Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 02.10.2007
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügten Prioritätenliste für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen wird zugestimmt.
Begründung:
I. / II. Problem und Lösung
Bereits im Vorfeld des als
Anlage 1 beigefügten Antrages der CDU-Fraktion (vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse)
wurden Überlegungen zur Fortschreibung des Radwegebauprogrammes angestellt.
Letztmalig wurde im Jahre 1998 ein Programm für den Bau von Radwegen an
Kreisstraßen (unselbständige Radwege) aufgestellt. Da von den kreisangehörigen
Gemeinden und Städten mehr als 50 Maßnahmen angemeldet wurden, beschloss der
Kreistag eine Prioritätenliste für mittelfristig zu realisierende Projekte. Die
Berücksichtigung in dieser Liste stand unter der Prämisse, dass Fördermittel
bereitgestellt werden und die jeweilige Standortgemeinde den Eigenanteil des
Kreises übernimmt. Von den 15 als vorrangig bezeichneten Maßnahmen sind bis
jetzt erst 5 realisiert worden. Mit den Bauarbeiten für einen Teilabschnitt
eines Radweges an der K 18 in Nottuln wird voraussichtlich im Herbst 2007
begonnen. Relativ sicher ist auch, dass für den noch fehlenden Bereich einer
Radwegverbindung an der K 4 zwischen Buldern und Senden spätestens in 2008
Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Dass der bei der seinerzeitigen
Beschlussfassung angedachte Zeitrahmen von etwa fünf Jahren nicht eingehalten
wurde, ist vor allem eine Folge der Überzeichnung der Förderprogramme.
Die Überarbeitung des
Programms war ursprünglich schon in 2005 geplant. Entsprechend wurden die
Städte und Gemeinden aufgefordert, für die aus ihrer aktuellen Sicht
wichtigsten Projekte eine Rangfolge mitzuteilen. Mit Blick auf den zeitlichen
Abstand der Meldungen ist der aktuelle Stand nochmals in 2007 abgefragt und in der
beigefügten Anlage 2 entsprechend dargestellt worden. In der Anlage sind auch
die Fahrbahnbreiten und die Verkehrsbelastungszahlen der in 2005 auf
klassifizierten Straßen durchgeführten bundesweiten Zählungen dargestellt. Bei
den Mitteilungen wurden nur wenige neue Projekte für die Aufnahme ins Programm
vorgeschlagen. Da seit 1998 zahlreiche Änderungen im klassifizierten
Straßennetz erfolgt sind (z. B. Bau der B 474 n – Südumgehung Dülmen) schlägt
die Verwaltung vor, die Prioritätenliste zu überarbeiten und aus der
Prioritätenliste 1998 nur die bereits zum Förderprogramm angemeldeten Maßnahmen
zu berücksichtigen. Aufgrund der Erfahrungen mit dem 1998 beschlossenen
Programm wird es als wenig sinnvoll angesehen, alle neu angemeldeten Maßnahmen
formal ins Radwegebauprogramm aufzunehmen. Vielmehr sollte nur eine Rangfolge
für mittelfristig (fünf Jahre) zu realisierende Projekte festgelegt
werden.
Nach § 49 (1) des Straßen-
und Wegegesetzes NRW sollen die Gemeinden in Abstimmung mit den anderen Trägern
der Straßenbaulast darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes Netz für den
Radverkehr im Gemeindegebiet geschaffen wird. Entsprechend diesen Vorgaben
wurden in dem Verwaltungsvorschlag grundsätzlich nur die von den Gemeinden an
erster Rangstelle vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigt. Bei der Stadt
Coesfeld ist von dem Prinzip abgewichen worden, da es sich bei den beiden
erstgenannten Projekten nicht um Maßnahmen des Radwegebaus, sondern um
innerörtliche Umgestaltungsmaßnahmen handelt.
Näheres zum Vorschlag der
Verwaltung für eine neugefasste Prioritätenliste ist der Anlage 3
einschließlich der nachfolgenden Erläuterungen zu entnehmen. Für die Mitglieder
des Fachausschusses ist zudem eine von der Abteilung überarbeitete Kreiskarte
beigefügt, die den Radwegbestand des klassifizierten Straßennetzes und die
Vorschläge der Gemeinden für Radwegemaßnahmen an Kreisstraßen enthält.
zu 1.) K 32 (1) – Rosendahl - Osterwick - lfd. Nr. 36 der Vorschlagsliste -
Die Maßnahme ist zum
Förderprogramm des Landes angemeldet; allerdings ist ein Baubeginn derzeit erst
für 2013 eingeplant. Da nur zwei kleinere Abschnitte nicht im Eigentum des
Kreises bzw. der Gemeinde stehen, könnten durchaus die Voraussetzungen
geschaffen werden, mit der Maßnahme früher zu beginnen. Der an der Westseite
geplante ca. 1,3 km lange Radweg schafft einen Lückenschluss zum bestehenden
Radweg an der L 555. Bewohnern der Siedlung „Midlich" wird durch den
Radweg ein sicherer Weg zur Haltestelle einer überörtlichen Buslinie
ermöglicht.
zu 2.) K 24 (1) – Senden- Ottmarsbocholt - lfd. Nr. 44 der Vorschlagsliste -
Der Bürgermeister der
Gemeinde Senden hat mitgeteilt, dass das Land - möglicherweise schon in 2008 -
Mittel für den Bau eines „innovativen Radweges“
entlang der Landesstraße 844 bereitstellen will. Es bestehe jedoch noch
Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Kommunen Lüdinghausen und Senden und
dem Landesbetrieb Straßen NRW. Sobald sich abzeichnet, dass die Maßnahme an der
Landesstraße gebaut wird, sollte versucht werden, die ca. 1,1 km lange
Reststrecke entlang der Kreisstraße 24 bis zum bestehenden Radweg in der
Ortsdurchfahrt im gleichen Zuge zu realisieren. Mit der Fertigstellung dieser
Maßnahmen bestünde dann eine durchgehende Radwegverbindung zwischen
Lüdinghausen und Ottmarsbocholt.
Zu 3.) K 44 (8) - Dülmen-Rorup - lfd. Nr. 12 der Vorschlagsliste -
Mit der Realisierung der
Maßnahme wird ein durchgehendes Radwegnetz zwischen Coesfeld, Rorup und Merfeld
geschaffen. Für den an der westlichen Straßenseite geplanten Radweg hat die
Stadt Dülmen bereits vor Jahren im Flurbereinigungsverfahren Rorup einen
Großteil der Flächen erworben. Für einen Anschluss bis zur B 474 sind nur noch
mit wenigen Grundstückseigentümern Verhandlungen zu führen. Der
Streckenabschnitt wird aufgrund des relativ guten Ausbauzustandes oft mit hoher
Geschwindigkeit befahren. Insofern wäre die Anlage eines Radweges ein wichtiger
Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
zu 4.) K 3 (1) Nordkirchen - lfd. Nr. 26 der Vorschlagsliste -
Für die Bewohner der
Bauerschaft Piekenbrock würde durch den
Bau eines rd. 0,7 km langen Abschnitts an der westlichen Straßenseite
eine relativ sichere Radwegverbindung
zum Ort geschaffen. Der Grundstückseigentümer hat in Gesprächen mit der
Gemeinde signalisiert, dass die erforderlichen Grundstücksflächen kurzfristig
zur Verfügung gestellt werden könnten.
zu 5.) K 13 (17) Billerbeck
– lfd. Nr. 6 der Vorschlagsliste –
Die Stadt Billerbeck und
die Anlieger der Daruper Straße fordern sein längerem die Fortsetzung des Radweges vom Ende der
Wohnbebauung bis zur Gemeindegrenze. Auf
der kurvenreichen Strecke kommt es aufgrund der schmalen Fahrbahn und des
Baumbestandes häufig zu gefährlichen Situationen für Radfahrer und Fußgänger.
Insbesondere auch unter dem Aspekt der Schulwegsicherung sollte die Maßnahme
möglichst bald realisiert werden.
Zu 6.) K 23 (1) – Lüdinghausen-Seppenrade - lfd. Nr. 22 der Vorschlagsliste -
Die Anlage eines Radweges
auf dem rd. 1,5 km langen Streckenabschnitt – der von Radfahrern häufig als
Route zum Dortmund-Ems-Kanal und zu benachbarten Campingplätzen genutzt wird –
ist insbesondere wegen der relativ schmalen Fahrbahnbreite und des dichten
Baumbestandes eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Wegen der relativ geringen Frequentierung durch Kraftfahrzeuge sind auf dem
Streckenabschnitt seit mehr als 20 Jahren keine Erhebungen im Rahmen der
bundesweiten Verkehrszählungen erfolgt.
Zu 7.) K 2 (5+6) – Olfen-Vinnum - lfd. Nr. 35
der Vorschlagsliste -
Durch die Maßnahme würde
eine Lücke im Radwegnetz zwischen Vinnum und dem Nachbarort geschlossen.
Insbesondere zu Hauptverkehrszeiten ist der Abschnitt stark belastet, weil
viele Bewohner des Ortsteils Vinnum die Strecke als Weg zur Arbeit bzw. zu
weiterführenden Schulen nutzen. Zudem wird der Abschnitt als Zufahrt zu einer
stark frequentierten Reitanlage genutzt. Allein schon wegen der geringen
Fahrbahnbreite ist es sinnvoll, den im Ortsteil Vinnum an der Westseite der
Straße bestehenden Radweg in Richtung Selm fortzusetzen.
Zu 8.) K 50 (1) - Havixbeck - lfd. Nr. 18 der
Vorschlagsliste -
Der geplante Radweg schafft
eine Verbindung zwischen bestehenden Radwegen an der K 1 und der L 581. Auf dem
Streckenabschnitt verlaufen Teilabschnitte des Radverkehrsnetzes NRW.
Insbesondere die geringe Fahrbahnbreite des Streckenabschnitts führt immer
wieder zu Gefährdungen der Radfahrer.
Zu 9.) K 12 (9+10) - Nottuln - lfd. Nr. 32 der
Vorschlagsliste -
Durch die Maßnahme soll der
Lückenschluss zwischen dem für 2007/2008 vorgesehenen Radwegbau an der K 18 in
Nottuln-Horst und dem bestehenden Radweg an der K 13 hergestellt werden. Der
Radweg soll an der südlichen Straßenseite angelegt werden. Grundstücksgespräche
sind noch nicht geführt worden.
Zu 10.) K 48 (2) - Coesfeld
–Lette - lfd. Nr. 10 der Vorschlagsliste
-
Der Streckenabschnitt liegt
im Randbereich des Kreisgebiets. Die an dem Streckenabschnitt wohnenden
Anlieger orientieren sich schwerpunktmäßig zum Rekener Ortsteil Maria Veen. Die
Kinder besuchen dort den Kindergarten und die Schulen. Vor einigen Jahren ist
versucht worden, mit Hilfe der Anwohner einen „innovativen Radweg“ an der
Westseite anzulegen. Da in einigen Bereichen das Bankett zu schmal war, mussten
die Pläne aufgegeben werden. Jetzt soll auf dem Streckenabschnitt der Radweg an
der gegenüberliegenden Seite hinter dem Straßenseitengraben angelegt werden.
Mit Blick auf die Planungen der B 67n in diesem Bereich sind erste Gespräche
mit dem Landesbetrieb Straßen NRW sowie der Stadt Coesfeld und der Gemeinde
Reken geführt worden. Ziel ist der Radwegbau im Zuge der B 67n und eine
Beteiligung der Gemeinde Reken an den Kosten für den Bau- bzw. die Unterhaltung
des geplanten Abschnitts.
Zu 11) K 39 (3) –
Ascheberg-Davensberg - lfd. 1 der
Vorschlagsliste
Vorgesehen ist an der
östlichen Straßenseite eine ca. 0,8 km lange Radwegverbindung zwischen L 844
und dem Sportgelände des in der Verbandsliga spielenden Fußballvereins Davaria
Davensberg. Ein erheblicher Teil des Radwegeabschnitts muss durch Waldgelände
geführt werden. Vor konkreten Verhandlungen mit Grundstückseigentümern ist
insbesondere eine Abstimmung mit der Forstbehörde erforderlich.
III. Alternativen
Abwicklung der aus der
Prioritätenliste 1998 noch nicht realisierten Projekte entsprechend der
festgelegten Reihenfolge.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Hinsichtlich der Abwicklung
der Projekte sollte das seit 1986 praktizierte Verfahren beibehalten werden.
Danach übernehmen die jeweiligen Standortkommunen bei geförderten Projekten den
Eigenanteil des Kreises (25 %/ 30 %) bei den
Grunderwerbs- und Baukosten. Planung, Grundstücksverhandlungen,
Ausschreibung, Abwicklung und Abrechnung sind Angelegenheit des Kreises.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen
Bedeutung der Angelegenheit ist eine Entscheidung des Kreistages erforderlich.