Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld befürwortet den dargestellten Finanzierungsplan und beteiligt sich in den Jahren 2008, 2009 und 2010 mit jeweils 25.000 € an dem Projekt „Breitbandversorgung im Kreis Coesfeld/NDIX“.
Begründung:
I. Problem
Auf die Unterlagen zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung vom 11.09.2007 wird verwiesen.
Die
Kommunen im Kreis Coesfeld wurden zwischenzeitlich über das Vorhaben informiert
und haben ihr grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung an dem
EUREGIO-Projekt „NDIX, Breitband-Versorgung im Kreis Coesfeld“ bekundet.
Zur
Umsetzung des Projektes im Kreis Coesfeld ist es notwendig, sämtliche
Aktivitäten in diesem Bereich zu koordinieren. Hierzu zählt die Abstimmung mit
den Kommunen wie die Begleitung der Bestandsaufnahme der infrastrukurellen
Voraussetzungen und die Kostenkalkulation. Ein besonders wichtiger
Arbeitsschwerpunkt wird aber auch die Akquisition von Unternehmen im Rahmen
einer aktiven Kommunikationspolitik sein müssen. Hierfür werden zusätzliche
personelle Kapazitäten benötigt.
II. Lösung
Zur Umsetzung des Breitband-Versorgungs-Projektes durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Coesfeld GmbH ist eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 120.000 € notwendig, die sich auf die Jahre 2008, 2009 und 2010 verteilt. Die Sparkasse Westmünsterland und die VR-Bank Westmünsterland e. G. haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Wirtschaftsförderung Coesfeld GmbH bei diesem Projekt finanziell zu unterstützen. Es wird vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld sich ebenfalls anteilig gemäß des unter Punkt IV. aufgeführten Finanzplans an den Projektkosten beteiligt.
III. Alternativen
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IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Es wird folgender Finanzierungsplan vorgeschlagen:
- Kreis Coesfeld: 75.000
€ (je 25.000 € in 2008, 2009 und 2010)
- Sparkasse Westmünsterland: 30.000
€ (je 10.000 € in 2008, 2009 und 2010)
- VR-Bank Westmünsterland e. G.: 15.000 € (je 5.000 € in 2008, 2009 und 2010).
Der auf den Kreis Coesfeld für das Jahr 2008 entfallende Anteil in Höhe von 25.000 € findet in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2008 Berücksichtigung.
Es wird angestrebt, die zu veranschlagenden Mittel über Anschluss- und Nutzungsgebühren zu refinanzieren.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 26 Abs. 1 KrO NW liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.