Betreff
Förderung Familienunterstützender Dienste im Kreis Coesfeld;
hier: Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. auf Förderung des Familienunterstützenden Dienstes (FuD) DIREKT im südlichen Teil des Kreises Coesfeld (Erneuerung des Antrags vom 12.03.2001)
Vorlage
SV-6-0814
Aktenzeichen
Referent
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. auf Förderung des Familienunterstützenden Dienstes (FuD) DIREKT im südlichen Teil des Kreises Coesfeld durch Gewährung eines pauschalen Zuschusses in Höhe von 10.000 € wird nicht entsprochen.

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. hat mit Schreiben vom 08.09.2003 (Anlage) den bereits am 12.03.2001 gestellten Antrag auf Förderung des Familienunterstützenden Dienstes (FuD) DIREKT im südlichen Teil des Kreises Coesfeld erneuert.

Beantragt wird nunmehr für 2004 die Gewährung eines pauschalen Zuschusses in Höhe von 10.000 €.

 

Der Antrag vom 12.03.2001 wurde mehrfach im Ausschuss für Soziales und Senioren (14.05.2001, 29.08.2001, 14.11.2001, 27.05.2002), im Kreisausschuss (05.12.2001, 19.06.2002) und im Kreistag (12.12.2001) beraten. Auf die Sitzungsvorlagen 6-340, 6-389, 6-389/1, 6-389/2 und 6-500 wird daher bezüglich der Sach- und Rechtslage verwiesen.

 

Der Kreistag fasste in seiner Sitzung am 12.12.2001 folgenden Beschluss:

„Für die Eingangsberatung der Behinderten und ihrer Angehörigen und die fachliche Koordination der Familienunterstützenden Dienste gewährt der Kreis Coesfeld für 2002 keinen pauschalen Zuschuss an den Caritasverband für den Kreis Coesfeld und an Haus Hall, Gescher.“

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 07.03.2002 erhielten die Träger der Familienunterstützenden Dienste Gelegenheit, ihr Leistungsangebot darzustellen, siehe hierzu Niederschrift zu TOP 2 der Sitzung am 07.03.2002.

Am 27.05.2002 ist die Sache im Ausschuss für Soziales und Senioren und am 19.06.2002 im Kreisausschuss nochmals beraten worden.

Insbesondere in der Sitzung des Kreisausschusses ist nochmals zum Ausdruck gebracht worden, dass das Angebot Familienunterstützender Dienste in vollem Umfang Unterstützung verdiene. Eine finanzielle Förderung durch den Kreis Coesfeld komme indes nicht in Betracht, weil es dafür keinen Finanzspielraum gebe. Diese Aussage erfolgte vor dem Hintergrund der auch schon in 2002 bestehenden angespannten Finanzlage des Kreises Coesfeld.

 

Bei der Einbringung des Entwurfs des Produkthaushalts 2004 ist sowohl vom Landrat als auch vom Kreisdirektor deutlich darauf hingewiesen worden, dass sich die Finanzlage des Kreises Coesfeld in 2003 erheblich verschlechtert habe und auch in 2004 keine Besserung erwartet werde.

Dementsprechend sind bei dem Produkt 50.04.01 - Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich - verschiedene Leistungen einer Kürzung unterzogen worden. Es müssen sogar weitere Kürzungen freiwilliger Leistungen in Erwägung gezogen werden.

 

Nach wie vor ist deshalb festzustellen, dass es keinen finanziellen Spielraum gibt, soziale Leistungsangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen zu fördern.

Die Voraussetzungen haben sich gegenüber 2002 insoweit nicht geändert.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Im Produkthaushalt 2004 sind keine Mittel veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO).

Anlage:

 

Schreiben des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. vom 08.09.2003