Betreff
Übernahme der Straßenbaulast für geplante Ortsumgehungen
Vorlage
SV-6-0810
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld übernimmt für den Bau nachfolgender Ortsumgehungen die Straßenbaulast

 

a)      K 15 n Ascheberg (Südliche Entlastungsstraße)

b)      K 2 n Nordkirchen (Westliche Entlastungsstraße)

c)      K 9 n Olfen (Südwestumgehung)

d)      K 27 n Dülmen (Südliche Verbindungsstraße)

 

Begründung:

 

 

 

I. und II.

Die zunehmenden Verkehrsbelastungen auf den innerörtlichen klassifizierten Durchgangsstraßen haben Städte und Gemeinden dazu veranlasst, die tatsächlichen und zukünftigen Verkehrsströme in ihren Siedlungsgebieten näher zu untersuchen. Ein wichtiger Aspekt waren dabei auch die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten. In die Untersuchungen wurden im Regelfall die übergeordneten Straßenbaulastträger frühzeitig eingebunden.

 

In den im Beschlussvorschlag genannten Fällen stellte für die jeweilige Kommune der Neubau einer ortsnahen Umgehungs- oder Entlastungsstraße die optimalste Lösung der innerörtlichen Verkehrsprobleme dar. Sämtliche Vorhaben erfüllen die Einstufungskriterien als Kreisstraße i.S. des § 3 (3) Straßen- und Wegegesetz (StrWG.NRW). Für die Realisierung derartiger Straßenbaumaßnahmen ist die Finanzierung mitentscheidend. Deshalb erfolgte  zunächst eine Programmanmeldung für die Bereitstellung von Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) entsprechend den Förderrichtlinien Stadtverkehr. Beim Einplanungsgespräch bei der Bezirksregierung am 30.9.2003  wurde auch von den Vertretern des Ministerium die grundsätzliche Förderungswürdigkeit der  Vorhaben in Trägerschaft des Kreises  anerkannt. (s. hierzu auch Ausführungen im Sitzungsprotokoll des Ausschusses für Bauen, Vermessen, Landschaft und Umwelt vom 01.12.2003).

 

Bei den Gespräche auf Verwaltungsebene sind die Rahmenbedingungen für die Übernahme der Straßenbaulast erörtert worden. Danach besteht Einigkeit, dass die Kommunen:

 

-                       die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch eine Ausweisung der Neubautrassen im Rahmen von  Bebauungspläne schaffen

-                       die erforderlichen Entwurfsplanungen, Kostenberechnungen und Erläuterungsberichte durch Ingenieurbüros erstellen lassen

-                       im konkreten Zuwendungsfall nach GVFG den Eigenanteil des Kreises einschließlich der nichtförderfähigen Kosten übernehmen.

 

Darüber hinaus werden die Kommunen dem Kreis beim Grunderwerb behilflich sein und  nach Fertigstellung der Neubauabschnitte den beabsichtigten Abstufungen zustimmen. Die Entscheidung über die Abstufung zu Gemeindestraßen obliegt jedoch letztlich gemäß § 8 StrWG der Bezirksregierung als Straßenaufsichtsbehörde.

 

Zu den Vorhaben ist im Einzelnen anzumerken:

 

K 15n Ascheberg (Südliche Entlastungsstraße) – Anlage 1 –

 

 

Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Ein Großteil der Flächen hat die Gemeinde bereits im Rahmen der Baulandbevorratung erworben. Mit Blick auf die Optimierung des Zuschnitts angrenzender landwirtschaftlicher Flächen soll die Ausweisung der Flächen in einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren erfolgen. Im Oktober 2003 ist für die Maßnahme bereits ein Bewilligungsbescheid erteilt worden. Zur Refinanzierung des von der Grundstücksgesellschaft der Gemeinde getätigten Grunderwerbs wurden zwischenzeitlich Zuwendungen in Höhe von 90 T€ ausgezahlt.

 

 

 

 

Bau- und verkehrstechnische Daten in Stichworten:

 

-                       Ableitung des überörtlichen Verkehrs aus Richtung Nordkirchen zur L 844 und umgekehrt

-                       Entlastung der Sandstraße (insbesondere vom Schwerlastverkehr) um ca. 800 Fahrzeuge täglich

-                       Streckenlänge ca. 2.230 m, Bauklasse IV

-                       Straßenbreite 6,50 m, streckenweise einseitiger Radweg mit 2,0 m Breite

-                       anerkannte Gesamtkosten lt. Zuwendungsbescheid  2.439.000 €

 

 

K 2n Nordkirchen (Westliche Entlastungsstraße) – Anlage 2 –

 

Die Gemeinde Nordkirchen geht davon aus, dass spätestens Ende 2004 ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Lt. Einplanungsnachricht der Bezirksregierung sollen für die Maßnahme ab Beginnjahr 2005 Mittel bereitgestellt werden.

 

Bau- und verkehrstechnische Daten in Stichworten

 

-                       Ableitung des überörtlichen Verkehrs aus Richtung Selm zur L 810 und umgekehrt

-                       Entlastung der Bergstraße (insbesondere vom Schwerlastverkehr)  um ca. 1.600 Fahrzeuge täglich

-                       Streckenlänge 1.600 m, Bauklasse III

-                       Straßenbreite 6,50 m, einseitiger Geh- und Radweg mit 2,50 m Breite

-                       Gesamtkosten lt. Einplanungsnachricht 1.585.000 €

 

 

K 9n Olfen (Südwestumgehung) – Anlage 3 –

 

Die Bauleitplanung zur Ausweisung der Straßentrasse ist noch im Anfangsstadium. Das Vorhaben wurde lt. Einplanungsnachricht der Bezirksregierung in den Anhang zum mittelfristigen Programm nach § 5 (3) GVFG aufgenommen. Damit ist die grundsätzliche Förderungswürdigkeit der Maßnahme anerkannt worden.

 

Bau- und verkehrstechnische Daten in Stichworten

-                        

-                       Ableitung des überörtlichen Verkehrs aus Richtung Ahsen zur B 235 und umgekehrt

-                       gravierende Entlastung innerörtlicher Straßenzüge in Ost-West Richtung

-                       Streckenlänge 1.700 m, Bauklasse III

-                       Straßenbreite 6,50 m, einseitiger Geh- und Radweg mit 2,25 m Breite

-                       Gesamtkosten lt. Programmanmeldung 2,400.000 €

 

 

K 27n Dülmen (Südliche Verbindungsstraße) – Anlage 4 –

 

Auch bei diesem Vorhaben ist die Bauleitplanung noch im Anfangsstadium. Im Einplanungsgespräch bei der Bezirksregierung ist die Förderungswürdigkeit der Maßnahme in Trägerschaft des Kreises grundsätzlich anerkannt worden. Eine Einplanungsnachricht für die Maßnahme liegt jedoch noch nicht vor.

 

Bau- und verkehrstechnische Daten in Stichworten:

 

-                       Verbindungstrasse zwischen der heutigen B 474 (zukünftig K 27) und der L 551

-                       Gravierende Entlastung innerörtlicher Straßenzüge (Lüdinghauser Straße, Münsterstraße, Halterner Straße) vom überörtlichen Verkehr

-                       Streckenlänge 1.800 m, Bauklasse I

-                       Straßenbreite 6,50 m, streckenweise einseitiger Rad- Gehweg mit 2, 50 m Breite

-                       Gesamtkosten lt. Programmanmeldung 4.000.000 €

 

 

III.

Verzicht auf die Übernahme der Straßenbaulastträgerschaft durch den Kreis

 

IV.

 

Als Ergebnis der unter I und II näher beschriebenen Bedingungen für die Übernahme der Straßenbaulast dürfte der Aufwand für den Kreis weitgehend kostenneutral sein, zumal auch der maßnahmenbezogene Planungs- und Bauvorbereitungsaufwand seit 1998 mit 2 % der als zuwendungsfähig anerkannten Baukosten pauschal abgegolten wird. Auch beim künftigen Unterhaltungsaufwand ist nicht von gravierenden Veränderungen auszugehen.

 

 

V.

 

In Anbetracht der Bedeutung der Entscheidung, die geplanten Maßnahmen in der Baulastträgerschaft des Kreises durchzuführen, hat der Kreistag die grundsätzliche Entscheidung zur Übernahme der Straßenbaulast zu treffen. Die konkreten Planungen (Straßenbauentwürfe) werden zu gegebener Zeit im Fachausschuss vorgestellt.