Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld übernimmt für den Bau nachfolgender Ortsumgehungen die Straßenbaulast
a) K 15 n Ascheberg (Südliche Entlastungsstraße)
b) K 2 n Nordkirchen (Westliche Entlastungsstraße)
c) K 9 n Olfen (Südwestumgehung)
d) K 27 n Dülmen (Südliche Verbindungsstraße)
Begründung:
I. und II. |
Die zunehmenden Verkehrsbelastungen
auf den innerörtlichen klassifizierten Durchgangsstraßen haben Städte und
Gemeinden dazu veranlasst, die tatsächlichen und zukünftigen Verkehrsströme in
ihren Siedlungsgebieten näher zu untersuchen. Ein wichtiger Aspekt waren dabei
auch die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten. In die Untersuchungen
wurden im Regelfall die übergeordneten Straßenbaulastträger frühzeitig
eingebunden.
In den im Beschlussvorschlag genannten
Fällen stellte für die jeweilige Kommune der Neubau einer ortsnahen Umgehungs-
oder Entlastungsstraße die optimalste Lösung der innerörtlichen Verkehrsprobleme
dar. Sämtliche Vorhaben erfüllen die Einstufungskriterien als Kreisstraße i.S.
des § 3 (3) Straßen- und Wegegesetz (StrWG.NRW). Für die Realisierung
derartiger Straßenbaumaßnahmen ist die Finanzierung mitentscheidend. Deshalb
erfolgte zunächst eine Programmanmeldung
für die Bereitstellung von Fördermittel nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) entsprechend den Förderrichtlinien
Stadtverkehr. Beim Einplanungsgespräch bei der Bezirksregierung am 30.9.2003 wurde auch von den Vertretern des Ministerium
die grundsätzliche Förderungswürdigkeit der
Vorhaben in Trägerschaft des Kreises
anerkannt. (s. hierzu auch Ausführungen im Sitzungsprotokoll des
Ausschusses für Bauen, Vermessen, Landschaft und Umwelt vom 01.12.2003).
Bei den Gespräche auf Verwaltungsebene
sind die Rahmenbedingungen für die Übernahme der Straßenbaulast erörtert
worden. Danach besteht Einigkeit, dass die Kommunen:
-
die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch eine
Ausweisung der Neubautrassen im Rahmen von
Bebauungspläne schaffen
-
die erforderlichen Entwurfsplanungen, Kostenberechnungen
und Erläuterungsberichte durch Ingenieurbüros erstellen lassen
-
im konkreten Zuwendungsfall nach GVFG den Eigenanteil des
Kreises einschließlich der nichtförderfähigen Kosten übernehmen.
Darüber hinaus werden die Kommunen dem Kreis beim Grunderwerb behilflich sein und nach Fertigstellung der Neubauabschnitte den beabsichtigten Abstufungen zustimmen. Die Entscheidung über die Abstufung zu Gemeindestraßen obliegt jedoch letztlich gemäß § 8 StrWG der Bezirksregierung als Straßenaufsichtsbehörde.
Zu den Vorhaben ist im Einzelnen
anzumerken:
K 15n Ascheberg (Südliche
Entlastungsstraße) – Anlage 1 –
Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Ein Großteil der Flächen hat die Gemeinde bereits im Rahmen der Baulandbevorratung erworben. Mit Blick auf die Optimierung des Zuschnitts angrenzender landwirtschaftlicher Flächen soll die Ausweisung der Flächen in einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren erfolgen. Im Oktober 2003 ist für die Maßnahme bereits ein Bewilligungsbescheid erteilt worden. Zur Refinanzierung des von der Grundstücksgesellschaft der Gemeinde getätigten Grunderwerbs wurden zwischenzeitlich Zuwendungen in Höhe von 90 T€ ausgezahlt.
Bau- und verkehrstechnische Daten in
Stichworten:
-
Ableitung des überörtlichen Verkehrs aus Richtung
Nordkirchen zur L 844 und umgekehrt
-
Entlastung der Sandstraße (insbesondere vom
Schwerlastverkehr) um ca. 800 Fahrzeuge täglich
-
Streckenlänge ca. 2.230 m, Bauklasse IV
-
Straßenbreite 6,50 m, streckenweise einseitiger Radweg mit
2,0 m Breite
-
anerkannte Gesamtkosten lt. Zuwendungsbescheid 2.439.000 €
K 2n Nordkirchen (Westliche
Entlastungsstraße) – Anlage 2 –
Die Gemeinde Nordkirchen geht davon
aus, dass spätestens Ende 2004 ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Lt.
Einplanungsnachricht der Bezirksregierung sollen für die Maßnahme ab Beginnjahr
2005 Mittel bereitgestellt werden.
Bau- und verkehrstechnische Daten in
Stichworten
-
Ableitung des überörtlichen Verkehrs aus Richtung Selm zur
L 810 und umgekehrt
-
Entlastung der Bergstraße (insbesondere vom
Schwerlastverkehr) um ca. 1.600
Fahrzeuge täglich
-
Streckenlänge 1.600 m, Bauklasse III
-
Straßenbreite 6,50 m, einseitiger Geh- und Radweg mit 2,50
m Breite
-
Gesamtkosten lt. Einplanungsnachricht 1.585.000 €
K 9n Olfen (Südwestumgehung) – Anlage
3 –
Die Bauleitplanung zur Ausweisung der
Straßentrasse ist noch im Anfangsstadium. Das Vorhaben wurde lt.
Einplanungsnachricht der Bezirksregierung in den Anhang zum mittelfristigen
Programm nach § 5 (3) GVFG aufgenommen. Damit ist die grundsätzliche
Förderungswürdigkeit der Maßnahme anerkannt worden.
Bau- und verkehrstechnische Daten in
Stichworten
-
-
Ableitung des überörtlichen Verkehrs aus Richtung Ahsen zur
B 235 und umgekehrt
-
gravierende Entlastung innerörtlicher Straßenzüge in
Ost-West Richtung
-
Streckenlänge 1.700 m, Bauklasse III
-
Straßenbreite 6,50 m, einseitiger Geh- und Radweg mit 2,25
m Breite
-
Gesamtkosten lt. Programmanmeldung 2,400.000 €
K 27n Dülmen (Südliche
Verbindungsstraße) – Anlage 4 –
Auch bei diesem Vorhaben ist die
Bauleitplanung noch im Anfangsstadium. Im Einplanungsgespräch bei der
Bezirksregierung ist die Förderungswürdigkeit der Maßnahme in Trägerschaft des
Kreises grundsätzlich anerkannt worden. Eine Einplanungsnachricht für die
Maßnahme liegt jedoch noch nicht vor.
Bau- und verkehrstechnische Daten in
Stichworten:
-
Verbindungstrasse zwischen der heutigen B 474 (zukünftig K
27) und der L 551
-
Gravierende Entlastung innerörtlicher Straßenzüge
(Lüdinghauser Straße, Münsterstraße, Halterner Straße) vom überörtlichen
Verkehr
-
Streckenlänge 1.800 m, Bauklasse I
-
Straßenbreite 6,50 m, streckenweise einseitiger Rad- Gehweg
mit 2, 50 m Breite
-
Gesamtkosten lt. Programmanmeldung 4.000.000 €
III.
Verzicht auf die Übernahme der
Straßenbaulastträgerschaft durch den Kreis
IV.
Als Ergebnis der unter I und II näher
beschriebenen Bedingungen für die Übernahme der Straßenbaulast dürfte der
Aufwand für den Kreis weitgehend kostenneutral sein, zumal auch der
maßnahmenbezogene Planungs- und Bauvorbereitungsaufwand seit 1998 mit 2 % der
als zuwendungsfähig anerkannten Baukosten pauschal abgegolten wird. Auch beim
künftigen Unterhaltungsaufwand ist nicht von gravierenden Veränderungen
auszugehen.
V.
In Anbetracht der Bedeutung der
Entscheidung, die geplanten Maßnahmen in der Baulastträgerschaft des Kreises
durchzuführen, hat der Kreistag die grundsätzliche Entscheidung zur Übernahme
der Straßenbaulast zu treffen. Die konkreten Planungen (Straßenbauentwürfe)
werden zu gegebener Zeit im Fachausschuss vorgestellt.