfungsordnung zuständig.

 

 

 

Bitte Finanzierung unter Begründung im Register Sachverhalt schreiben!!!!

 

Anlagen:

Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung