Betreff
Einrichtung des Bildungsganges "Fachschule für Technik in der Fachrichtung Bautechnik"am Pictorius-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld in Teilzeitform
Vorlage
SV-7-0780
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

- ohne -

 

Die Einrichtung des Bildungsganges „Fachschule für Technik in der Fachrichtung Bautechnik“ am Pictorius-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld in Teilzeitform wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.  – V.

 

Der Schulleiter des Pictorius-Berufskollegs des Kreises Coesfeld in Coesfeld hat vorgeschlagen, den Bildungsgang  „Fachschule für Technik in der Fachrichtung Bautechnik“ alternativ zur Vollzeitform in Teilzeitform anzubieten.

 

Nähere Einzelheiten sind dem Schreiben des Schulleiters vom 20.09.2007 zu entnehmen (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage).

 

Der Beschluss des Kreistages vom 17.03.1971 über die Errichtung der Fachschule für Technik  an der Kreisberufsschule in Coesfeld wurde am 23.08.1971 durch das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.

Für die Einrichtung des Bildungsganges in Teilzeitform sind ein erneuter Beschluss des Kreistages und eine erneute Genehmigung des Beschlusses durch die Bezirksregierung Münster gemäß § 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz nicht erforderlich.

 

Die Bezirksregierung Münster (Frau LRSchD’in Appler) hat im Rahmen der schulfachlichen Beratung des Schulträgers am 24.09.2007 die beabsichtigte Einrichtung des Bildungsganges in Teilzeitform ausdrücklich befürwortet. 

 

Die anfallenden Kosten sind aus dem der Schule bereitgestellten Budget zu zahlen. Da es sich um einen Bildungsgang der beruflichen Weiterbildung (Fachschule) handelt, haben die Absolventinnen und Absolventen keinen Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten.

 

Anlagen:

 

Schreiben Pictorius Berufskolleg, Herr Oberstudiendirektor Kortekamp, „Änderung der Organisationsform“