Betreff
Konzept zum Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
SV-7-0774
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Konzepts „Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren“ wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Begründung:

 

I.   Problem + II . Lösung

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.08.2007 wurde bereits über den Sachstand der Konzepterstellung berichtet. Die Projektstelle zur Erarbeitung eines Konzepts zum Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren bestand vom 19.03.2007 bis zum 18.09.2007.

Als Anlage 1 ist als Ergebnis dieser Projektstelle der Entwurf des Konzepts „Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren“ beigefügt.

Der Konzeptentwurf weist unter Ziffer 8 auf die vor einer Umsetzung noch zu klärenden Aspekte (Gesetzgebungsverfahren Kinderbildungsgesetz – KiBiz, personelle Ressourcen,...) hin. Er soll – soweit möglich - als Handlungsgrundlage in die weiteren Planungen (Kindergartenbedarfsplan für 2008/09) einbezogen werden.

 

Der Entwurf des Konzepts soll im weiteren Verfahren den Städten und Gemeinden und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie weiteren im Konzept genannten Personen und Institutionen (z.B. Bildungseinrichtungen) mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zugesandt werden.

Ein Zeitrahmen für die Auswertung der Stellungnahmen und Überarbeitung des Konzepts kann, da die Projektstelle mit dem 18.09.2007 endete, angesichts der parallel erforderlichen Planungen zum KiBiz zur Zeit allerdings noch nicht genannt werden.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Zunächst wird nur eine Entwurfsfassung vorgelegt. Aussagen zur Finanzierung werden erst erforderlich, wenn eine Umsetzung des Konzepts beschlossen werden soll. Hierzu werden dann noch detailliertere Angaben unter Ziffer 7 in das Konzept aufgenommen werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Jugendhilfeausschuss hat nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes u.a. die Aufgabe der Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für u.a. die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe.