Betreff
Fünfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallbehandlungsanlagen
Vorlage
SV-7-0777
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die im Entwurf beigefügte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

 

Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ sind zuletzt durch die Änderungssatzung vom 20.12.2006 geändert worden. Die zugrundeliegende Gebührenkalkulation sieht vor, dass aus aufgelaufenen Überdeckungen der Vorjahre 262.370 € für den gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz vorzunehmenden Ausgleich in Anspruch genommen werden.  Zusammen mit dem Einsatz dieses Betrages und den Gebühreneinnahmen aus den festgesetzten Gebührensätzen sollte der im Betriebsjahr 2007 voraussichtlich entstehende Aufwand finanziert werden.

 

Eine jetzt vorgenommene Nachkalkulation führt zu dem Ergebnis, dass voraussichtlich auch in 2007 keine bisher aufgelaufenen Überdeckungen in Anspruch genommen werden müssen, vielmehr auch in 2007 ein Überschuss zu erwarten ist. Ursächlich hierfür sind höhere Gebühreneinnahmen wegen Mehrmengen von Abfällen, insbesondere im Bereich der biogenen Abfälle, und Mehreinnahmen aus Verwertungsmaßnahmen der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH, die die Mehraufwendungen durch die Abfallmengensteigerung abpuffern konnten. Insbesondere  die seitens der WBC getroffenen Regelungen zur Erfassung des Strauchschnitts sowie die Entwicklungen auf dem Papiermarkt haben zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung geführt. Hierdurch konnten bei deutlich gestiegenen Einnahmen der Aufwand weitestgehend stabil gehalten werden.

 

Dies hat zur Folge, dass der geplante Abbau der aufgelaufenen Überdeckung, wie schon im Vorjahr, nicht erfolgen wird. Um den Abbau der zwischenzeitlich auf 845. 542 €  angewachsenen Überdeckungen zu realisieren, ist eine Gebührenanpassung zwingend erforderlich. Neben den v.g. Mitteln stehen noch Überdeckungen in Höhe von 569.288 € zur Verfügung, die aus den Jahren vor 1999 erwirtschaftet worden sind. Diese Mittel unterliegen nicht dem zeitlich befristeten Abbau nach dem KAG und sollen zur Abpufferung von Marktschwankungen im Verwertungsbereich genutzt werden.

 

Für das Betriebsjahr 2008 hat die jetzt durchgeführte Kalkulation ergeben, dass die Ausschreibungsergebnisse für die Verwertung von Altpapier und Metallen zu Mehreinnahmen in den Jahren 2008/09 führen, die eine weitergehende Kostenreduktion ermöglichen.

 

 

II. Lösung

 

Unter Einbeziehung von Teilen des Betriebsergebnisses 2006 (vgl. hierzu SV 7-074) wurde deshalb eine neue Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2007 und 2008 vorgenommen. 

 

Hieraus ergibt sich das Erfordernis die Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen (Anlage 1) zu ändern. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:

 

Gebühren für 2007:

 

Veränderungen in § 5 Abs. 1 (Gebühren)

 

-           Der Gebührensatz für „verwertbare Grün- und Bioabfälle aus gemeindlichen Sammlungen“ wird rückwirkend ab dem 01.01.2007 von 98,00 €/t auf 89,00 €/t  gesenkt.

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für 2007 neu (Anlage 2) sieht gegenüber den bisherigen Gebührensätzen im Bereich der Bioabfälle eine deutliche Reduktion des Gebührensatzes vor.

 

Gebühren ab 1.1.2008:

 

In 2008 werden im Rahmen der Verwertung von Altpapier und Metallen sowie weiteren Einspareffekten deutliche Mehreinnahmen bzw. Einsparungen erzielt, die direkt in die Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Gebühren zum 01.01.2008 anzupassen. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:

 

Veränderungen in § 5 Abs. 1 (Gebühren)

 

-           Die Gebühren der Restabfälle aus dem gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Gebühren der Restabfälle aus dem kommunalen Bereich (z. B. Verwaltungen, Bauhöfe, Schulen) werden ab dem 01.01.2008 von 140,00 €/t auf 130,00 €/t gesenkt.

 

-          Der Gebührensatz für „verwertbare Grün- und Bioabfälle aus gemeindlichen Sammlungen“ wird ab dem 01.01.2008 von 89,00 €/t auf 80,00 €/t gesenkt.

 

-           Der Gebührensatz für Altholz senkt sich von 20,00 €/t auf 5,00 €/t.

 

-          Die Kosten für den Umschlag von Restabfällen am Standort Höven senken sich von 23,00 €/t auf 20,00 €/t

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für 2008 (Anlage 3) sieht gegenüber den Gebührensätzen im laufenden Jahr für die verschiedenen Abfallstoffe Absenkungen vor, die im Wesentlichen auf die Mehreinnahmen im Bereich der Verwertung von Abfällen zurückzuführen sind.

 

Eine Gegenüberstellung der Gebührensätze von 2006 bis 2008 ist beigefügt (Anlage 4).

 

Bei einem Vergleich der voraussichtlichen Gesamtmengen aller Abfallstoffe im gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der jeweiligen Gebührensätze und der aktuellen Einwohnerzahlen dürfte sich gegenüber 2007 (alt) eine Senkung der Pro-Kopfbelastung um ca. 9,0 % ergeben.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für 2007 werden die Einnahmen und Ausgaben des Gebührenhaushaltes bei der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft mit einem Defizit von 357.301 € kalkuliert.

 

Für 2008 sieht die Kalkulation für den Gebührenhaushalt ein Defizit von 138.677 € vor.

 

Diese Verfahrensweise soll den Abbau der Überschüsse aus den Vorjahren der kostenrechnenden Einrichtungen gewährleisten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

Anlagen:

 

 

Anlage 1: Gebührensatzung

Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung 2007 neu

Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2008

Anlage 4: Gebührenvergleich 2006 – 2008